Lampenbaum erlaubt oder nicht ?

  • Da ich kein passendes Thema gefunden habe, eröffne ich hier mal ein neues.

    Ich habe schon diverse Meinungen gehört, dass man einen Lampenbaum mit 4 Zusatzscheinwerfer montieren darf.
    Die einen sagen "Nein, bekommt man für den Strassenverkehr keinen TüV", andere "Ja, warum nicht", oder "Nur wenn die Gesamtlänge vom Auto nicht länger wird" und dann noch welche die sagen "Klar darf man das, es dürfen sogar mehr wie 4 sein"

    Weiß einer hier, ob die nun erleubt sind oder nicht ?

    Ansowas habe ich dabei gedacht.

    Vielen Dank.


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  • Da sollte alles drinstehen...

    Das ist leider nicht sehr umfangreich. Google mal StVZO, da findest du verschiedene Beiträge. Schwer,einen Überblick zu bekommen. Meiner Meinung nach sind nur zwei Zusatz-Fernlichter erlaubt. es sei denn, die originalen Fernlichter werden abgeklemmt, dann sind vier Zusatz-Fernlichtscheinwerfer erlaubt. Lies dann noch die Vorschriften für Befestigung, Anbauhöhen und Gesammtbeleuchtungsstärke, und lass dir dann von deinem TÜV-Prüfer sagen, dass es nicht geht. :D

    • Offizieller Beitrag

    Auf ner Rallye schert sich keiner drum. Da fahren manche auch mit 6 Xenon-Zusatzscheinwerfern auf nem selbstgebautem Lampenbaum rum.

    Im ganz öffentlichen Straßenverkehr würde ich beim legalen bleiben. Und das heißt entweder 2 Scheinwerfer abdecken oder originales Fernlicht außer Kraft setzen.

  • Auf ner Rallye schert sich keiner drum. Da fahren manche auch mit 6 Xenon-Zusatzscheinwerfern auf nem selbstgebautem Lampenbaum rum.
    Im ganz öffentlichen Straßenverkehr würde ich beim legalen bleiben. Und das heißt entweder 2 Scheinwerfer abdecken oder originales Fernlicht außer Kraft setzen.

    Das dies auf einer Rallye "keinen interessiert" ist mir bekannt, bin ja auch in der Rallye-Szene aktiv (Fotograf). Die 6 Xenon Scheinwerfer hab ich auch schon oft gesehen, vorallem auf einem rot/orangenen Porsche - ich denke du weißt wen ich meine ;)
    Die 2 originalen abklemmen, viel Verlust bei den 2 "Birnchen" habe ich da nicht. Wenn mein Vater mit seinem neuen Astra mit Xenonlicht hinter mir ist, macht er vor mir die Straße hell :D


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    • Offizieller Beitrag

    Das ist leider nicht sehr umfangreich. Google mal StVZO, da findest du verschiedene Beiträge. Schwer,einen Überblick zu bekommen. Meiner Meinung nach sind nur zwei Zusatz-Fernlichter erlaubt. es sei denn, die originalen Fernlichter werden abgeklemmt, dann sind vier Zusatz-Fernlichtscheinwerfer erlaubt. Lies dann noch die Vorschriften für Befestigung, Anbauhöhen und Gesammtbeleuchtungsstärke, und lass dir dann von deinem TÜV-Prüfer sagen, dass es nicht geht. :D

    Steht dich drin....Fernlichter maximal 4 Stück, ob Zusatz oder nicht ist Wumpe. Anbauhöhe ebenfalls. ;)

  • Steht dich drin....Fernlichter maximal 4 Stück, ob Zusatz oder nicht ist Wumpe. Anbauhöhe ebenfalls. ;)


    Stimmt, auf Seite 29 und 30 steht das so.
    Sehr interessant ist nur, dass ich diese Woche beim TüV war bzw. mein Auto musste hin. Dort habe ich 2 Prüfer gefragt und beide haben mir geantwortet, dass Zusatzscheinwerfer in einem Lampenbaum nicht zulässig sind.
    Und ich somit weiter hin mit dem "dunklen" Licht fahren muss, wenn ich helleres Licht haben wollte, müsste ich mir ein neues Auto kaufen (sagte einer der 2)


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    • Offizieller Beitrag

    Bau dir doch einfach 2 Blender auf nen einzelnen Dachgepäckträger, reicht doch bei entsprechender Bestückung (ordentlicher Klarglasscheinwerfer mit NightBreaker z.b.) voll aus um nen ordentlichen Lichtkegel zu produzieren.
    Dazu packst du dann noch die originalen Scheinwerfer auf Relais und du musst nichtmehr im Dunkeln fahren.


    Gesendet von meinem Universalmultifunktionalmobiltelekomunikationsgerät

  • Also bei uns in Österreich is er definitiv nicht erlaubt!!!

    Geregelt wird das so,das du für ein Rallyefahrzeug eine eigene Motorsportzulassung, wo der Lampenbaum tatsächlich erlaubt ist!
    Diese gilt aber nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung, sprich legal isses nur in dem Zeitraum der in der ofiziellen Veranstaltungausschreibung angegen ist!

    Meiner sieht so aus:

  • Bau dir doch einfach 2 Blender auf nen einzelnen Dachgepäckträger, reicht doch bei entsprechender Bestückung (ordentlicher Klarglasscheinwerfer mit NightBreaker z.b.) voll aus um nen ordentlichen Lichtkegel zu produzieren.
    Dazu packst du dann noch die originalen Scheinwerfer auf Relais und du musst nichtmehr im Dunkeln fahren.

    Macht Hell, sieht vielleicht aber net so toll aus :366:

    Spaß bei Seite, das wär eine Alternative.
    Was mir gerade auffällt, das oben erwähnte Dokument ist von 2006, wahrscheinlich ist es nun nicht mehr erlaubt.


    Geregelt wird das so,das du für ein Rallyefahrzeug eine eigene Motorsportzulassung, wo der Lampenbaum tatsächlich erlaubt ist!
    Diese gilt aber nur bei Teilnahme an einer Veranstaltung, sprich legal isses nur in dem Zeitraum der in der ofiziellen Veranstaltungausschreibung angegen ist!

    Genau so ist es bei uns in Deutschland mit Rallyeautos auch.
    Kurz gesagt bracht man eine Sonderzulassung für ein Erprobungsfahrzeug.

    PS: Schicker Kadett ;)


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  • Was mir gerade auffällt, das oben erwähnte Dokument ist von 2006, wahrscheinlich ist es nun nicht mehr erlaubt.


    In dem Dokument wird auf §50 StvZO und die Richtlinie 76/756/EWG verwiesen.
    In der StVZO findet sich zu der Anzahl garnichts, in der EWG-Richtlinie steht, genauso wie der neueren "Richtlinie 97/28/EG der Kommission vom 11. Juni 1997 zur Anpassung der Richtlinie 76/756/EWG" dies:

    Zitat


    4(6).1 . Scheinwerfer für Fernlicht
    4(6).1.2. Anzahl
    Zwei oder vier.

  • in deutschland dürfen maximal 7 scheinwerfer an einem fahrzeug angebracht sein
    2 abblendlicht
    2 nebel scheinwerfer
    2 zusatz fernlicht scheinwerfer
    und ein such scheinwerfer

    und der heißt nich nur so
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »crazy« (Heute, 01:96)
    Ascona-A-Forum

  • 2 abblendlicht

    2 Abblend- oder Abblend-/Fernlicht!

    Jede Bewegung, die nicht der Fortpflanzung oder Nahrungsaufnahme dient, ist unnötig und hat daher zu unterbleiben.

    Privat: Zafira A 2.0 DTI Comfort (Y20DTH) Automatik in rentnergrau-metallic (lichtsilber Z163) 738083_6.png

    Dienstlich: Im zufälligen Wechsel Mercedes-Benz Citaro und MAN Lion's City
    Jetzt schwer beschäftigter Rentner. :P

  • 2 Abblend- oder Abblend-/Fernlicht!


    oder auch hauptscheinwerfer genannt
    also 2 haupt scheinwerfer mit stand komma abblendlicht und fernlicht
    2 zusatz fernlicht und 2 nebel lampen

    und der heißt nich nur so
    Dieser Beitrag wurde bereits 1.694.000 mal editiert, zuletzt von »crazy« (Heute, 01:96)
    Ascona-A-Forum

  • Wie kommst du auf den einen Suchscheinwerfer?


    Weil dieser - und nur einer - zulässig ist.

    Zitat

    StVZO §52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

    (2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die
    Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen. Er darf nur
    zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung
    einschaltbar sein.

    Ganz früher hat man oft den Helphos Suchscheinwerfer, "Auto-Auge" genannt, hinter der Frontscheibe angepappt.

    Jede Bewegung, die nicht der Fortpflanzung oder Nahrungsaufnahme dient, ist unnötig und hat daher zu unterbleiben.

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    Jetzt schwer beschäftigter Rentner. :P

    Einmal editiert, zuletzt von convoybuddy (1. Februar 2014 um 11:01)

  • Da kann Dekra oder sonstwer eintragen was er will, zulässig wirds dadurch trotzdem nicht ;)


    Weil dieser - und nur einer - zulässig ist.

    Ah okay... Für den normalen Fahrer im Alltag aber nutzlos, weil:

    Zitat

    §17 StVO: Beleuchtung

    (6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

    Da ist ne ordentliche Taschenlampe im Handschuhfach sinnvoller ;)

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte ja alternativ erstmal die Serienlichter aufpeppen, zum Bleistift mit Relais, die dünnen Kabel, die vor gehen, sind doch der Witz, ich hab mein Abblendlicht über 4 Relais gelegt, also Fernlicht je Seite und Abblendlicht, als Lichtleitung hab ich dann 2.5 qmm genommen, dadurch kommt mehr Spannung an der Glühlampe an, folglich leuchtet sie heller, allerdings bau ich das noch einmal um, mir gefällt die Führung nur bedingt.

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich mich erinner machen das Offroader gerne:

    Die serienmäßigen Hauptscheinwerfer nur noch mit Abblendlich betreiben (also Kabel rausziehen), und dann insgesamt 4 Fernscheinwerfer extra montieren und eintragen lassen.

    Hatte mein Ex Nachbar genau so am Pajero dran. Im Bullenfänger 2 Fern- und 2 Nebelscheinwerfer, zusätzlich 2 Fernscheinwerfer auf dem Dach.

    Der Lampenbaum sollte also eintragungsfähig sein. Zusätzliche Hürden bei der Eintragung könnten Frontaufprallschutz und Änderung der Fahrzeugabmaße sein, also ab zum Tüv und nachfragen. Alles andere is eh nur Spekulation.