Frage zu E-Prüfzeichen

  • Zitat

    Infotext zu E-Prüfzeichen / E-Homologisierung
    Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren zur Typengenehmigung von
    Kraftfahrzeugteilen, das ist ein internationales Übereinkommen (ECE-HomologisierungsÜbereinkommen,
    BGBI. 1971/177). Die E-Nummer sagt aus in welchem Land die Genehmigung erteilt
    wurde. Die Zulassung gilt aber dennoch EU-weit.
    quelle: unter E-Prüfzeichen


    das hab ich aus ner pdf-file. ich fand, dass sich das irgendwie damit nich verträgt, dass manche teile zwar ein solches prüfzeichen tragen, dennoch in DTL nicht legal sind.

    hab ich da was falsch interpretiert oder fehlt mir evtl das verständnis für solche sachen? ?(

  • im prinzip stimmt es, dass du alles fahren darfst was e zeichen hat, aber in deutschland steht darüber noch die stvzo, das heisst wenn das e-geprüfte teil den richtlinien der stvzo nicht entsprechen haste nen problem, ansonsten dranbauen und freuen.

    gruss dennis

  • Wikipedia sagt:

    Das "E-Prüfzeichen" ist in Deutschland eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden. Grundlage für diese Prüfungen sind die sogenannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden.


    Das Prüfzeichen hat zwei Ausführungen. Das eine besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

    Die andere Form unterscheidet sich davon durch den klein geschriebenen Buchstaben „e“ und einem Rechteck statt des Kreises. Prüfzeichen mit dem kleinen „e“ werden nur in der Europäischen Union akzeptiert. Prüfzeichen mit dem großen „E“ werden in der Europäischen Union sowie in zusätzlichen Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.

    Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten die ohne „e“ oder „E“ Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen.

    Liste der Kennzahlen

    1 Deutschland
    2 Frankreich
    3 Italien
    4 Niederlande
    5 Schweden
    6 Belgien
    7 Ungarn
    8 Tschechien
    9 Spanien
    10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro
    11 Großbritannien
    12 Österreich
    13 Luxemburg
    14 Schweiz
    15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland
    16 Norwegen
    17 Finnland
    18 Dänemark
    19 Rumänien
    20 Polen
    21 Portugal
    22 Russische Föderation
    23 Griechenland
    24 Irland
    25 Kroatien
    26 Slowenien
    27 Slowakei
    28 Weißrussland
    29 Estland
    31 Bosnien und Herzegowina
    32 Lettland
    37 Türkei
    40 Mazedonien
    42 Europäische Union
    43 Japan
    45 Australien
    47 Südafrika
    48 Neuseeland

    3 Mal editiert, zuletzt von Jason (20. Juni 2007 um 15:02)

  • also mach ich meine Angle Eyes von "Depo" (FK) einfach an meine Karre hin und muss nichts eintragen oder nichts vom TÜV begutachten lassen? Hab von Ihnen aber auch kein schriftliches Gutachten!!

    Wenn ich aufgehalten werde zeig ich den netten Polizisten einfach das E zeichen auf den Scheinwerfern und gut ist?

    hab ich das richtig so verstanden, wenn nein bitte mir mitteilen :D

    mit freundlichen Grüßen, Onkelz_Mering

    _______________________________________________

    Helden leben lange, Legenden sterben nie!

  • richtig, mit den FK-scheinwerfern hast du bei korrekter elektrischer schaltung, mit elektrischer leuchtweitenregulierung und zulässigen leuchtmitteln nix zu befürchten und musst nix begutachten lassen.

  • richtig, mit den FK-scheinwerfern hast du bei korrekter elektrischer schaltung, mit elektrischer leuchtweitenregulierung und zulässigen leuchtmitteln nix zu befürchten und musst nix begutachten lassen.

    auch wenn ich Gar nix schriftliches dazu bei hab? geil ^^


    dann noch eine frage, muss ich einen Original Opel scheinwerfer eintragen lassen an meinem CC 5 türer, an dem er ja NICHT serienmäßig war?

    wie funktioniert das hier?

    mit freundlichen Grüßen, Onkelz_Mering

    _______________________________________________

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  • leuchten müssen meines wissens nie eingetragen werden, da diese bereits bauartgenehmigt sind. ist dann auch egal von welchem fahrzeug, könntest dir auch problemlos nebelscheinwerfer vom golf oder tagfahrlichter von porsche oder sonstwas verbauen und musst nix eintragen lassen, lediglich die anbaubedingungen und elektrische schaltung beachten.


  • dann noch eine frage, muss ich einen Original Opel scheinwerfer eintragen lassen an meinem CC 5 türer, an dem er ja NICHT serienmäßig war?


    hoppala hab mich verschrieben :D
    meinte: musst ich einen Original Opel Dachkanntenspoiler ...... :D

    wie siehts da aus :idoof

    mit freundlichen Grüßen, Onkelz_Mering

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  • Solange du nachweisen kannst das es sich um ein Original Opelteil handelt musst du ihn auch nicht eintragen lassen. So war es zumindestens bei mir. Die Herren in blau wollten einen Nachweiß von Opel haben das der Dachspoiler Original von Opel ist.

  • Die Herren in blau wollten einen Nachweiß von Opel haben das der Dachspoiler Original von Opel ist.


    also muss ich ihnen quasi nur das GM zeichen zeigen? aber bei der spoiler ist doch nur beim GSI serienmäßig, kommt des drauf an wie der polizist gelaunt ist? oder weis jemand da genau wie des ist?

    mit freundlichen Grüßen, Onkelz_Mering

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  • Verstehe ich das hier richtig, dass ich die Gabel-Doppelscheinwerfer auch nicht eintragen muss???

    Da hat auch jede Leuchte ein E-Prüfzeichen und Gabel hat mir nen ganzen Stapel Papiere geschickt über die Leuchten...einfach mitführen, auf E-Zeichen hinweisen und glücklich sein??

  • Ich hab vom FOH ne bescheinigung zum Dachspoiler wo ersichtlich ist das es sich um ein Originalteil aus dem hause GM ist, da steht nix welches modell oder so nur das es von Opel ist.

  • Und wie sieht es mit einem Pfeba Grill für einen Astra F aus?
    Habe ne orginal GM-Nummer drauf...


    grills müssen nicht eingetragen werden, da sich dadurch die form des autos usw. nicht ändert.
    ausnahme wäre z.b. was mit intergrierten scheinwerferblenden

    Verstehe ich das hier richtig, dass ich die Gabel-Doppelscheinwerfer auch nicht eintragen muss???
    Da hat auch jede Leuchte ein E-Prüfzeichen und Gabel hat mir nen ganzen Stapel Papiere geschickt über die Leuchten...einfach mitführen, auf E-Zeichen hinweisen und glücklich sein??


    denke schon. im zweifelsfall sollte das doch in den papieren stehen ob sie abgenommen werden müssen...

    Ich hab vom FOH ne bescheinigung zum Dachspoiler wo ersichtlich ist das es sich um ein Originalteil aus dem hause GM ist, da steht nix welches modell oder so nur das es von Opel ist.


    joa schön, opel hätte mir sicher auch bestätigt dass der c20ne-motor ein originalteil ist, eingetragen werden musste er trotzdem ;)

    alle angaben wie immer ohne gewähr ;)

  • Verstehe ich das hier richtig, dass ich die Gabel-Doppelscheinwerfer auch nicht eintragen muss???

    Da hat auch jede Leuchte ein E-Prüfzeichen und Gabel hat mir nen ganzen Stapel Papiere geschickt über die Leuchten...einfach mitführen, auf E-Zeichen hinweisen und glücklich sein??


    Musst dir mal die Papiere durchlesen, was da so steht. Wenn da irgendwas steht, dass es ein fachmänniger Prüfer oder so abnehmen muss, dann msste die eintragen lassen.

  • joa schön, opel hätte mir sicher auch bestätigt dass der c20ne-motor ein originalteil ist, eingetragen werden musste er trotzdem ;)

    Ich denke mal das es schon ein unterschied ist ob es sich dabei um einem Motor oder ein anbauteil handelt und da die Damen und Herren in blau nur die bescheinigung wollten denke ich mal das ich ihn nicht eintragen muss.

  • Nein, ist kein Unterschied, die GSi Teile, sind am normalen Astra nicht Bauartgenehmigt, sondern stehen nur in der BE vom GSi, müssen also eigentlich eingetragen werden

  • Nein, ist kein Unterschied, die GSi Teile, sind am normalen Astra nicht Bauartgenehmigt, sondern stehen nur in der BE vom GSi, müssen also eigentlich eingetragen werden


    hat das schon mal jemand gemacht? ist das bzw möglich?

    grüßle dani

    [align=center]30.06.2012 in Memory

  • Zitat von »GSi_alex«
    Nein, ist kein Unterschied, die GSi Teile, sind am normalen Astra nicht Bauartgenehmigt, sondern stehen nur in der BE vom GSi, müssen also eigentlich eingetragen werden


    hat das schon mal jemand gemacht? ist das bzw möglich?

    das würde mich auch mal interessieren, habe meine GSI spoiler jetzt zuhause und werde ihn bald montieren und würde gern wissen wie ich ihn jetzt eintragen kann, denn ich habe kein Gutachten oder sowas der gleichen!

    mit freundlichen Grüßen, Onkelz_Mering

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