Hallo liebe Gemeinde bin neu hier und im Besitz eines 97er Opel Astra F CC und wie soll ich es sagen habe mich irgendwie in den Hobel verliebt. So nun zu meiner Frage, was ich alles umbauen muss um den großen Motor fahren zu können hab ich hier im Forum ja schon gelesen aber wie sieht es aus mit der Abgasnorm? Und wie bleibe ich am kostengünstigsten? Schlachtfahrzeug? Wenn ja welches? Vielen Dank im voraus
Umbau auf C20XE
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Umschlüssel frag mal kermet der hat das schon gemacht
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Abgasnorm sollte nicht das Problem sein (mit KLR oder Minikat auf Euro 2 gebracht), aber mit der Geräuschemission wirds schwieriger, da der XE glaub 1 dB zu laut ist muss ein Prüfer gefunden werden der das nicht so eng sieht...
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Ja ok danke erstmal werde mich mal umhören gibt es Alternativen?
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ich habe meinen Caravan auch von SZR auf C20XE umgebaut, Minikat rein und gut.Frag aber trotzdem mal den Tüver, alle tragen das nicht um.
Ich hatte übrigens einen kompletten Facelift GSI zum Schlachten, ist einfacher wenn ein Schlachtfahrzeug vorhanden ist.Der Umbau ist aber nicht für ein paar € gemacht, Motor zumindest neu abdichten und kompletten Zahnriemen usw. erneuern, und die Bremse frisch machen.
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Es kommt auf die Eg zulassung an. Der Astra f hat die von 91 und da kannste von d3 auf Euro 1 runtergehen.
Habs gerade hinter mir von d3 aus euro 2
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Das hört sich ja schon mal gut an hab ich mir schon fast gedacht das die Erstzulassung der Baureihe und nicht das Baujahr des Fahrzeuges ausschlaggebend ist oder hab ich das jetzt falsch verstanden? Als Schlachter hab Ich ein calibra auserkoren, geht das kann ich da alles übernehmen oder muss ich da noch was beachten werde vorher alles mit dem tüv er abklären ..
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Die Erstzulassung des Fahrzeuges ist wichtig!
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Hmm oder ich sollte mich Umorientieren jemand nen Tipp für mich was so verbauen kann und welches Schlachtfahrzeug ich dafür holen sollte? Der Wagen soll halt einfach ein bisschen mehr Spaß machen ..
Danke im voraus -
Vom AKE aktualisierte Fassung – Stand: 17.12.2003
AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO - 17.12.2003 (Berichtigung S.38) Seite 23 von 50
2.10 (FORTS.)
ÄNDERUNGSABNAHMEN
BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
Für eine Änderungsabnahme muss ein zulässiges „Prüfzeugnis“
(z.B. Teilegutachten über einen Nachrüst - KAT)
vorgelegt werden, in dem für das konkrete Fahrzeug mindestens
die Einhaltung der zum Zeitpunkt des erstmaligen
Inverkehrbringens geltenden Mindestanforderungen bestätigt
wird. Die Dokumentation der Einhaltung darüber hinausgehender
Vorschriften ist möglich.
Bei „Prüfzeugnissen“ ohne Bezug auf einen Zeitpunkt des
erstmaligen Inverkehrbringens sind die Prüfergebnisse hinsichtlich
der geltenden Vorschriften zu bewerten, die zum
Zeitpunkt der Erstzulassung des von der Änderung betroffenen
Fahrzeugs galten.
Ist eine solche Bewertung nicht möglich, kann die Änderungsabnahme
nicht durchgeführt werden.Vom AKE aktualisierte Fassung – Stand: 17.12.2003
AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO - 17.12.2003 (Berichtigung S.38) Seite 24 von 50
2.11
ÄNDERUNGSABNAHMEN BEI
VERSCHLECHTERUNG DES GERÄUSCHVERHALTENS
Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn
sich das Geräuschverhalten verschlechtert.
Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig
definiert.
Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des
§ 19 StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender
Definition ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Geräuschverhaltens tritt ein,
wenn mit der technischen Änderung der in den Fahrzeugpapieren
angegebene Fahr-Geräuschwert überschritten
wird.“
Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten
technischen Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt,
aber der zum Zeitpunkt der Erstzulassung für die jeweilige
Fahrzeugart geltende Grenzwert für das Fahrgeräusch nach
der Änderung noch eingehalten wird und darüber ein Nachweis
in Form eines „Prüfzeugnisses“ (§ 19 Abs. 3) vorliegt.
Für eine Änderungsabnahme muss eine zulässige Teilegenehmigung
oder ein Teilegutachten vorgelegt werden, in denen
für das konkrete Fahrzeug die Einhaltung der anzuwendenden
Vorschriften (Fahrgeräuschgrenzwert) bestätigt sowie
die Fahr- und Standgeräuschwerte dokument.......Vom AKE aktualisierte Fassung – Stand: 17.12.2003
AKE - Arbeitsanweisung § 19 Abs. 3 StVZO - 17.12.2003 (Berichtigung S.38) Seite 22 von 50
2.10
ÄNDERUNGSABNAHMEN
BEI VERSCHLECHTERUNG DES ABGASVERHALTENS
Die Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs erlischt, wenn
sich das Abgasverhalten verschlechtert.
Die „Verschlechterung“ ist vom Gesetzgeber nicht eindeutig
definiert.
Deshalb wird seit Einführung der neuen Rechtsvorschrift des
§ 19 StVZO aus logischen und praktischen Gründen von folgender
Definition ausgegangen:
„Eine Verschlechterung des Abgasverhaltens tritt ein,
wenn die mit der Betriebserlaubnis nachgewiesene Abgasvorschrift
durch die vorgenommene Änderung nicht
mehr eingehalten wird“.
Die BE erlischt jedoch nicht, wenn bei einer durchgeführten
technischen Änderung zwar eine Verschlechterung eintritt,
aber die zum Zeitpunkt der Erstzulassung geltenden Mindestanforderungen
an das Abgasverhalten eingehalten werden
und darüber ein Nachweis in Form eines „Prüfzeugnisses“
(§ 19 Abs. 3 StVZO) vorliegt. Ggf. kann dabei trotzdem
eine Korrektur der Abgas – Schlüsselnummer erforderlich
sein!LOL WEIL IHR ZU FAUL SEIT ZUM SUCHEN Zeig das den Tüv und du bekommst jeden astra f Motor in jeden Astra f eingetragen!!!!
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Und was willst du uns damit nun sagen?
Steht doch eindeutig drin dass (wie schon gesagt wurde) die Mindestanforderung zum EZ-Datum ausschlaggebend ist... -
LOL WEIL IHR ZU FAUL SEIT ZUM SUCHEN
*kopfschüttel*Dein Zitat untermalt unsere Aussagen aber nicht deine.
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- Offizieller Beitrag
Fakt ist..theoretisch ist es machbar,kommt auf das bl an.
Kaule hat dies gerade durch.
Du musst ihn vllt mal anschreiben.
Hessen ist da ein sehr schweres pflaster.
Dekra ist vllt einfacher.
Und die hat im osten die macht.
Aber rede erstmal mit einem pruefergesendet von meiner laufenden spionagezelle
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LifeRacer
25. November 2023 um 18:08 Hat das Thema aus dem Forum Motortechnik nach C14NZ / C14SE / C16NZ / C16SE / X16SZR / X16XEL verschoben.