Habe einen Astra F GSI 16V bj95. Ist es möglich die Airbags austragen zu lassen? Soll evtl ein Motorsportfahrzeug werden. Den 92er den ich habe hats auch ohne gegeben, also kein Problem, aber den 95er?
Airbag austragen lassen
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- Elektrik
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GSI16VF3 -
25. Mai 2011 um 20:34
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moin
hab auch nen bj 95 mit airbag ausgetragen. das ging früher ma mit nen rückrüst kit von raid. weiss aber nich ob das heutte noch geht.
das gutachten hab ich noch irgendwo. such das ma raus
mfg bull
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Hallo
mein Tüv sagte mir vor 2 monaten das es nicht möglich ist die Airbags ohne weiteres auszutragen wenn überhaupt nur wenn das ganze in einer Opel werstatt ausgebaut wird und die dir das ganze dann bescheinigen, das ganze hab ich dann versucht aber keinen Händler gefunden der es machen würde weil es ja nen sicherheitssystem ist dann hab ich mal direkt bei opel nachgefragt die haben das ganze dann auch verneint.
Gruß
Julian -
- Offizieller Beitrag
Wende dich doch an den DMSB, die können dir sagen bei welchem Prüfer du das machen lassen kannst.
Theoretisch darf jeder der die Airbag-Schulung hat den Ausbau bestätigen. Und dann beim TÜV eben austragen lassen. Knifflig wirds nur bei denen mit Beifahrerairbag. Wenn der noch funktionieren soll muss ein Prüfwiderstand anstelle des Fahrerairbags rein. Ansonsten alles raus und bestätigen lassen.
Google mal "Airbagausbaubescheinigung Opel", findet man ein Standart Dokument....
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Hi,
ich habe deswegen auch mal bei Opel angefragt die sagten das das natürlich kein Problem sein.
Aber nen schreiben für den TÜV wollten die mir nicht geben, da das nicht der Philosophie von Opel entspricht sicherheitsrelevante Teile zu entfernen.Hab auch nen ausschnitt aus der ABE vom F857 bekommen wo die Airbags nur als Optional drinstehen.
Auch wurde mir bestätig, das dadruch eine Austragung möglich wäre.Hier ein kleiner Ausschnitt der eMail:
ZitatDa aber in der ABE Ihres oben genannten Fahrzeugs die beiden Airbags noch
als wahlweise angegeben sind, bestünde in diesem Fall, rein theoretisch,
die Möglichkeit des Ausbaus, ohne dass die ABE des Fahrzeugs erlöschen
würde. Eine derartige Stilllegung dürfte aber nur, unter Berücksichtigung
aller Sicherheitsvorkehrungen, in einer autorisierten Fachwerkstatt
erfolgen. Außer einem Aufkleber, der im Blickfeld von Fahrer und Beifahrer
über die Deaktivierung der Seitenairbags informiert, muss der Umbau durch
eine technische Prüfstelle abgenommen und auch in die Fahrzeugpapiere
eingetragen werden, damit dieser beim eventuellen Verkauf des Fahrzeugs
dokumentiert ist.Gruß
Andreas -
- Offizieller Beitrag
So schauts aus....mir wurde gesagt dass es sogar egal ist ob der Kabelbaum verbleibt oder nicht.
Denn wenn der Airbag draussen ist muss er entsorgt werden, ebenso das STG. Ein Weiterverkauf ist verboten, ergo kann man ja gar nicht einfach zurückbauen....theoretisch.
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ich habe eine bescheinigung für den fachgerechten ausbau des airbags und auch das gutachten von raid.in diesen zusammen hang wurde es bei mir damals eingetragen. abber ob die tüver das heutte noch machen is die nächste frage
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Gibt schon noch ein paar die auch in Richtung Rally/Slalomauto´s Eintragungen machen aber selbst bei denen muss das ganze einen gewissen Rahmen entsprechen also Wege gibts dort schon. Einfach mal Fragen das hilft am meisten. Ich frag mal einen Bekannten der hat einen Prüfer an der Hand der macht bei reinen Motorsportautos schon sehr viel möglich schreib dir dann eine PN wenn ich die Adresse rauskrieg des müsste aber auch in Bayern sein.
LG Obo
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Also was ich weiß ist wenn man manchen Prüfern nachweißt das man Motorsport Fährt und das Fahrzeug an sich DMSB Konform aufgebaut ist dann bekommt man unter umständen diese Ausgetragen.
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Für Motorsportler gelten andere Gesetze als für Normalbürger?
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Der DMSB mann hat gesagt es ist nur möglich wenn es das auto mit oder ohne serie gab, also ist die Frage eigentlich nur ob es den 16v bj 95 auch ohne Airbag gab, wenn nicht dann isses schlecht
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bis zu einer bestimmten erstzulassung sind die Airbags nicht als Sicherheitsteil vorgeschrieben, deswegen lassen sie sich bis EZ irgendwas/96 ohne Probleme austragen, zumindest war das die Aussage von einen Dekra-Prüfer den ich kenne.
Für Motorsportler gelten die gleichen Gesetze - wenn sie ihre Autos im öffentlichen Strassenverkehr bewegen wollen, allerdings kann man bei denen davon ausgehen, das die nicht zu show und schiene zwecken den Airbag austragen wollen
Grüße Erik
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irgendwas 96 hört sich ja in meinem Fall gut an ich schick einfach eine Kopie meiner Papiere zum Tüvler dann weis ich bescheid
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- Offizieller Beitrag
Puuh...mit irgendwas ´96 wäre ich mit meinem (01/96) ja auch noch gut bedient..... wäre ja echt Klasse wenn ich wegen so nem Mist ne ältere Karosse brauch....
EDIT: Das hab ich hierzu im Touristenfahrerforum gefunden:
ZitatInhalt/Kurztext:
Das „außer-Funktion-setzen“ eines Airbags führt nicht grundsätzlich zum
Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) StVZO. Es ist zu
unterscheiden, ob eine Deaktivierung oder ein kompletter Ausbau des
Systems vorgenommen werden soll. Der AKE „Clearingstelle § 19/29“ hat
das Thema aus zulassungsrechtlicher Sicht behandelt.Ausführlicher Text:
Die Verwendung von Reboard-Kindersitzen auf Beifahrersitzplätzen in
Fahrzeugen, die mit Airbagsystemen ausgerüstet sind, ist nur zulässig,
wenn der Airbag außer Funktion gesetzt ist.Die Arbeitsgruppe „§19/29 Clearingstelle“ hat die Problematik aus
zulassungsrechtlicher Sicht diskutiert und ist zu folgendem Ergebnis
gekommen.1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags
Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis
des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne
des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die
auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder,
Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche,
wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein
entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß
das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines
entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen
Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines
technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen
das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß
die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in
der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim
„außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.2. Ausbau eines Airbags
Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der
Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der
Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.
Der Airbag ist ein Bauteil eines
Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig
vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in
den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu
§ 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften
und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so
beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften
festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also
nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen
Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil
dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen
Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung
erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die
BE zum Erlöschen.Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem
Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder
Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des
Lenkrades.Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.
Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den
von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung
mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem
Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)
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Hier mal der Auszug aus der ABE F857.
Bei jedem Astra der diese ABE-Nummer hat sollte das Austragen, wenn sich der Prüfer nicht wegen unwissen querstellt mit hilfe des Auszugs aus der ABE eigentlich kein Problem darstellen.Gruß
Andreas -
- Offizieller Beitrag
mrequalizer: Super, das ist doch mal einigermaßen aussagekräftig.
Ich hab mir nun auch schon nen Wolf gegoogelt, ob es eine generelle Airbagpflicht gibt, ab irgendeinem Datum. Also ich würde behaupten, das mit 1996 ist schonmal quatsch. Der Land Rover Defender wird immer noch ohne gebaut.
Fakt ist aber, dass die StVZO vorschreibt, dass seit 2005 der Frontaufprall nachgewiesen werden muss, also die auftretenden Kräfte aufgezeichnet werden. Egal ob mit Airbag oder ohne. Hängt sicherlich mit irgendeinem Versicherungsgesetz zusammen, und wurde deswegen aufgenommen.
Allerdings scheint es zu stimmen, dass das eigentliche Gutachten des KFZ beachtet wird, und da muss eben auch die Version ohne Airbag aufgeführt sein, zwecks Nachweis der Prüfung des Crashverhaltens etc.Also wären wir mal wieder an einer Stelle wie mit den Motorumbauten, einen anderen Motor einzubauen, als den der im Umrüstkatalog steht. (z.B. LET im Astra F) Theoretisch wäre ein Abgasgutachten etc. fällig.
So wird sichs wohl auch mit diesem Fall verhalten. (Nicht im Astra F) Sobald das FZG nur mit Airbag erhältlich ist, müsste man einen neuen Crashtest durchführen lassen, und sehen ob es der Norm vom Tag der EZ entspricht.Da ist ein Abgasgutachten sicherlich billig dagegen...... vorallem braucht man paar gelbe Karossen.....
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Irgendwas mit 96 könnt aber schon hinkommen, in den Umrüstkatalogen sind bis zum 96er nur Astras mit ABE aufgeführt, im 97er dann mit ABE und EG-Betriebserlaubnis. Evtl. waren die mit EG-BE alle mit Airbag serienmäßig?
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- Offizieller Beitrag
Evtl. waren die mit EG-BE alle mit Airbag serienmäßig?
Da könnte für den F dann der Knackpunkt liegen....oder liegt das mit der Aufführung EG/BE an der damalig kommenden EU Vereinfachung. Zwecks vereinfachtem Handel und Zulassung von Fzg. innerhalb der EU, also die Reimporte z.B.
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Also hieße das ich bei meinem 97er Astra den Airbag gar nicht ausgetragen kriege?
Ihr machts mir grad Angst...Lg Obo
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- Offizieller Beitrag
Obo: Abwarten und beim DMSB anrufen....
Oder erstmal das Gesammelte aus dem Thread zum TÜV tragen, und ma schauen was er für Augen macht.....
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