Moinsen
wie lange kann man sich eigentlich "Zeit lassen" um z.B. das Fahrwerk eintragen zu lassen? Hab meins jetzt schon ca. 3 Monate drin und es immer noch nicht eingetragen. Ist das schlimm??
MfG
Moinsen
wie lange kann man sich eigentlich "Zeit lassen" um z.B. das Fahrwerk eintragen zu lassen? Hab meins jetzt schon ca. 3 Monate drin und es immer noch nicht eingetragen. Ist das schlimm??
MfG
Also normalerweise sollte so etwas unverzüglich eingetragen werden.
Wenn dich nämlich der grüne Trachtenverein anhält kann es teuer werden da deine Betriebserlaubnis für das Auto erloschen ist.
Gruß Tom
danke, aber das beantwortet nicht meine Frage. Was die Rennleitung dazu sagt weiß ich auch mir geht es ja nur darum ob so ein Teilegutachten quasi "ablaufen" kann..
MfG
nein. eine Teilegutachten oder ABE ist nicht Zeit gebunden. Sind auch nicht Datiert, bzw. wenn Datiert hat dass nichts mit eine Frist zu tun.
Ein Teilegutachten kann in diesem Sinne nicht ablaufen...
Nach dem Umbau sollte man sich keine Zeit damit lassen. Aber das muß jeder für sich selber entscheiden wie er das handhabt. Im Normalfall sofort zur Achsvermessung und TÜV....
zus Achsvermessung bin ich ja gleich gefahren keine Frage nur eingetragen isses halt noch net. Muss ich eigentlich den Zettel von der Achsvermessung auch mitnehmen zum Eintragen? dort stehen 2 rote Zahlen drauf die ein ganz kleines bischen außerhalb der Toleranz liegen. ist das schlimm? habs mir auch von dem Werkstatt Typ erklären lassen.
MfG
Manche Prüfer wollen den Ausdruck von der Achsvermessung sehen. Also mitnehmen. Obs schlimm ist wird er dir auch sagen....
Gut gut, jetzt noch eine finale Frage:
Was kann der TÜV Prüfer alles bemängeln bei nem Fahrwerk???
Vielleicht mal ne kleine Checkliste oder sowas dass ich bei mir mal nachschauen kann ob alles i. O. ist...
Danke schonmal
MfG
Also deine Auflagen stehen im Gutachten,Soviel schaut der TÜV eigentlich nicht nach.Schaun nur nach Freigängikeit der Räder(das ist der Hauptaugenmerk der Prüfer),ob die Federn richtig eingebaut sind,und sonst eigentlich nix.
Also so war es bis jetzt immer bei mir.
Gruß Tom
z.B , ein Freund von mir bekam sein FW nicht eingetragen beim ersten Besuch. Eine von den Federn saß nicht richtig, hatte sich verdreht. Kurz bei uns in die Halle, korrigiert, und zurück, und dann war alles ok.
ZitatOriginal von tommy99
Schaun nur nach Freigängikeit der Räder(das ist der Hauptaugenmerk der Prüfer.Gruß Tom
definier mir das mal bitte
Also def. ich dir das oder versuch es mal.
Räder dürfen nirgens schleifen,wenn voll eingeschlagen wird oder das Auto beladen wird,bei uns werden die Autos auf ca.10cm hohe Rampen gefahren,die eine zb.vorn rechts,die andere hinten links,wird dann mit zwei Personen belastet,wenn die Räder dann nirgens anliegen ist es ok.
Der TÜV-Prüfer sagte mal zu mir ,wenn ein Blatt Papier an der engsten Stelle durch geht dann passt das noch
Gruß Tom
Die Vorspannung der Federn muß gegeben sein. Das ist ganz wichtig.
Und so kann man ja eigentlich nichts falsch einbauen. Bei den hinteren Federn sollte die Kennzeichung von hinten zu lesen sein.
also hinten kann man die Kennzeichnung einwandfrei lesen weil wir die federn so drehen konnten wie wir wollten und damit dem tüv-mann die arbeit etwas erleichtert haben. vorne mussten wir sie halt so einbauen dass die nummern quasi richtung motor zeigen weil die federn anders nicht gepasst haben. also ich denk mal ner eintragung steht nun nix mehr im wege. ich werds also nächsten monat machen... vielen dank für eure hilfen...
MfG