Airbag austragen

  • laut meinem Tüv'ler ist das nicht erlaubt!

    Natürlich gibt es viele die das gemacht haben und auch durchn TÜV gekommen sind.
    Er hat mirs erklärt und wenn man an den richtigen TÜV'er kommt dann haste ne problem.
    Es ist nicht erlaubt Airbag auszubauen, bzw auch nicht mit Raid Rückrustnabe....


    [quote]Original von PhoX
    rumknutschen oder rumvögeln, ist das nicht beides das selbe ?
    [quote]

  • ab EZ98 geht es definitiv nicht mehr, hat mir zumindest mein Dekra-Prüfer gesagt.

    ich habe glaub ich 46 Euro fürs eintragen des Lenkrades mit Nabe und das Austragen von Fahrer und Beifahrerairbag bezahlt.

    Allerdings haben 75% der gefragten TüV/Dekra-Prüfer das Austragen der Airbags abgelehnt!

    Gruß Erik

  • Also ich weiß das hat mir ma eioner erklärt das wenn man am auto "Sicherheits zubehör" austragt oder rausbaut man irgendwie probs mit der versicherung kriegt.

    ZB wenn du ein Unfall hast und der Airbag mehr verhindert hätte.

    Weiß jetzt nicht hundertpro ob das stimmt aber wurde3 mir aufjedefnall erzählt

  • also warum tauschst du nicht einfach die lenkstange aus nem kadett oder astra ohne airbag dann brauchste auch nix austragen kenn viele die fahren so und da gabs nochnie ein prob mit der poli oder mit dem tüv

    Superplus statt pokale

  • mit rückrüstnabe, behält der Beifahrerairbag seine Funktion,

    ich habe beide austragen lassen, da ich die ganze Technik vom Airbag aus
    der Karosse entfernt habe... das heisst Halterung fürs Airbagsteuergerät
    und auch die befestigungspunkte für den Airbagkabelbaum, da ich keine
    Verkleidung mehr an den Stellen habe.

    Gruß Erik

  • Zitat

    Original von femto
    also warum tauschst du nicht einfach die lenkstange aus nem kadett oder astra ohne airbag dann brauchste auch nix austragen kenn viele die fahren so und da gabs nochnie ein prob mit der poli oder mit dem tüv

    weil das Fahrzeug bei seiner Auslieferung Airbags hatte ist das Illegal!

  • Zitat

    Original von femto
    also warum tauschst du nicht einfach die lenkstange aus nem kadett oder astra ohne airbag dann brauchste auch nix austragen kenn viele die fahren so und da gabs nochnie ein prob mit der poli oder mit dem tüv

    Das geht auch wenn vorher eins drin war

  • Zitat

    Original von crook
    weil das Fahrzeug bei seiner Auslieferung Airbags hatte ist das Illegal!

    genau so ist das !!


    [quote]Original von PhoX
    rumknutschen oder rumvögeln, ist das nicht beides das selbe ?
    [quote]

  • Zitat

    Original von crook
    mit rückrüstnabe, behält der Beifahrerairbag seine Funktion,

    ich habe beide austragen lassen, da ich die ganze Technik vom Airbag aus
    der Karosse entfernt habe... das heisst Halterung fürs Airbagsteuergerät
    und auch die befestigungspunkte für den Airbagkabelbaum, da ich keine
    Verkleidung mehr an den Stellen habe.

    Gruß Erik


    Reicht nicht Airbag abklemmen??

  • Den Airbag muss ein dazu berechtigter und ausgebildeter Mechaniker ausbauen.

    wenn du nur den Fahrerairbag entfernst, wird ein Fehlercode gesetzt. Somit
    leuchtet permanent eine Lampeim Tacho und der Beifahrerairbag geht auch
    nicht bei nem Unfall auf!

    Bei der Rückrüstnabe, wird ein Widerstand anstelle des Airbags
    angeschlossen und somit der Airbag für das Steuergerät simuliert. Dadurch
    kann das Steuergerät im Notfall auch den Beifahrerairbag auslösen.

    Gruß Erik

  • Zitat

    Original von crook
    Den Airbag muss ein dazu berechtigter und ausgebildeter Mechaniker ausbauen.

    wenn du nur den Fahrerairbag entfernst, wird ein Fehlercode gesetzt. Somit
    leuchtet permanent eine Lampeim Tacho und der Beifahrerairbag geht auch
    nicht bei nem Unfall auf!

    Bei der Rückrüstnabe, wird ein Widerstand anstelle des Airbags
    angeschlossen und somit der Airbag für das Steuergerät simuliert. Dadurch
    kann das Steuergerät im Notfall auch den Beifahrerairbag auslösen.

    Gruß Erik


    Ja danke hast richtig viel ahnung braucht mann mehr hir im forum

  • Am besten mal die Suche benutzen... ...dann hätte man sich das Thema hier sparen können und Du hättest schneller eine Antwort auf Deine Fragen gehabt ;)
    Hab jetzt mal für Dich die Suche benutzt und >>>das hier<<< gefunden. Lese Dir mal durch, was da steht. Ich habe da genau erklärt was Du alles brauchst und >>>hier<<< findest Du was zu den Kosten für eine Abnahme nach §19 bzw. §21 der StvZO.
    Hoffe das hilft Dir weiter.

    MfG Shorty_GSI

    PS: Wegen der Ausbau-, bzw Rückrüstgenehmigung wende Dich am besten an Opel-Rüsselsheim.

    HILFE, mein Auto lebt!!! Es raucht, es säuft und ab und zu bummst es auch mal....
    „Hybridantriebe sind eine Vergewaltigung der Physik.“– FRITZ INDRA
    -> meine Dauerbaustelle <- -> mein Spielzeug <-

    In stillem gedenken an unseren Moderatoren-Kollegen und User Schorschi *9. Mai 1983 - †30.6.2012