Seitenbegrenzungsleuchten

  • Hab ma ein paar Fragen zu seitenbegrenzungsleuchten.
    Gibt es Vorgaben wo, also in welcher Höhe und so ,die angebaut werden müssen?
    Muss man die eintragen lassen?
    Wo schliesse ich die am besten an?

  • Im Normalfall solltest du Papiere bei den SML dabei haben, da steht nter anderem auch drin an welchen Punkten die Leuchten genau zu sitzen haben!!
    Aber es hält sich kaum einer an die Angaben und ich hab noch nie Probleme damit bekommen!!
    Dient ja der Verkehrssicherheit und von daher sagt keiner was!!

  • also soweit ich weiß müssen die min. 50cm vom bodenausgemmes an die schürze, ob sich das geändert hat weiß ich leider nicht mehr so genau!

    !!! Gehasst, Verdammt, Vergöttert !!!

  • Ich möchte dieser Thema noch mal auffrischen, da es für mich gerade aktuell wird.

    Ich stelle es mir einfach so vor ... ich kauf mir sowas :

    und bau sie in meinem Stoßstage ein ... da wo die Löcher sind. anschliessen mit Standlicht und fertig ... oder habe ich Tüvmäßig was übersehen ?

    (das Loch ist in der obere Ecke, wo sonst auch eine Gummischutz ist - Ist von 'nen Kadett E GSI)

  • Naja bei den Leuchten könntest du schon Probleme bekommen!

    Erst mal die Vorgaben zu den SML:
    - Sie müssen Orange leuchten.
    - Sie dürfen nicht tiefer als 250 mm und nicht höher als 1,5 m angebracht werden.
    - Der Abstand von Vorderkante des Fahrzeugs bis zur SML darf nicht größer als 3,0 m sein.
    - Der Abstand von Hinterkante des Fahrzeugs bis zur SML darf nicht größer als 1,0 m sein.
    - Der Abstand zwischen den Seitenmarkierungsleuchten darf nicht größer wie 3,0 m sein.
    - Die Seitenmarkierungsleuchten müssen nach vorn und hinten jeweils unter einem Winkel von 45 Grad sichtbar sein.
    - Sie müssen als Seitenmarkierungsleuchten geprüft sein.

    Somit sind diese Leuchten nur für Showzwecke ausserhalb der STVO zugelassen!
    Denn sie leuchten weiß und den Hinweis auf eine Tüvprüfung suche ich auch vergeblich.

    @ ofcfan89
    Blinker dürfen nur als SML verwendet werden, wenn das auch so im Gutachten dazu steht. ;)
    Wenn du Glück hast trägt dir ein TÜVing das ja ein, wenn es die obrigen Punkte erfüllt.
    Aber leuchten Blinker nicht sowieso heller als SML?

  • @ ofcfan89
    Blinker dürfen nur als SML verwendet werden, wenn das auch so im Gutachten dazu steht. ;)
    Wenn du Glück hast trägt dir ein TÜVing das ja ein, wenn es die obrigen Punkte erfüllt.
    Aber leuchten Blinker nicht sowieso heller als SML?

    Blinker sowie SML haben unterschiedliche genehmigungszeichen, nur wenn beide auf einer leuchte zu finden sind wäre das ok.
    details siehe hier rechts oben bei downloads: http://www.dekra.de/de/1471

    ich hab mir mal überlegt SML in den mittendeckel der felgen zu setzen, mindesthöhe wäre eingehalten, sollte doch rechtlich möglich sein, oder?