Erfahrung mit Xenon Umrüstkits

  • Hi habt ihr irgendwelche erfahrungen mit xenon umrüstkits gemacht..???bin am überlegen ob ich mir sowas mal bestellen soll bei ebay ein kumpel hat das im bmw e46 das sieht garnicht so schlecht aus...also wenn ihr sowas schon öfters mal gemacht habt oder darüber was gehört habt dann sagt mir das mal bitte......


    gruß hubi

    Einmal editiert, zuletzt von hubi88 (19. Juni 2007 um 22:57)

  • das problem ist allerdings, dass im e46 es xenon gab, er somit evtl. xenon schweinwerfer hat, die dann für xenon zugelassen sind. Im Astra ist das problem das die schweinwerfer nicht für xenon zugelassen sind. Somit ist das immer illegal.

    Berichtigt mich falls ich mich irre.

    Gruß Dom

    Astra F was sonst....

  • Zitat

    Original von DougFunnyM16
    das problem ist allerdings, dass im e46 es xenon gab, er somit evtl. xenon schweinwerfer hat, die dann für xenon zugelassen sind. Im Astra ist das problem das die schweinwerfer nicht für xenon zugelassen sind. Somit ist das immer illegal.

    Berichtigt mich falls ich mich irre.

    Gruß Dom

    So isses...

    Dann kommt noch dazu,das du ne automatische Leuchtweitenregulierung und ne Scheinwerferreinigungsanlage brauchst.....

    Ich hab da was besseres im www gefunden.......will evtl meine GPZ umrüsten :D

    >>>Xenon<<<

    Gruß,der Stefan

    Passt die Katze drunter,muss der Wagen runter......!!!!!

  • habe ich mich auch schon mit befasst und jedesmal wegen der Illegalität wieder verworfen. Habe ringsrum Philips Blue Vision Ultra 4000K Lampen rein gemacht. Sieht auch nicht schlecht aus. Ist zwar nicht ganz Xenon Look aber nicht mehr so gelbbbbb

  • ja aber machbar wäre es doch mit so einem umbaukit oder..???oder funktioniert das NUR in xenon scheinwerfern..????und wegen dem leuchtweitenregler.....???angenommen ich verbau das jetzt in die orginalen scheinwerfern steht das dann zu hoch..???

  • ja braucht man aber das ist mir egal....will nur mal schauen wie es aus sieht und ob die bullen das peilen...weil da eine e-nummer drauf ist....


    gruß hubi

  • Wenn sies peilen und da ist nix weiter haste wahrscheinlich n Problem.
    Und man sieht ob da Xenonlook-Billigbirnen oder 'echtes' Xenon drin ist.

    Es geth nich darum, daß es zu hoch steht wenn dus einbaust, es geht darum, daß du wenn sich der Fahrzustand nur ein bisl ändert Beladung oä) und die Scheinwerfer nicht richtig eingestellt sind, blendets eben den Gegenverkehr wie blöd.
    Tuts bei Halogen zwar auch, aber bei Xenon eben mehr.

  • jetzt mal ne konkrete frage:

    astra f wurde ja nicht mit xenon gebaut. hat demzufolge wohl keien scheinwerferwaschanlage.
    doch ohne die scheinwerferwaschanlage darf man keine xenon betreiben.

    also wenn man xenon will muss man die waschanlage nachrüsten, oder?

  • gab es aber auch glaube ich nur mit dem Winterpaket. Das sind aber die selben düsen wie sie auch im omega, zafira, astra g usw. verbaut sind wenn ich mich nicht irre. Sollte also nicht das problem seien die Nachzurüsten.

    Dadurch wird der umbau aber auch nicht viel legaler :D.

    Astra F was sonst....

  • aber wenn man die waschanlage hat, die höhenregulierung, dann müsste man dich alles erfüllen oder nicht???

  • Das Nachrüsten der SWRA und der aSHR macht die Sache tatsächlich nicht legaler da die Astra-F-Scheinwerfer dan weiterhin nicht für Xenon zugelassen sind.

    Hatte bei mir mal testweise vom Omega-B die Brenner und Vorschaltgeräte "eingebaut"(passte natürlich so nicht wirklich). Ist ein Unterschied wie Tag und Nacht! Und wenn man keinen Bock hat andere zu blenden, dann rüstet man sich eben den Sensor z.B. vom Astra-G an der HA nach.

    Und ob das legal ist oder nicht, ist doch eigentlich nur das Problem von demjenigen der es sich trotzdem einbaut. Dann muß man eben mit der "Gefahr" leben erwischt zu werden. Meine Meinung zu dem Thema.... :410:

    Ein Mann will einen Mietwagen abholen; Dame am Tresen will Opel-Schlüssel überreichen; Mann sagt, keinen Opel bitte, lieber den vor der Tür; Dame drückt auf den Opel-Schlüssel. Die Lichter des Wagens vor der Tür blinken.

  • Hatte den Umbau auch mal vor in verbindung mit Angel Eyes.
    War auch beim Tüvler deswegen, und ohne Scheinwerfer die auf Xenon geprüft und zugelassen sind ist es nicht legal machbar.

    Man kann natürlich mit großem Aufwand Astra G, Vectra B oder Omega Scheinwerfer an den Astra F anpassen, was aber meiner Meinung nach total Danone aussieht.

    Bei mir is das Vorhaben derzeit auf Eisgelegt, hab aber den ganzen Kramk hier rumschwirren. bis auf das Xenon Kit das hadde ich zum glück noch net gekauft

    Astra F Caravan, Sport,60/40 Power Tech FW, Dachkantenspoiler Mattig, FK Angel Eyes, Kamei Sportgrill + Scheinwerferblenden, Schwarze Rückleuchten, INXX Domstrebe Alu, Wiechers Fahrwerkstrebe, Rimstock Fusion 6,5 x 15 - 195/50, Schroth ASM h-gurte

    2 Mal editiert, zuletzt von Caravan1.616v (21. Juni 2007 um 19:39)

  • gut wenn du mit der gefahr leben willst, mir soll es egal seien, aber denk auch daran das dir nicht auf einmal dein reflektor wegschmort weil die xenon lampen zu heiß werden.

    Aber du solltest immer dran denken das wenn sie dich erwischen es gleich heisst. Fahren ohne Betriebserlaubnis und Fahren ohne Versicherungsschutz.

    Soll nicht böse gemeint seien, aber solltest du dir wirklich vorher überlegen ob dir das wert ist. Und wenn du nen Unfall hast, wenn du pech hast auch noch mit einem toten und die finden raus das du xenon bei dir drin hattest, dann wird sich die Versicherung das Geld von dir Wieder holen.


    Xenon ist bestimmt eine geile sache, hört sich jetzt auch alles schlimmer an als es ist was ich geschreiben hab. Aber man soll ja auch den härtesten fall bedenken.

    PS: Wenn du es umbaust, dann schreib mal nen bericht mit fotos :D.


    Gruß Dom

    Astra F was sonst....

  • Hier mal zum Nachlesen; steht eigentlich auf jeder Internetseite solcher Xenonanbieter unten irgendwo versteckt als Link (weil man sich unwissende potentielle Kunden ja nicht verprellen will):
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    Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstungen lt. allgemeiner Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland :

    Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

    1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
    3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

    Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
    2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

    [...]
    __________________________________________

    Dürfte eigentlich alle Fragen erübrigen :)