Hm ist dann aber auch wenn eine gewisse Grauzone würd ich sagen.
Es müssen ja alle verbauten lichttechnischen Einrichtungen am Auto funktionsfähig sein, was ja dann beim serienmäßigen Fernlicht nicht mehr der Fall ist...
Lampenbaum erlaubt oder nicht ?
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Es gibt noch einen weiteren „Knackpunkt“: Die Lichtstärke der verbauten (zusätzlichen) Scheinwerfer!
Ich verweise jetzt einmal auf das T4-Wiki: http://www.t4-wiki.de/wiki/Scheinwerfer
ZitatDie Lichtstärke aller gleichzeitig einschaltbaren Fernlicht-Scheinwerfer darf seit dem 30.Januar 2011 (*) 430.000 cd nicht übersteigen. Um dies kontrollieren zu können, wurde eine sogenannte Referenzzahl nach ECE eingeführt, die auf jedem Fernlicht-Scheinwerfer angegeben ist. In der Summe darf die Referenzzahl aller gleichzeitig eingeschalteten Scheinwerfer nicht größer als 100 sein. Die Referenzzahl eines T4-Scheinwerfers im langen Vorderwagen beträgt 17,5, beim kurzen Vorderwagen soll es 12,5 sein. Vor dem 30.Januar 2011 galten 300.000 cd und eine Referenzzahl von 75. Der neue Wert gilt unabhängig vom Baujahr des Fahrzeugs.
Die Referenzzahl befindet sich neben der E-Kennzeichnung auf der Streuscheibe.
(*)Quelle: ECE R48 mit der Änderung vom 30.Januar 2011 -
- Offizieller Beitrag
Hm ist dann aber auch wenn eine gewisse Grauzone würd ich sagen.
Es müssen ja alle verbauten lichttechnischen Einrichtungen am Auto funktionsfähig sein, was ja dann beim serienmäßigen Fernlicht nicht mehr der Fall ist...Da könntest natürlich recht haben.
Allerdings ist ein Scheinwerfer von einem Tuner ja auch kein serienmäßiges Teil...aber Funktion wie bei der Serie, und solang die gegeben ist. Schwieriges Thema.
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