Wegfahrsperre

  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier und habe folgendes Problem.:
    In meinem Astra F ist eine nachträglich eingebaute Wfs, die nur probleme macht bzw. ist die Fernbedienung defekt.Bosch kann mir keinen Ersatz liefern, da nicht mehr vorhanden.
    Es ist die WFS mit diesen Daten :
    oo

    Also die Gm-Nummer ist wohl 90513234

    KBA 9522

    ECU-part-Nr.:9330065146

    Dann steht auf der Schwarzen Box noch : TYP VIM 129 und B RTT/D/X0973

    Der Kabelbaum ist 13 polig und trägt die Nummer:9332064428

    Jetzt möchte ich sie überbrücken/ ausbauen.
    kann mir jemand einen Stromlaufplan geben oder einfach so helfen.?
    Liebe Grüße
    Armin L.

    [wise=error]Hiermit nehmen wir, also die Forenleitung,
    als auch das Team, ausdrücklich Abstand von diesem Thread,
    da die Umgehung der Wegfahrsperre eine Straftat darstellt,
    solange die WFS nicht offiziell aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen wurde!
    Desweiteren behalten wir uns das Recht vor den Thread zu schließen bzw. zu löschen![/wise]

    • Offizieller Beitrag

    Hallo erstmal....

    Hast du paar Fotos dazu?

    Das Prob scheint bekannt zu sein, Google spuckt einiges aus... http://www.google.de/#hl=de&q=TYP+VIM+129&oq=TYP+VIM+129&aq=f&aqi=g-v1&aql=1&gs_l=serp.12..0i15.22469.22469.0.23186.1.1.0.0.0.0.76.76.1.1.0.ekh.1.0.0.wsfnPP1z_9M&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.,cf.osb&fp=2649820e5065c708&biw=1280&bih=817

    Hilft das vielleicht? Soll die Pinbelegung vom Stecker sein....

  • also stecker von vorne gesehen oben links beginnenend :
    1=rot/schwarz
    2=rot/schwarz
    3=blau
    4=geld
    5=frei
    6=Grün/ Schwarz
    7=Gelb
    8=Grün/ Schwarz
    9= Rot
    10=Grau
    11=Schwarz
    12=Frei
    13=Braun
    14=weiß
    15=frei
    16=grün

    Also die oben genannte beschreibung von dir passt leider nicht..:(

  • Wegfahrsperre ist nie in den Papieren eingetragen genauso wie deine Motornummer, ob du E-Fensterheber usw. hast steht nicht in den Papieren lässt sich aber anhand der Schlüsselnummer bzw. Fahrgestellnummer beim Froh alles aufschlüsseln.


    Mfg crazy Mc !

  • Nur zur Anmerkung,
    die Rote Box unterm ersten Thread ist unsere Standart Box die unter Solche Threads kommt,
    was dort drin steht erklärt auch, warum sie dort ist!

    Ob eine WFS eingetragen ist oder nicht, steht nicht zur Debatte!

    Sollte die WFS umgangen werden
    ist das unverzüglich in den Papieren zu berichtigen
    und dem Versicherer ist das auch mitzuteilen!

  • Mein Astra hat auch so ne lästige nachgerüstete WFS, davon steht aber nix in den Papieren (hab nur ne separate ABE) und meine Versicherung weiß davon auch nix.
    Wenn ich dazu nicht alles zerlegen müsste hätte ich den Schrott schon lange rausgerissen, warum sollte ich das nicht dürfen!?
    Und hier von einer "Straftat" zu sprechen halte ich auch für völlig an den Haaren herbeigezogen, gibts zu der Behauptung auch eine Quelle?

  • Verstehe grad Deinen Zusammenhang zwischen einem Betriebsgeheimnis und einer WFS nicht so ganz. Kannst Du das bitte näher erläutern ?

  • also um es auf meine situation zurück zubringen.
    meine eltern haben vor zwei jahren den wagen gekauft. mussten zum tüv und kamen nicht durch wegen MKL.
    ich bin angehender KFZ mechatroniker und habe den wagen komplett fertig gemacht und wollte zum tüv.am tag zuvor ist die Fernbedienung kaputt gegangen. opel sagt man muss zu bosch. bosch sagt sie können mir nicht helfen.
    der wagen ist nicht angemeldet.

  • Verstehe grad Deinen Zusammenhang zwischen einem Betriebsgeheimnis und einer WFS nicht so ganz. Kannst Du das bitte näher erläutern ?


    :362:
    Es wurde ja ein Gerichtsurteil genannt, wie lautet das entsprechende Aktenzeichen? Da würden mich schon die genauen Umstände interessieren...
    Und dann wäre noch die Frage, wie (wie in der Infobox im ersten Beitrag behauptet) das Austragen der WFS in den Papieren plötzlich etwas an diesem eventuellen Straftatbestand "Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen" ändern soll ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das hat ja aber mit dem hier vorliegenden Fall rein gar nix zu tun. Er will ja nur sein wagen wieder zum laufen bekommen und nicht die WFS an nem anderen umgehen um dieses zu klauen...

  • Ja aber dafür muss er ja seine Wegfahrsperre ausser Kraft setzen.

    Denke kann man vllt mit ner Raubkopier vergleichen. Man will es ja auch für sich selber machen, aber muss dafür den Sichheitsmechanismus (Kopierschutz) umgehen.

    • Offizieller Beitrag

    Er schadef damit ja aber keinem. Ausser vllt der wirtschaft, weil er sich kein neues Auto kauft, aber die lassen wir jetzt mal aussen vor...

  • Doch weil Personen sich jetzt leichter unbefugten zutritt zu seinen auto verschaffen können um somit "Unfug" anzustellen
    Steht glaub auch in der StVG bzw StVO

    Das das fahrzeig jederzeit vor unbefugten zutritt gesichert werden muss.

    Einmal editiert, zuletzt von mufflon (29. Mai 2012 um 18:49)

    • Offizieller Beitrag

    Da hat sich BMW aber wohl im Vornherein gut abgesichert....sehr komisches Urteil, aber wenns patentiert ist möglich.

    Doch weil Personen sich jetzt leichter unbefugten zutritt zu seinen auto verschaffen können um somit "Unfug" anzustellen
    Steht glaub auch in der StVG bzw StVO

    Das hat man aber selbst bei nem offenen Cabrio mit Abschliessen, Lenkradschloss und Seitenscheiben oben bewerkstelligt. ;)


    Der einzig strittige Punkt bei der nachgerüsteten WFS ist die Klausel in der Versicherung, und was man angekreuzt hat bei:

    "Ist das Fahrzeug mit einer Wegfahrsperre versehen? JA/NEIN"


    Ist es ne serienmäßige, ist man über die Schlüsselnummer des KFZ günstiger eingestuft, deaktiviert man diese, ist es Versicherungsbetrug.

    Aber nix in dem Sinne, dass es iwie mit dem Urteil zusammenhängen würde. Solange man die WFS nicht umgehen oder bescheissen will, pfuscht man ja nicht direkt mit dem Geheimnis von Bosch rum wie die zwei Personen mit einer direkten Manipulation der Sache an sich. Man klemmt das defekte Ding ab, und begeht ja nicht wissentlich eine Straftat (z.B. den Diebstahl des KFZ)

    Hier ist der §38a der StVZO, aufmerksam lesen bitte:

    So, und nun stell ich die Behauptung auf, die Wegfahrsperre im Sinne der StVZO ist lediglich das Lenkradschloss..... :P

    Die elektronische Version ist nicht vorgeschrieben, jedoch relevant für die Einstufung bei der Versicherung.

  • Müsste ich morgen in unserer Bibliothek mal in der Kommentierung nachlesen.
    Kann morgen das ergebnis meiner recherche posten.

    Hier erstmal die EU Richtlinie.

    http://www.bmvbs.de/cae/servlet/co…ung-kfz-pdf.pdf

    Meiner Meinung muss alles was zum Schutz in serie verbaut worden ist auch funktionieren und ausgetragen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von mufflon (29. Mai 2012 um 19:47)