Unbenklichkeitsbescheinigung - allgemeine Fragen

  • Hallo,

    Habe standartmäßig wie im Fahrzeugbrief eingetragene Reifengröße : 175/65 R14 82 T .
    Möchte nun aber folgende Größe montieren da ich diese noch zur Verfügung stehen habe: 185 / 60 R14
    Allerdings steht diese Größe nicht in meinem Fahrzeugbrief und darf somit nicht einfach montiert werden.
    Was hat es genau mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung zum tun? Wo kann ich diese genau beantragen? Kosten? Reicht diese dann aus oder muss das noch vom TÜV eingetragen werden? Die Reifen würden ja passen und fahrbar wären sie bestimmt auch! Nur eben die Eintragung fehlt!

    Vielen Dank

  • MOIN

    oder im Handbuch, meist steht im Schein nur die kleinste oder eine Größe.

    Da du 175/65 R 14 T drin stehen hast, fährst haste ja kein 1.6 16V, somit kannst du 185/60 R 14 82 T ohne bedenken fahren, was beim 100 PSer 16V nicht möglich wäre (X16XEl darf nie 185er fahren).

    MFG Svene

  • Danke schon mal!
    Habe im Handbuch schon geschaut! Laut Handbuch darf ich diese Reifen nicht fahren! Im Umrüstkatalog stehen sie aber drin, dass ich sie fahren darf!
    Kann ich sie nun bedenkenlos fahren?
    Habe mal noch die passende Stelle als Screenshot!
    andere Frage: laut dem Bild dürfte ich die Reifengröße 175/70 R14 nur mit den Motortypen X17DT,X17DTL, X14XE-MT fahren? sehe ich das richtig? Habe diese Reifen einen ganzen Winter gefahren! Das würde heissen ich darfe diese Reifen eigentlich gar nicht fahren?

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!

  • MOIN

    wenn die im Umrüstkatalog stehen ohen Fußnote wie zB 185/60 R14 was sich auf den X16XEL bezieht, dann rauf damit.

    Die 175/70 R 14 darfst du nicht fahren, sind Vectra Reifen, hast ja kein Diesel oder?

    MFG Svene