Längsträger hinten bemängelt

  • Servus!

    Komm grad vom TÜV ;( :cursing:

    Der hat an meinem Auto so einiges Bemängelt, sind aber größten Teils nur Kleinigkeiten. Was mir grad aufn Magen schlägt ist das der Längsträger hinten durchgerostet ist. Bekomm ich dafür Ersatzbleche? Wenn ja, wo?? Und vorallem müssen die bezahlbar sein. Hab jetzt natürlich schon bei eBay und ATU usw nachgeschaut, sah aber schlecht aus. oder kann ich da einfach so nen anderes Blech drüber schweißen??
    Da ich die Plakette jetzt nicht bekommen habe, weiß ich auch garnicht ob ich damit noch fahren darf. Normal sagt man ja, dass man 4 Wochen Zeit hat um die Mängel zu beheben und so lange auch nichts passiert, bin aber schon seit Juli drüber!?!

    Lg ProjektA

    Wer später bremst, fährt länger schnell!!


    Der Umbau beginnt... Fotos folgen natürlich noch!

  • soweit ich weis zählen die 4 wochen von den tag an wo du beim tüv warst egal ob du drüber bist oder nich.

  • Also könnt ich dann noch fahren? Muss nämlich auch noch mein Fahrwerk eintragen lassen, brauch halt nur noch die Achsvermessung dafür.. Aber sonst ist das egal oder wie? Muss nämlich am We unbedingt noch weg.. Sind aber nen paar Kilometer.

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  • das ist soweit richtig, du hast dich ja gekümmert, was man ja an dem "Durchfallerbericht" am Datum sehen kann, von daher kann dir keiner was!!

    Aber ob so ein Längsträger noch irgendwo zu kriegen ist muss ich auch wissen, mein linker ist auch durch, ob der vom Kadett-E-CC wohl passt?
    meiner hat ja auch die "alte" Auspuffaufhängung, von daher schonmal gleich!! OCP hat nix für den Astra!!!

  • Längsträger Federaufnahmepunkt HA wurde bemängelt. Der Prüfer hat mir aber gesagt dass es Ersatz-, bzw Reparaturbleche dafür gibt. Nur nicht wo man diese bekommt..

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  • von daher kann dir keiner was!!

    Schön wäres ist immer noch ein Fahrzeug ohne gültig HU Also beim Unfall oder Verkehrskontrolle biste am Ar***


    und natürlich eine Zwangsstilllegung wenn du das Fzg im Straßenverkehr betreibst

    Das Blech sollte auch vom Kadett E passen

    2 Mal editiert, zuletzt von Astraracer87 (17. November 2010 um 21:32)

  • Schon ab 4 Monaten HU überziehen nen Punkt!? Wo hast denn die Info her? Da steht ja noch was von "ASU" drin, ASU gibts seit Dezember 1993 schon nicht mehr.

    https://astra-forum.com/www.bussgeldkataloge.de schreibt folgendes:

    Und Zwangsstillegung nur wegen abgelaufener Frist? Das wäre doch außerst unverhältnismäßig, ich denke dazu müssen schon gravierende sicherheitsrelevante Mängel vorliegen, und dann ists aber auch egal ob das Fahrzeug eine gültige HU hat oder nicht...

  • Also ja ASU gibt schon lange nicht mehr heißt ja jetzt UMA ich schau gerade noch mal in den Neusten Katalog, habt mich erwischt ist ein alter. Das mit der Stilllegung läuft über die Mängelkarte inerhalb einer Woche HU machen, machste das nicht kommen die Plakettenkratzer und das kostet auch noch mal.

    Also aus dem neuen

    Zitat von Bußgeldkatalog 2010

    Sie haben als Fahrzeughalter die Frist des Vorführtermins für die HU / Hauptuntersuchung (Tüv) nicht eingehalten
    ... von bis zu 2 Monate 15
    ... von 2 bis zu 4 Monate 25
    ... von 4 bis zu 8 Monate 1 P 40
    ... mehr als 8 Monate 2 P 75

  • Nö, was du jetzt zitiert hast stimmt immer noch nicht.

    Hab extra nochmal nachgeschaut, Punkte gibts erst ab 8 Monaten.
    Was du schreibst gilt für "Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt.", nicht für "Pkw, Krafträder, sonstige Kfz"

  • Sorry steht so hier drin. Dann sag ich mal Alle Angaben ohne Gewähr und Ich distanziere mich von meinen Aussagen und behaupte das gleiche wie Kermet ;)

  • Kermet der alte Klugscheißer :D

    Mindestens haltbar bis : Siehe Unterboden

  • Ich weiß das er recht hat, finds auch immer klasse wie er immer Kontert
    also kermet :thumbup: weiter so

    Mindestens haltbar bis : Siehe Unterboden

  • ok, das heist quasi soviel wie: fahr doch aber lass dich nicht erwischen ;)
    Ich glaub mein Punktekonto ist voll, kann mir auf jeden Fall nicht mehr viel leisten.. Ist wie gesagt nur die Sache das ich am We nach Bayern muss. Ich wohn in nähe Köln. das Sind 700 km *2. Ist auch die Sache, wenn ich nen Klatsch baue was ich ja nicht hoffe, dann hab ich doch keine Versicherung oder? ist ja nichts dramatisches Bemängelt worden, abgesehen von dem Längsträger. sonst sind kleinigkeiten wie Scheinwerfer zu niedrig eingestellt und Motor verölt. Aber stilllegen werden die mir den Wagen dann nicht!?!?

    Übrigens, kleiner Lichtblick: AU hab ich bestanden :D

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  • Die brauchen aber scheinbar nicht immer gravierende sicherheitsrelevante Mängel um ein Auto stilllegen zu lassen. Wurde mal vonner Rennleitung angehalten und die wollten mein Warndreieck und Verbandskasten sehen. Leider hatte ich das nicht dabei und hab somit einen Mängelbericht bekommen. Hatte 2 Wochen zeit um es bei der nächsten Polizeistelle vorzuzeigen, hab ich auch gemacht und bin dann mit dem unterschriebenen Wisch am gleichen Tag noch auf die Zulassungsstelle. Dort haben die dann scheinbar irgendwas verbockt, auf jedenfall hab ich wiederrum 2 Wochen nachdem ich auf der Zulassungstelle war nen Brief bekommen, dass ich bis zu dem und dem Datum Zeit habe das vorzuzeigen, ansonsten droht mir eine Zwangsstilllegung des Fahrzeugs und dass dies ja auch nicht im Interesse des Fahrzeughalters ist, da ja dann erhebliche kosten auf ihn zu kommen. Hab das dann aber auf der Zulassungsstelle wieder geregelt bekommen.

    Kurz und bündig die hätten mir mein Auto zwangsstillgelegt nur weil ich keinen Verbandskasten und Warndreieck dabei hatte.

    An deiner Stelle wär ich vorsichtig ohne TÜV so rumzufahren!!

    Gruß Bühler A


    Wenn etwas laut ist muss es nicht gleich schnell sein!!!

    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!


    http://www.oc-flash-team.de/

    Einmal editiert, zuletzt von Bühler A (18. November 2010 um 08:27)

    • Offizieller Beitrag

    Sie haben als Fahrzeughalter die Frist des Vorführtermins für die HU / Hauptuntersuchung (Tüv) nicht eingehalten

    Da war der Knackpunkt ja schon..

    Er war ja bei der HU, wenn man das dem Polizisten zeigt, is alles in Butter (solang man die 4 Wochen einhält), wenn das Auto wirklich gefährlich wäre, hätte dihc der Prüfer schon nicht mehr fahren lassen, und das auch im Zettel vermerkt (Fzg. verkerhrsunsicher o.ä.)

  • Das ist aber nicht aus dem Gesetzes Text und da die Punkte Angabe schon Falsch war... Ich weiß nur so viel Fahren ohne HU bei Unfall großer, sehr großer Ärger und bei der Polizeikontrolle liegt ja auch viel im Ermessen der Rennleitung

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber: Der Tüv segnet dein Auto ja für die nächsten 2 Jahre ab..und bei nichtdurchkommen durch die HU muss man ja das Ganze innerhablb von vier Wochen wieder vorführen.
    Dass der Längsträger keine 2 Jahre mehr hält, hat der Prüfer erkannt, und ihn deswegen nicht durchgelassen. Aber die vier Wochen hält er noch durch, sonst wär er mit dem Auto nicht vom Hof gefahren. Schliesslich steht sein Name drunter..und letztendlich kann ein Polizist dass auch nur Anzweifeln, aber nicht bestätigen, denn er ist selbst schliesslich kein autorisierter Tüv Prüfer.
    Oder einfacher gesagt: Wer legt dir die arre still? Polizei oder Tüv? Tüv natürlich, der Polizist erkennt teilweise Mängel, aber Bestätigen kann das nur ein Sachkundiger!