Und zwar wollt ich mal fragen ob einer von euch en seite kennt wo die gesetz mäßigkeiten drin stehn. sprich was gibt es für nachrüst möglichkeiten mit LEDS uns vorallem was ist alles erlaubt ??
LEDS gesetzmäßigkeit
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- Astra K
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Break -
1. März 2010 um 19:48
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Wo meinst du denn jetzt ,, im Innenraum, Rückleuchten, Unterboden ?? Muss du schon etwas besser definieren.
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jups ne ich mein jetzt sowas wie tagesfahrlichter, kennzeichenleuchten , scheinis usw. außen halt =)
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Zum Tagfahrlicht kann ich dir folgendes sagen (diverse Quellen mit Google gefunden)
Gesetzlich gesehen kann ohne sonderabnahme bzw lichttechnisches Gutachten nur universale Tagfahrleuchten mit e-Prüfzeichen verbaut werden ( z.B. von HELLA etc).
Alle andere Tagfahrleuchte die es vom andere Autoherstellern gibt sind nicht bauart geprüft somit ist die verwendung ohne abnahme nicht zulässig.Anbau muss auf gleicher Höhe und symmetrisch zur Fahrzeugmitte sein. Maximal 40 cm vom seitlichen Umriss des Wagens dürfen die äüßeren Ränder der Tagfahrleuchen entfernt sein. Höhenabstand zur Fahrbahn: Mindestens 25 cm (Leuten-Unterkante) und höchstens 150cm (Leuchten-Oberkannte)
Tagfahrleuchten dürfen seperat geschaltet werden - oder auch so, dass die Schlusleuchten und die Kennzeichenbeleuchtung mitbrennen. Beim einschalten des regulären Fern- bzw. Abblendlichts müssen die Tagfahrleuchten automatisch erlöschen.
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ok danke schon mal ist sehr hilfreich. Aber diese Softittn oder wie man die schreibt sind doch auch nicht legal als kennzeichenleuchten oder ``
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und wie sieht es mit dem Innenraum aus? muss man da auf irgendwas achten oder kann man die überall hin basteln wo man Grade lustig ist?
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Innenbeleuchtung:
LED-SoffittenDie Soffitten in den Deckenleuchten und den Gepäckraumleuchten dürfen durch LED-Soffitten ersetzt werden.
LED-Soffitten sind für innen zugelassen, nur im Aussenbereich dürfen sie nicht verwendet werden!
Innenbeleuchtungen dürfen nur diese Funktion haben.das Gesetz sagt hierzu:
Grundlage § 49a und § 30 der STVZO und ECE R48 (lichttechnische Einrichtungen)Danach darf die Innenbeleuchtung die Sicht des Fahrzeugführers wie auch die Sicht auf die Instrumente nicht beeinträchtigen. Dringt Licht nach außen, so dürfen die vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen und der Begegnungsverkehr nicht beeinträchtigt werden.Die Innenbeleuchtung ist so anzuordnen, daß kein direktes Licht nach außen dringen kann. Auf keinen Fall darf weißes Licht nach hinten abgestrahlt werden. Blinklicht ist unzulässig.
Les mal >>>hier<<<
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wichtig sei hier z.b. bzgl. der tagfahrlichter zu erwähnen, dass ein e-prüfzeichen alleine noch garnichts aussagt. tagfahrlichter müssen noch über die kennbuchstaben "RL" verfügeb.
viele nützliche infos gibts hier rechts oben unter "infobroschüre: http://www.dekra.de/de/1471
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kurz und knapp gesagt im Innenraum darfst LED verwenden, solange sie nicht direkt nach aussen leuchten
und im Außenbereich alles was die Beleuchtung, angeht darfst du nichts mit Selber gebastelten LED´s machen da diese GEprüft werden müssen.
grüßle dani
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jep, weitere ausnahme sind dinge die im innenraum verbaut sind und zwar nach außen leuchten, aber nicht während der fahrt, z.b. ausstiegsbeleuchtung unten in der türverkleidung.
kleiner tipp für die kennzeichenbeleuchtung: anstatt illegal LED-soffiten einzusetzen kann man sich da die kompletten kennzeichenleuchten des aktuellen 3er bmws holen, die sind ab werk mit LEDs und logischerweise so zugelassen.
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Zitat
kann man sich da die kompletten kennzeichenleuchten des aktuellen 3er bmws holen, die sind ab werk mit LEDs und logischerweise so zugelassen
Aber doch eben nur am BMW?
Passen die 1:1 am Astra? -
nö, lichttechnische einrichtungen sind meines wissens nie an einen fahrzeugtyp gebunden sondern immer allgemein zugelassen.
ob/wie sie passen kann ich nicht sagen, hier mal bilder von den teilen: http://www.passatplus.de/umbauteile/bmw/LED-Leuchte.htm