Hallo!
Ich beschäftige mich gerade ein wenig mit dem Thema Tagfahrlicht.
Dabei bin ich nun auf verschiedene Angaben gestoßen.
Leuchten die im Bereich der STVO nicht zugelassen sind kommen für mich nicht in Frage.
Soweit ich das mitbekommen habe sind Leuchten mit R87 Zulassung völlig legal als Tagfahrlicht.
Was ist aber mit Leuchten, die die Bezeichnung
"E-Geprüft - zulässig im Bereich der StVZO aber ohne R87 Zulassung als Tagfahrlicht"
haben?
Dürfen die montiert werden?
Hab bei so einem "Tagfahrlicht" den Satz gefunden:
"Die Inbetriebnahme ist gemäß der Anschlussvariante mit dem Scheinwerferlicht bei Tag und Nacht zulässig"
Das wär ja cool, ist das wirklich so?
Heißt das, die müssen immer mit Abblendlicht gefahren werden und dürfen gar nicht als eigentliches Tagfahrlicht genutzt werden?