Tagfahrlicht E-Geprüft - zulässig im Bereich der StVZO aber ohne R87 Zulassung als Tagfahrlicht???

  • Hallo!

    Ich beschäftige mich gerade ein wenig mit dem Thema Tagfahrlicht.
    Dabei bin ich nun auf verschiedene Angaben gestoßen.
    Leuchten die im Bereich der STVO nicht zugelassen sind kommen für mich nicht in Frage.
    Soweit ich das mitbekommen habe sind Leuchten mit R87 Zulassung völlig legal als Tagfahrlicht.
    Was ist aber mit Leuchten, die die Bezeichnung

    "E-Geprüft - zulässig im Bereich der StVZO aber ohne R87 Zulassung als Tagfahrlicht"

    haben?
    Dürfen die montiert werden?
    Hab bei so einem "Tagfahrlicht" den Satz gefunden:

    "Die Inbetriebnahme ist gemäß der Anschlussvariante mit dem Scheinwerferlicht bei Tag und Nacht zulässig"

    Das wär ja cool, ist das wirklich so?
    Heißt das, die müssen immer mit Abblendlicht gefahren werden und dürfen gar nicht als eigentliches Tagfahrlicht genutzt werden?

    Viele Grüße von der Ostsee
    Maik


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    Einmal editiert, zuletzt von Ostseekind (29. November 2009 um 11:44)

  • Also soweit ich weiß muss das Tagfahrlicht schon ausgehen sobald man das Standlicht einschaltet. Somit kann man es nur am Tage fahren und nicht auch wie bei dir in der Nacht. Hast du mal einen Link zu den Lichtern die du meinst?

  • E-Prüfzeichen alleine sagt erstmal garnix und die ebay-händler schreiben zu 99% schwachsinn was die vorschriften usw. angeht.

    wenn auf dem licht das prüfzeichen "RL" vorhanden ist dann ist es als tagfahrlicht gemäß ece-richtlinie 87 zugelassen und darf nur alleine leuchten, sobald das begrenzungslicht (umgangssprachlich standlicht) oder mehr eingeschaltet wird muss es erlöschen.

    die teile aus deinem ebay-link haben das prüfzeichen "A", das steht für die zulassung als begrenzungsleuchte. darf also nur zusammen mit den rücklichtern, kennzeichenbeleuchtung usw. geschaltet werden.

    dann gibt es auch noch leuchten die über beide zulassungen verfügen, z.b. die hella LEDay Line oder die vom audi s6 oder der mercedes e-klasse.
    diese leuchten dann als TFL mit voller leuchtkraft und als begrenzungslicht mit gedimmter leuchtstärke.

    hier siehst du die genehmigungszeichen auf den TFL vom audi s6: http://www.passatplus.de/umbauteile/aud…T-Nummer-02.jpg

    ansonsten sind eben noch die anbauvorschriften zu beachten, z.b. mindesthöhe für TFL 25 cm und für begrenzungsleuchten 35 cm.

  • Also Tagfahrlichter sind zugelassen, wenn sie ausgehen wenn das Abblendlicht und Standlicht eingeschaltet wird! R87 Zulassung
    JEDOCH kann man sie auch als zusätzliche standlichter fahren, nämlich dann, wenn sie auf das Leuchtniveau der Standlichter am Fahrzeug, runter reguliert werden können, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird. Sprich, wenn das Tagfahrlicht beim Licht anmachen dunkel wird, dann gehts :D

    Des weiteren kann man solche Tagfahrlichter auch als Positionsleuchten zulassen/benutzen/montieren, dazu müssen sie einfach nur die Bedingungen von anderen Positionsleuchten erfüllen!


    Also alles so wie über mir beschrieben im Grunde

  • Also bei "richtigen" Tagfahrlichtern mit R87 Zulassung ist das so.
    Aber was ist mit solchen Lampen:

    http://cgi.ebay.de/TAGFAHRLICHT-1…=item53de4dee93

    Was darf man damit machen und was nicht?

    Ich denke dazu brauchst du das hier:

    http://cgi.ebay.de/Tagfahrlicht-R…=item3efa60e75f