starre vollschalensite einbauen mit verstellbare konsole

  • wollte mir starre vollschalensite einbauen aber damit ich sie eingetragen bekommen muß ich eine verstellbare konsole wie bei( Golf2 wo man den sitz hoch oder runter machen kann) kann mir einer sagen wo ich das bekomme

  • mh......

    also ich war auch aufm TÜV mit 2 RECARO Vollschalensitze, ich bekam die Auskunft das Vollschalensitze generell nicht mehr eingetragen werden.

    Aus diesem Grund kann ich dir leider darüber keine Auskunft geben.

    Allerdings könntest du mal googeln oder bei ebay schauen

    Bin der Meinung das es auf jedenfall ne Lösung dafür gibt.

    Gruß heiNer

  • mein tüv beamter hatte mir gesagt wenn ich eine verstellbare konsole wo der sitz etwas verstellbar ist hoch und runter geht dann bekomme ich sie eingetragen.
    ich weiß nicht ob man nicht vom golf2 rein bauen kann

  • hm ich mein ich auch mal gehört das keine vollschalen eingetragen werden. wobei mich interessieren würde ob das auch so ist wenn an 2 sitzer hat. denn da müste ja hinten kiener mehr raus oder ähnliches.

    Verheiz die Reifen aber nicht deine Seele

  • Also meines Wissens nach werden Vollschalen eingetragen wenn man den Astra zum 2-Sitzer umbaut und wenn die Lehne mittels einer geeigneten Konsole um 30° verstellt werden kann....weiß das aber auch nicht so genau, falls das aber so ist müsstest du mal kucken ob die originale Sitzkonsole diese 30°-Verstellung schon hinbekommt, da die Höhe ja nur vorne eingestellt wird. Also wo diese 30°-Verstellung auf jeden Fall erfüllt ist ist z.B bei den Seriensitzen im A-Corsa da die ja keine Konsole wie im Astra haben sondern auf solchen gebogenen Scharnieren verschoben werden und sich dabei der komplette Sitz neigt.

    MfG
    OR

  • Also, mal langsam. Ich war erst letztens mit nem Golf IV Recaro Vollschalen (ausm Porsche waren die seinerzeit) eintragen lassen - das ging alles wie geschmiert.

    Fakt ist nur, dass viele versucht haben bei einem 3-Türer sich Vollschalen eintragen zu lassen, was so ohne weiteres nicht geht, da im Falle eines Unfalles die Passagiere auf der Rückbank nicht aus dem Wagen kommen könnten.
    Deshalb muss der Wagen erst als Zweisitzer umgemeldet werden, bevor das klappt.
    Bei einem Fünftürer ist das dann wurst (der Golf IV war ein Fünftürer... obwohl ihm die Rückbank inzwischen fehlte ;) ).

    Die verstellbaren Konsolen sind letztlich nur dafür da, dass die Vollschalen trotz starrer Bauweise den hinteren Passagieren (aus rein rechtlicher Sicht) den Ausstieg ermöglichen (ob das dann besonders bequem ist, sei mal dahin gestellt).
    Der TÜVer macht sich strafbar, wenn er sie dir ohne Verstellung eintragen lässt.