LED Tagfahrlicht Nachrüstset

  • TFL gehört nicht zu den Begrenzungsleuchten / vorne und sind somit auch in LED-Ausführung erlaubt.

    Wer Frägt ist ein Narr- für fünf Minuten, wer nie Frägt ist ein Narr sein Leben lang.

  • Begrenzungsleuchten können genauso in LED-Ausführung erlaubt sein, muss nur die Leuchte als gesamtes für den entsprechenden Einsatzzweck geprüft und zugelassen sein.
    Was bei diesen Leuchten laut Beschreibung nicht der Fall zu sein scheint (gedimmt als Begrenzungsleuchten), somit nur mit voller Helligkeit als TFL zulässig...

  • Dürften LEDs sein, wenn sie ihre Tests für den Straßenverkehr bestehen würden und die Zulassung (E-Nummer etc.) bekommen würden.

    Hat man oft bei Spiegeln mit integrierten Blinkern, sind auch LEDs drin.
    Du kannst alles mit LEDs machen am Auto, solange die LEDs die Zulassung im Bereich der STV(Z)O haben, entwickelst du nen Hochleistungsscheinwerfer aus LEDs für den Astra F und lässt ihn abnehmen und er besteht, kannst du auch den in den Umlauf bringen. (nicht abnehmen beim TÜV mit Einzelabnahme oder sowas, das läuft ganz anders ab und kostet bei weitem mehr ;) )

    Gruß
    Patrick

    2 Mal editiert, zuletzt von .Patrick. (12. Juni 2013 um 20:01)

  • danke Patrick

    d.h. also,wenn ich LED Seitenblinker finde,die ein E Prüfzeichen haben,darf ich die anbauen,egal welches E,z.b. E4 (hab gegoogelt,E4 wurde in Belgien getestet und zugelassen)

    oder liege ich da jetzt falsch?

    ich sehe bei den ganzen E-Nummern nicht durch,welches E ich in Deutschland anbauen darf

    entschuldigt bitte meine dummen Fragen,aber was Auto anbetrifft,hab ich fast null Ahnung

  • "Welches E" ist völlig wumpe. Eine Typzulassung in einem EU-Land gilt in allen EU-Ländern.

    Siehe hier

    Wichtig ist, welche Kennung zusätzlich auf der Beleuchtungseinrichtung zu finden ist ... siehe hier


    Jede Bewegung, die nicht der Fortpflanzung oder Nahrungsaufnahme dient, ist unnötig und hat daher zu unterbleiben.

    Privat: Zafira A 2.0 DTI Comfort (Y20DTH) Automatik in rentnergrau-metallic (lichtsilber Z163) 738083_6.png

    Dienstlich: Im zufälligen Wechsel Mercedes-Benz Citaro und MAN Lion's City
    Jetzt schwer beschäftigter Rentner. :P

  • Jein. E-Zeichen ist absolute Voraussetzung für alles was außen Leuchtet, reicht aber wie convoybuddy schon schrieb nicht aus.
    Z. B. darfst du keine Leuchten mit der Kennzeichnung "SM1" oder "SM2" als Seitenblinker verwenden, auch wenn die quasi genauso aussehen und genauso funktionieren würden. Dafür muss eben die "5" draufstehen.

  • Also,wenn z.b. bei nem Seitenblinker " E1 5" draufsteht,dann darf ich den anbauen als Seitenblinker,und wenn draufsteht "E1 SM2",dann darf das Teil nur als Begrenzungsleuchte angebaut werden.

    Ist das so richtig?

  • Hab mal im netz wegen der TFL gebuddel und deren genaue Regelung gefunden

    "E-Prüfnummern Schlüssel

    E1: Deutschland
    E2: Frankreich
    E3: Italien
    E4: Niederlande
    E5: Schweden
    E6: Belgien
    E7: Ungarn
    E8: Tschechien
    E9: Spanien
    E10: ehemaliges Jugoslawien
    E11: Großbritannien
    E12: Österreich
    E13: Luxemburg
    E14: Schweiz
    E15: DDR
    E16: Norwegen
    E17: Finnland
    E18: Dänemark
    E19: Rumänien
    E20: Polen
    E21: Portugal
    E22: Russische Föderation
    E23: Griechenland
    E24: Irland
    E25: Kroatien
    E26: Slowenien
    E27: Slowakei
    E28: Weißrussland
    E29: Estland
    E31: Bosnien und Herzegowina
    E32: Lettland
    E37: Türkei
    E40: Mazedonien
    E42: Europäische Union
    E43: Japan

    Zulassung
    Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:

    ECE-R87
    Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

    Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
    ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

    RL (E1) 12345

    RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien, wie oben schoneinmal aufgelistet). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.

    Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

    R10 (E1) 12345

    Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet."

    Info aus https://astra-forum.com/www.gsxr-freaks.info User: Extremic


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    Wer Frägt ist ein Narr- für fünf Minuten, wer nie Frägt ist ein Narr sein Leben lang.

  • Also,wenn z.b. bei nem Seitenblinker " E1 5" draufsteht,dann darf ich den anbauen als Seitenblinker,und wenn draufsteht "E1 SM2",dann darf das Teil nur als Begrenzungsleuchte angebaut werden.
    Ist das so richtig?

    Außer dass du "Begrenzungsleuchte" mit "Seitenmarkierungsleuchte" verwechselt hast, jap :)
    "Begrenzungsleuchte" ist nämlich das, was man umgangssprachlich "Standlicht" nennt...

    Mehr Infos: http://www.dekra.de/de/1471
    Rechts oben bei "Downloads" die Infobroschüre.

  • Zitat

    Außer dass du "Begrenzungsleuchte" mit "Seitenmarkierungsleuchte" verwechselt hast, jap :)

    sorry,das meinte ich damit ^^

    Zitat

    Mehr Infos: http://www.dekra.de/de/1471
    Rechts oben bei "Downloads" die Infobroschüre.

    hab schon mehrfach versucht,runterzuladen,ich bekomme da nur eine komische Datei ohne Endung,die heißt nur .... get_file .... 704 kb groß

  • tztztz .... da isse ...

    Dateien

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