Wegfahrsperre

  • MOIN

    Stromlaufpläne gibst überall Online und als Mechatroniker solltes du doch auch Zugriff auf solche Daten haben, eigentlich !

  • "Ist das Fahrzeug mit einer Wegfahrsperre versehen? JA/NEIN"


    Ist es ne serienmäßige, ist man über die Schlüsselnummer des KFZ günstiger eingestuft, deaktiviert man diese, ist es Versicherungsbetrug.


    Soo, und wenn Versicherungsbetrug keine Straftat mehr sein soll weiß ich auch nicht weiter!
    Demnach, sollte die Nachrüst WFS beim Versicherer gemeldet sein,
    oder eine AB-WERK-Anlage,
    so ist es also auch bekannt zu geben, wenn die demontiert wird!
    Da brauch ich kein Gerichtsurteil zu, das weiß der normal-denkende Mensch!

    Mir ging es einzig und allein darum das die Rote Box nicht mißverstanden wird,
    ich denke das Thema ist geklärt!

    PS.: die Box wird in jedem weiteren WFS-Umgehungs-Thread in Zukunft zu finden sein,
    wenn jemand für den Inhalt der Box Verbesserungsvorschläge hat,
    dann bitte via PN zu mir damit, Danke !

  • Also ich lerne in einer LKW bude und da ist es mit pkw sachen nicht ganz so einfach. Also die wegfahrsperre ist nicht bei der versicherung bekannt. Sie exestiert niergendswo .
    Die Stromlaufpläne wird man nicht im internet finden. "urherberercht"

  • Ok, Versicherungsbetrug...
    Das hat dann aber 1.) nix mit den Fahrzeugpapieren zu tun, sondern rein mit der Mitteilung an die Versicherung,
    dann erfordert das 2.) auch überhaupt einen eingetretenen Versicherungsfall
    (Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB kann hierbei nämlich nicht vorliegen, denn dies erfordert sowohl Vorsatz als auch die Absicht , sich oder einem Dritten die Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen),
    und selbst dann wär ich mir nicht sicher, ob ein fahrlässiges Versäumen der Meldung des Wegfalls der WFS an die Versicherung für den Straftatbestand ausreicht.
    Leistungskürzung bis ggf. -freiheit im Schadensfall bestimmt, aber strafrechtlich? Man hat ja schließlich nicht bei Abschluss der Versicherung bewusst falsche Angaben gemacht.

    Alles in allem bedarf es hier imho noch einiger Überarbeitungen dieser Infobox...

    http://www.jurpc.de/rechtspr/20050144.pdf

    Hier das Urteil. Ist nicht eins zu eins übertragbar wird jedoch oft Zititert.


    Nicht nur "nicht eins zu eins übertragbar ", sondern was völlig anderes.
    Die Verschlüsselungs-Algorithmen der tief in der Fahrzeugelektronik integrierten Serien-WFS mögen berechtigterweise ein Betriebsgeheimnis sein,
    zwischen Anlasser und Spritpumpe geklemmte Unterbrecher-Relais aber mit Sicherheit nicht :366:

  • Aber dafür greift 263 StGB

    "§ 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Absicht kann man hier unterstellen, bzw von EventualVorsatz ausgehen. Es passiert ja nicht aus Zufall, das die WFS ausfällt, sonder wird mit WISSEN und WOLLEN deaktiviert.

  • Klar § 263 (Betrug), gibt ja keinen extra Paraghraphen speziell für Versicherungsbetrug (mehr).

    Absicht/Vorsatz bzgl. Ausbau/Deaktiveren auch klar, aber den Satz solltest du aber schon etwas weiter lesen als die ersten vier Worte,
    schließlich baut sich keiner am eigenen Auto die WFS aus "in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen".

    • Offizieller Beitrag

    So siehts aus... Kermet.

    Die beiden aus dem Urteil haben komischerweise auch keine Anklage wegen versuchtem, vorsätzlichem Fahrzeugdiebstahl bekommen....sondern rein eine aufs Dach bekommen wegen des Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

    Also die wegfahrsperre ist nicht bei der versicherung bekannt. Sie exestiert niergendswo .
    Die Stromlaufpläne wird man nicht im internet finden. "urherberercht"

    Da wäre ich mir nicht sicher...besser gesagt da bin ich mir zu 100% sicher dass es nicht so ist. Hab meinen Bus erst versichert (BJ88 ohne WFS), da wurde danach gefragt. Beim Astra mit Serien WFS nicht.

    Stromlaufpläne, wo auch die WFS eingezeichnet ist, oder zumindest nachvollziehbar: http://www.vectra16v.com/slp.html

  • Naja, dann mal her mit den Vorschlägen für die Box, Kermet !
    Damit die Diskussion ein Ende findet und wir uns ums eigendliche Thema kümmern können!

  • Naja, ich finde die ganze Box völlig unnötig.
    Der Satz "Desweiteren behalten wir uns das Recht vor den Thread zu schließen bzw. zu löschen!" ist schonmal überflüssig, das Recht habt ihr ja sowieso ;)
    Und der restliche Inhalt wäre dann genauso erforderlich bei sämtlichen unzulässigen Änderungen (Motortuning usw.), aber das Thema hatten wir ja schonmal...

    Aber nun gut, hier mal mein Vorschlag auf die Schnelle:

    [wise=error]Hiermit distanziert sich die Forenleitung sowie das Team ausdrücklich von diesem Thread,
    da die Umgehung oder der Ausbau der Wegfahrsperre ("WFS") einen Verstoß gegen die KFZ-Versicherungsbedingungen darstellt,
    sofern diese von einer verbauten und funktionsfähigen WFS ausgehen.
    Zudem kann es zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, solange eine werksseitig verbaute
    oder nachträglich in die Fahrzeugpapiere eingetragene WFS nicht offiziell aus den Fahrzeugpapieren ausgetragen wurde.[/wise]

  • okai ihr habt ja irgendwie recht man sollte sowas auf keinen fall öffentlich machen.
    Habe jemanden gefunden der die fernbedienung versucht zu reparieren