Suche Anleitung für bösen blick

  • Hallo

    ich möchte mir gern selber einen Bösen blick anfertigen, da die von ebay und co. alles nur Mü.. ist. Ich hoffe es kann mir jemand eine Anleitung mit bilder dafür geben damit ich mal einen Versuch starten kann mir so etwas selbs zusammen zu schweißen.

    Gruß Thomas

  • versteh ich dich richtig, dass du das ding komplett selbst bauen willst?
    dann hol dir ein schön großes stück pappe, patsch es an die haube ran und schnibbel dir das ding so, wies dir gefällt. danach auf blech übertragen und zurechtschneiden.
    dann hast die mhv und musst diese nur noch anbruzzeln...

    so meintes das doch, oder?

  • Ich möchte Ihn selber bauen weil so wie ich den haben will gibt es Ihn nicht zum Kaufen. Ich mocht das er extrem weit über die scheinwerfer geht. Hab nämlich schon einen eingetragen, aber die Haube ist leider schrott und der war echt extrem... Daher möcht ich den wieder so gut wie möglich nachbauen. Aber das mit dem stük pappe ist echt einen gute idee. Aber was mach ich mit den Kanten?? Muss ich die umlegen oder geht das auch so?

  • wenn du die abschlusskanten meinst, also die, die nachher überm sw liegen, das geht auch so. ich geh jetzt natürlich davon aus, dass du alles nachm schweissen schön grundierst, etc. wenn alles dicht ist, muss nicht unbedingt umgelegt werden...

  • Das mit dem grundieren ist ja selbstverständlich! Wen dann tu ich den eh nur punkten und dann verzinnen. Ist glaub besser. an der Motor haube muss da nix gemacht werden auser lack?? Was sollte der abstand vom scheinwerfer sein?

  • also erstmal, sowas muss gepunktet werden, da du dir sonst die haube verziehst. also hast du schonmal die besten absichten, so mag ich das... :thumbup:

    anner haube bleibt alles bis auf lackarbeiten, da hast recht. und zum abstand, tjoa, das ist eine einstellungssache. haube muss schliessen können, die spaltmaße sollen stimmen und natürlich soll nix an den scheinwerfern kratzen. aber ne regel gibts da nich...

  • Wenn dein alter böser Blick noch etwas zu gebrauchen ist, kannst du auch den als Form nutzen. Hier im Forum gibt es genügend Baustellen die ihre Haubenverlängerung in den verschiedensten Varianten selbst gebaut haben. Vielleicht findest du ja dort noch die eine oder andere bebilderte Anleitung. Ansonsten hat Monsi alles völlig richtig beschrieben.

  • dafür braucht man kein lichtteschnisches gutachten! musst nur darauf achten das der lichtkegel nicht bedeckt ist und vorne keine scharfe kannte ist... hinterher müsste man diese nur per einzelabnahme eintragen lassen, aber da er schon einen eingetragen hat ist das in seinem fall nicht notwendig!

    um den lichtkegel zu sehen einfach ein weißes blatt papier an die scheinwerfer halten, bei eingeschalteten licht. der lichtkegel vom abblendlicht darf überhaupt nicht bedeckt sein!


    mfg BiZ

  • Wieso sollte der den nicht mehr eintagen müssen wenn der den Umbaut? Da ist doch mit sicherheit an seinem Neubau kein Gültigstypenschild mehr dran. Die anmerkung mit dem gutachten war auch dafür gedacht fals er den bis in die Lichtkegel ziehen will. Er hat ja nicht gesagt wie es aussehen soll also alles offen.

  • Also hab mich jetzt mal etws schlau gemacht, also den bösen blick muss ich nicht mehr eintragen lassen, da ich ja schon ein eingetragen hab bleibt der auch eingetragen. Und der Gutachter beim Tüv meinte das er auf schon eingetragenen sachen auch keinen weiteren wert mehr drauf legt. Ich soll halt nur schauen das ich nicht über den lichtkegel kommen, da es sonnst problem mit unseren sogenanten " Freund und Helfer " kommen kann.

    Weis grad keiner zufällig jemanden der solche baustellenfotos drin hatt? Weil bei der suche find ich halt alles aber nicht das was ich wissen will!!

  • So ein Müll wenn was Eingetrag ist und du das veränderst erlischt die Eintragung. Spätests beim Unfall sagt dir das deine Versicherung weil die nix mehr zahlen wollen. Sonst könnt ich mir ja einmal Irgendwelche Felgen abnehmen lassen und größe Drauf machen oder auch kleinere Ohne Abnahme. Zeig mir mal wo das steht? Ich kann dir zeigen wo das steht was ich geschrieben hab:

    Einmal editiert, zuletzt von Astraracer87 (11. Februar 2011 um 12:55)

  • Nix müll!!! Da bei den Felgen immer eine andere KBA nummer da ist, und auch verschiedene Zoll Größen usw, ist das was ganz was anderes. Da ich bei einem selbstgemachten bösen Blick keine KBA oder sonst was nummer habe ist das nicht der Fall. also kann auch die versicherung nicht sagen ob es der ist wo eingetragen ist oder nicht. UNd wenn z.b Felgen oder Fahrwerk eingetragen hast aber das alles nicht am auto dran, kannst dir einfach nach der KBA nummer die felgen wieder drauf machen ohne sie nocheinmal eintragen zu lassen.

    Und mann kann Felgen nicht mit der Motorhaube vergleichen!!!! Ist schon mal ein sehr großer unterschied

    Einmal editiert, zuletzt von ThomasGSI (11. Februar 2011 um 13:01)

  • Böhser Blick ist Eintragspflichtig wenn du einen anderen dranbaust oder einen Umbaust muss der abgenommen werden, würdest du lesen was man dir postet würdest du das besser wissen.

    Einmal editiert, zuletzt von Astraracer87 (11. Februar 2011 um 13:11)

  • Eben deshalb gibt es eine Kennzeichnungspflicht die dann auf dem bauteil und der eintragung vermerkt werden muss.

  • Kennzeichnung alleine nützt ja auch nix, könnte man ja auf dem neuen Teil einfach die gleiche Kennzeichnung aufbringen.
    Ich denke wenn muss der TÜV das dann komplett mit Maßen, Bildern usw. dokumentieren.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke so eine Eintragung ist im Falle eines Falles nichtig. TÜV und Polizei scheinen sich nicht daran zu stören.

    Aber wie geschrieben, beim Versicherungsfall mit Gutachter kann sowas ganz schön heikel werden. Lichttechnisches Gutachten find ich mal voll übertrieben, der Lichtaustritt darf halt nicht behindert werden, wie bei den gebräuchlichen MHVs und Blenden auch.
    Und das mit nem Blatt Papier zu überprüfen, zu markieren, und danach anzupassen find ich geht i.O.
    Aber Licht beeinflussen.... :abgelehnt