Was sagt der TÜV und die Rennleitung zu Grill mit "Bösem Blick"

  • Hi liebe Leutchen,

    Ich habe bei eBay jetzt schon des öfteren die schicken Sportgrills im VFL-Look à la Riger Infinity gesehen und kann mich damit ganz gut anfreunden, speziell in Verbindung mit meiner Irmscher Lippe.
    Was mir aber jetzt aufgefallen ist, ist, dass alle Grills in der Preisklasse zwischen 50€ und 60€ ohne Gutachten oder ABE geliefert werden.

    Was sagt denn der TÜV oder dei Polizei zu diesen Teilen? Ob ich nun einen Bösen Blick auf den Scheinwerfern kleben habe, oder die im Grill einlaminiert sind, sollte doch im Grunde keinen so großen Unterschied machen, oder?

    Könnt ihr mir einen Verkäufer empfehlen (zwecks Vermeidung von Schleichwerbung bitte per PN), oder eure Erfahrungen mit der Grills mal preisgeben?

    Grööß us d'r Eefel
    Pitter


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    Einmal editiert, zuletzt von smached (23. August 2010 um 21:37)

  • beim tüv kanns dir passieren wies mir mit meinem alten micra passiert ist das nur auf dem prüfbericht steht gutachten für die scheinwerferblenden fehlen

    Bei der polizei bekommste einen mängelbericht und musst zu einer tüv vorführung wenn du pecht hast

    zweiteres ist mir zuletzt passiert wie ich kein gutachten dabei hatte

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Micra K11 Motion BJ 98
    Nissan Micra K11 LX BJ 95
    Nissan Patrol GR TD-6 Y61 BJ 98
    Nissan/Renault Note E11 BJ 08

  • Das heißt also soviel wie, ich kann alle "BB-Grills" , die man in der Bucht zu kaufen bekommt vergessen, weil ich die nicht legal montieren kann. Ich hab nochmal geguckt und finde keinen mit ABE. Nur hier und da welche mit "Dekra Materialgutachten" was mir nicht viel nützt...

    Wobei mit dem Gutachten wäre es doch sicherlich möglich mir beim nächsten TÜV Besucht, wenn Fahrwerksfedern, Felgen und Spoilerlippe eingetragen werden, auch den Grill eintragen zu lassen oder?


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  • Sorry , aber ich finde ganz viele mit ABE
    vlc solltest du mal bei den etwas teueren schaun

    Ich trinke wenig, aber oft und dann viel

  • Der originale Mattig ist, wenn mich nicht alles täuscht auch nur mit Materialgutachten da ja auch aus Glasfaserkunststoff... Da es aber Mittlerweile die Gutachten für GFK-Teile im Netz gibt ohne Beschränkung auf die Form des Teils (also kanns auch für ne Stoßstange sein) kannste damit zur Dekra oder TüV gehen und es eintragen lassen, da die sogenannten BADLOOK-Grills ja nur nen gewissen Teil der Scheinwerfer abdecken der nicht das Lichtbild beeinflusst. So ist es bei den Kamai-Blenden in Verbindung mit Angel-Eyes-Scheinwerfern. Das Lichtbild ist wichtig.

    Am Besten mal bei den örtlichen Gutachtern fragen- am besten mit nem Bild wie es aussehen wird. Da biste halt mit ca 40eur fürs Eintragen dabei aber auf der sicheren Seite....


    Gruß

    Ich bin nicht allwissend, von daher schreib ich hier nur meine Erfahrungswerte! Wem das nicht passt hat Pech gehabt.

  • Da es aber Mittlerweile die Gutachten für GFK-Teile im Netz gibt ohne Beschränkung auf die Form des Teils (also kanns auch für ne Stoßstange sein) kannste damit zur Dekra oder TüV gehen und es eintragen lassen


    Unsinn, GFK ist schließlich nicht gleich GFK.

  • Das mit den Kamei-Blenden stimmt so nicht, die sind nur zulässig in Kombination mit Serienscheinwerfern.

    Ja, ist richtig, aber wenn du meinen Text gründlich liest, siehst du, dass ich schrieb, dass das Eintragen eines dieser Badlookgrills wegen des Lichtbildes erforderlich ist. Und die Scheinwerferblenden von Kamai wenn du Angeleyes hast per 21er....

    Wie GfK ist nicht gleich GfK??? Das sind generell zusammenlaminierte Glasfasermatten die sich ledigtlich in Materialstärke (je nach Bauteil) unterscheiden, es gibt aber noch Kunststoffe die mit Glasfaser verstärkt sind... das ist dann aber nicht gleich Gfk...

    Gruß

    Ich bin nicht allwissend, von daher schreib ich hier nur meine Erfahrungswerte! Wem das nicht passt hat Pech gehabt.

    Einmal editiert, zuletzt von GSi93 (25. August 2010 um 03:57)

  • Es gibt etliche verschiedene Faserarten, etliche verschiedene Harze, verschiedene Laminierarten (Vakuum, Handlaminat...), verschiedene Temperungen und und und...
    Und das alles beeinflusst natürlich stark die Materialeigenschaften (Splitterverhalten usw.), weshallb Materialgutachten auch für nichts zu gebrauchen sind, solange man das Materialgutachen nicht eindeutig dem betreffenden Bauteil zuordnen kann.

  • Ich habe mich dazu entschieden mir einen originalen Infinity Grill von Rieger zuzulegen. Die gibts ja schließlich noch neu und direkt bei Rieger. Ich denke da ist auch die Passgenauigkeit vllt etwas besser als bei den günstigeren Nachbauten in der Bucht. Da ist zwar auch nur ein Materialgutachten bei, wie ich verstanden habe, aber ich denke bei dem Teil wird alles am unproblematischsten sein.

    Aber noch eine andere Frage:

    Ich habe ja mehrere Teile, die ich mir gleichzeitig eintragen lassen möchte. Das wären:

    Grill
    Spoileransatz
    Tieferlegungsfedern
    Felgen (nur Felgen [6J14], Reifen [185/60/14] sind schon in den Papieren)

    Wie wird das berechnet? Muss ich jedes Teil, dass ich eingetragen bekomme einzeln bezahlen, oder ist das ein Pauschalbetrag?
    Was muss ich so Pi mal Daumen für die Eintragungen (s.o.) an Geld einkalkulieren?

    Danke schonmal.


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