Verbrauch laut Brief Astra F Caravan C20XE

  • Hallo Leute, wer von euch kann mir helfen:

    Ich brauche eine Bestätigung über den Verbrauch (bzw. Co2-Wert) meines Astra Caravan C20XE Bj. 1995, dass ich die Nova in Österreich nachzahlen "darf"

    Wichtig ist, dass es ein offizielles Dokument ist, super wäre ein FZG-Brief in dem der Verbrauch (oder Co2-Wert) eingetragen ist..


    Danke

    lg raoul

    Astra F Caravan GSI 05/95 , C20XE M2.8, Bilstein B12 Pro-Kit (entspricht Bilstein B8 Dämpfer mit Eibach Federn), 15" GSI Felgen
    GSI Caravan Galerie

    2 Mal editiert, zuletzt von raw (4. Januar 2011 um 14:25)

  • MOIN

    wird es in D nicht geben, entweder direkt bei Opel melden, per Mail, oder mit deiner Behörde Rücksprache halten, die Verbräuche stehn im Handbuch, das ist ja offizell.

    MFG Svene

    :408:

  • Das Problem ist, daß die CO² Verbauchsmeßung erst ab 1.1.1997 mit der EG Richtlinie 93/116 Vorschrift war. Da gab es den C20XE im Astra Caravan aber wegen der verbindlichen Einführung der Euro 2 Norm 1996 nicht mehr. Demzufolge gibt es auch keine Kundendokumente, die den CO² Wert des C20XE beinhalten.
    In der Betriebsanleitung wird die Verbauchsmessung nach EG Richtlinie 80/1268 drin stehen, die beinhaltet den Verbrauch bei Stadtverkehr, 90 km/h und bei 120 km/h. Die CO² Verbauchsmessung hat ja Stadt, Überland und Gesamtverbauch, Du kannst also nicht mal die Werte umrechnen, da der Meßzyklus komplett anders ist.

    Hilft nur eine Anfrage bei Opel, oder Du findest vielleicht einen Astra C20XE Caravan Halter aus Österreich. Der muß ja das Problem irgendwie gelöst haben, denk ich.

  • Wiki hat da glaub die Antwort

    die Schluchtis haben das ganze wohl beachtet, hier der Auszug, eingegeben bei Wiki hab ich "NOVA Österreich"

    Umrechnungsformel auf MVEG-Verbrauch, wenn nur der ECE – Verbrauch vorliegt [Bearbeiten]

    • bei benzingetriebenen Fahrzeugen:


    MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,15

    • bei dieselgetriebenen Fahrzeugen


    MVEG-Verbrauch = (("ECE – Wert für 90 km/h" + "ECE – Wert für Stadt") / 2) × 1,125

    • wenn keiner dieser Werte vorliegt


    Bei Fahrzeugen, für die weder der MVEG-Verbrauch noch ein Verbrauch
    nach ECE vorliegt, ist der Steuersatz mit einem Fünftel der
    Motorleistung anzunehmen.
    Gruß Alex

  • MOIN

    jup richtig, so ist es, dachte das man die alten Verbräuche ggf heranziehen kann, nach Absprache mit dem Amt.


    Bei H- Kennzeichen gibts diese "Luxuststeuer" glaub nicht.

    MFG Svene

    :408: