Hi leuts,
bin am überlegen ob ich mir noch zusatzliche Tagfahrlichter verbaue...!Hat da jemand schon erfahrung mit?Hab die normale cd Stosstange mit Neblern drauf muss ich da extra Löcher machen oder werden die geklebt???
Hi leuts,
bin am überlegen ob ich mir noch zusatzliche Tagfahrlichter verbaue...!Hat da jemand schon erfahrung mit?Hab die normale cd Stosstange mit Neblern drauf muss ich da extra Löcher machen oder werden die geklebt???
das kommt ganz drauf an welche tagfahrlichter und wo sie hin sollen. an was hast denn genau gedacht?
hey keine Ahnung hab bei ATU welche gesehen und der Real hat auch welche rumliegen kosten alle so um die 50 Euronen..!Weiß nich evtl neben die Nebler oder so...!
hier gibts ne recht große übersicht: http://shop.afterbuy.de/public/catalog_xmlxslproducts.aspx?suid=1855&mcid=556251&MNUCategoryID=556251
zum anbau musst beachten dass die unterkante für tagfahrlicht mindestens 25 cm und als standlicht (leuchte muss dazu aber auch extra zugelassen sein) 35 cm zum boden betragen muss
ZitatAlles anzeigenNachrüstung nach R87 / R48 [Bearbeiten]
Entsprechend der ECE-R48-Regelung sind bei der Montage separater Tagfahrleuchten einige Bestimmung bezüglich des Montageortes und der Funktionsweise zu beachten:
* Montageort: Fahrzeugfront
* Abstand vom Boden: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
* Abstand zwischen den Leuchten: mindestens 600 mm
* Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und Tagfahrleuchten: maximal 400 mm
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).Nachrüstung nach der R7-Regelung [Bearbeiten]
Tagfahrleuchten können auch eine R7-Kennzeichnung tragen, dann gibt es einen Unterschied in der Funktion zu normalen Tagfahrleuchten mit einer R87-Kennzeichnung:
* Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch in Ihrer Leistung dimmen und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht in voller Leuchtstärke leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
Wichtig nach StVZO: Die ECE-Regelung R48, welche auch von Österreich anerkannt wird, legt die Anbringung der Tagfahrleuchten an der Fahrzeugfront in Höhe, Breite, Längsrichtung, geometrischer Sichtbarkeit, Ausrichtung und Schaltung in der gültigen Fassung von 1995 unter Punkt 6.19.4 fest.
Tagfahrleuchten müssen der ECE-Regelung R87 entsprechen und die Kennbuchstaben RL (steht für „Running Light“) tragen, ansonsten zählt dieses bei einer Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es kann zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Die Zulassung von LED Leisten als Tagfahrlicht hat die Nachrüstung vereinfacht, da sich passende Einbauöffnungen in vielen Frontverkleidungen finden. Beim teils sehr preiswert angebotenen LED-Tagfahrlicht muss auf die Zulassung nach R87 geachtet werden, da im Handel auch nichtkonforme sogenannte LED-Tagfahrlichte „zu Showzwecken“ erhältlich sind.
Quelle Wikipedia