• Hallo zusammen

    Habe einen 94er Astra f 1.8, ist es möglich das dieser ohne LWR ausgeliefert wurde oder der Vorbesitzer diese ausgebaut hat, denn die Kabel sind alle vorhanden. Was wird der TÜV dazu sagen wenn welche Orginal verbaut waren. Das wundert mich da mein erster BJ92 diese hatte.

    Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Club beizutreten, der bereit wäre, jemandem wie mich als Mitglied aufzunehmen.

  • ja jedes Model für Deutschland hatte eine el. LWR wenn sie ausgebaut ist musst du sie wieder einbauen.

    der Tüv wird dir das so nicht abnehmen. da du die EL LWR brauchst die is pflicht.

    grüßle dani

    [align=center]30.06.2012 in Memory

  • Die elektronische Leuchtweitenregulierung ist erst ab BJ94 pflicht. Bei Modellen vor BJ94 ist das nicht der Fall, sollte allerdings ein Modell schon vor BJ94 die elektronische Leuchtweitenregulierung gehabt haben somit muss die trotzdem dran sein.

    Hoffe ich konnte helfen.

  • eig. ist es egal welches baujahr da er schon geschrieben hat es war mal eine verbaut dann muss sie auch drinn sein.


    grüßle dani

    [align=center]30.06.2012 in Memory

  • falsch, ab EZ 01.01.1990

    was`? das mit der pflicht der el.LWR?

    oder meine aussage? aber wenn sie doch schon verbaut war muss sie doch auch drinne sein? ein heckscheibenwischer der verbaut is und nicht geht is ja auch ein mängel beim tüv.

    grüßel dani

    [align=center]30.06.2012 in Memory

  • dani: Behaupt ich auch gar net, dass er das net haben muss, wenn es schon mal drin war. Also wenn eLwr schon mal drinne war dann muss des auch gehen.

    Ab BJ94 mussten die Autohersteller alle die eLwr einbauen, da gab es ne Gesetzesänderung. Alle BJ die davor waren hatten zum Teil eine eLwr oder auch nicht. Die die keine hatten, brauchen es heute auch noch nicht, bedeuter haste nen Auto BJ92 ohne eLwr und es war serienmäßig nie eine drinne, brauchst es auch net nachrüsten. So die Information vom netten Herren beim TÜV.

  • Hallo nochmal

    mein aktueller BJ 94 hat keine Schalter und Motoren eingebaut, es liegen nur die Kabel hinter den Scheinwerfern und die kontaktplatte wo der Schalter reingeklipst wird ist vorhanden es ist jedoch eine Abdeckung darüber.

    mein alter BJ 92 hatte aber alles

    was ich jetzt versuche herauszufinden ist, ob einer der Vorbesitzer diese entfernt hat oder ob es möglich ist das er ohne Ausgeliefert wurde

    ich weis schon das etwas vorhandenes beim TÜV auch funktionieren muß

    Danke

    Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Club beizutreten, der bereit wäre, jemandem wie mich als Mitglied aufzunehmen.

  • Sind an den Scheinwerfern die Befestigungspunke für die Motoren vorhanden, wenn ja dann wurde es mal ausgebaut. Im Notfall würde ich dir mal raten zum TÜV zu gehen und dort mal nachzufragen.

  • @ bühler ich wollte wissen was kermet damit meint. war nicht an dich gerichtet.

    grüßle dani

    [align=center]30.06.2012 in Memory

  • Kertmet hat recht : LT § 50 StVZO ab 01.01.1990 ist Leuchtweitenregulierung erforderlich

    Es gab auch Astra F ohne LWR, allerdings waren das Grauimporte und die LWR ist extra in die Papiere ausgetragen. Na dann, viel spaß beim AE's einbauen :)

  • Hmmm versteh ich net ganz, entweder hat mir der Typ beim TÜV was falsches gesagt, oder es gibt irgendwelche unterschiede zwischem TÜV Süd und TÜV Nord?!?!

    Im Prinzip kann es mir ja egal sein denn ich fall da eh raus, bei mir wwar eine eLwr drin und die muss auch drin bleiben, aber interesieren würde mich des dann doch.

  • Hallo,
    Mal ne Frage.

    Heißt elek. Leuchtweitenregulierugn das sie alles von selber macht, oder so wie ich sie hab das ich ein Rädchen dreh und sie sich verstellt?

  • Elektrische Leuchtweitenregulierung bedeutet, du drehtst im Auto an nem Schalter und dann gehen die Scheinwerfer entwerder nach oben oder unten.

  • Drehrädchen reicht, alles automatisch wäre eben "automatische Leuchtweitenregulierung" und ist nur bei Xenon notwendig.

    edit: für xenon müssen die scheinwerfer zugelassen sein (prüfzeichen "DC" muss vorhanden sein), dann eben automatische LWR und SRA. das wurde aber schon x-mal durchgekaut...

  • so habe nun alles nachgeschaut
    meine scheinwerfer haben wie weiter oben beschrieben auch keine Öffnung
    für die Motoren, das wird wohl heißen das meiner keine vom werk aus hatte
    oder sehe ich da was falsch

    guten abend noch allen zusammen

    Es würde mir nicht im Traum einfallen, einem Club beizutreten, der bereit wäre, jemandem wie mich als Mitglied aufzunehmen.

  • Schau doch ganz einfach mal im Fahrzeugschein nach.

    Wenn unter "zu2:" alles 0 sind, isses ein Reimport.

    Für diese Fahrzeuge gab es mal eine Ausnahmegenemigung, die seit ca. 10 Jahren nicht mehr erteilt wird.

    Und die ELEKTISCHE Leuchtweitenregulierung ist nicht PFLICHT, sondern die Leuchtweitenregulierung aus dem Innenraum.

    Ansonsten wären ja die ganzen Franzosenjuckeln mit ihrer hydraulischen Verstellung nicht TÜV-Konform....

    Wer Signaturen editiert, editierte Signaturen in Umlauf bringt, editierte Signaturen unerlaubt anhängt oder editierte Signaturen nicht richtig editieren kann wird mit einem IQ von nicht mehr als über Zimmertemperatur bestraft...

    Zitat

    [15:14] K*******: manchmal hab ich das gefühl das bei jedem zyklus gehirnschmalz mit rausläuft und die stöpsel nur der verzweifelte versuch sind das unvermeidliche zu "verzögern"