• Hört sich so ganz gut an (Stahl-Pleul, Schmiedekolben (1 Übermaß) , Pleuschrauben, Klobenbodenkühlung usw). Auch den Preis würde ich als fair bezeichnen, wenn man berücksichtig, was die Teile alleine schon kosten.
    Zum Thema TÜV:

    Zitat

    Es handelt sich hierbei teilweise um Rennsport Teile die Ohne STVZO Zulassung sind.

    MfG Shorty_GSI

    HILFE, mein Auto lebt!!! Es raucht, es säuft und ab und zu bummst es auch mal....
    „Hybridantriebe sind eine Vergewaltigung der Physik.“– FRITZ INDRA
    -> meine Dauerbaustelle <- -> mein Spielzeug <-

    In stillem gedenken an unseren Moderatoren-Kollegen und User Schorschi *9. Mai 1983 - †30.6.2012

  • neue Kolben muss man net eintragen oder ne andere Kurbelwelle.. man muss nur die Leistungssteigerung an sich eintragen lassen.. aber wer will das nachprüfen?

    sonst müsste jeder der seinen Kopf plant dieses eintragen lassen.. oder wenn ein Motor von opel selber revidiert wird und neue Kolben bekommt nach dem neu gehohnt wurde..

    wäre was ganz neues.. also sowas musste nicht eintragen lassen ;)

    Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Geisterfahrer
    neue Kolben muss man net eintragen oder ne andere Kurbelwelle.. man muss nur die Leistungssteigerung an sich eintragen lassen.. aber wer will das nachprüfen?

    sonst müsste jeder der seinen Kopf plant dieses eintragen lassen.. oder wenn ein Motor von opel selber revidiert wird und neue Kolben bekommt nach dem neu gehohnt wurde..

    wäre was ganz neues.. also sowas musste nicht eintragen lassen ;)

    das währe ja noch schöner 4 punkt Zündkerzen eintragen lassen ne also da kannste dir nen beruhigten machen beim Tüv werden die dir nicht denn motor auf machen und sagen so nun schaun sie mal sie haben andere Lagerschalen drinnen als die eigentlich verbaut sein müssten also bei mir wurde nicht die Nockenwelle angeschaut ob das ne mantzel 296 ist oder original alos da mach dir mal kein kopf und der preis naja nicht meine liga aber trozdem fair

  • Leistungsteigerungen über 5% zuzüglich der Sereinstreuung müssen eingetragen werden (bauliche Veränderungen am Fahrzeug §21 der STvZO). Außerdem erlischt der Versicherungsschutz, wenn die Leistungssteigerung nicht der Versicherung bekanntgegeben wird (das muss die Versicherung im Schadensfall aber erst mal raus bekommen...)

    MfG Shorty_GSI

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  • Also bei Rollerunfällen sind die Versicherungen immer sehr dahinter so mit Leistungssteigerungen. Hab ich leider schon selbst erleben dürfen obwohl ich nichtmal Schuld war. Da ham sich sogar die Bullen bei mir die Hände dreckig gemacht um zu schaun ob des nen Org. Auspuff is und der is ja bei ner Vespa bekanntlicherweiße nicht so ganz sichtbar.

  • ja aber bei Pkws sieht das ganz anders aus da brauch man schon wirrklich nen extrem guten experten um einen schmiedekolben von normalen unterscheiden zu könmnen oder ob die Kurbelwelle gewuchtet wurde.. würd einfach nach dem kompletten umbau nen Leistungsdiagramm machen lassen und zur versicherung gehen.. fertig..

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