eintragung rückgänig

  • moinsen. habe da mal eine frage kann der tüv eine eintragung wieder rückgänig machen was er vor ca. ein einhalb jahren eingetrgen hat?? folgendes: ich hatte bei mir einen x16xel drin mit euro 3 . so habe dann nen 2,0 16v eingebaut mit euro eins. fahre zum tüv alles o.k eingetragen. so jetzt haben wir das gleiche beim kollegen auch gemacht.gleicher umbau selbes auto nur kein cara. sondern nen normalen 5 trg. kollege fährt hin will eintragen . tüv sagt nein da man keine abgas runterstufung machen darf. euro 3 auf 1. er dann gesagt das habt ihr doch bei einem freund auch gemacht. da sind die erst mal voll abgedreht und wolten wissen wer das is. jetzt versuchen sie raus zu bekommen wer das ist. wenn sie es wissen ,können sie die eintragung rückgänig machen???

    • Offizieller Beitrag

    wenn dies rausgefunden haben bekommt der tüver ein aufe mütze und du einen mit weil du es gewusst hast

    so weit kenn ich das

    was folgen kann weiß ich leider nicht da es verboten ist abgas werte zu verschlechtern !!

  • hm würd gerne mal sehen wo das geschrieben steht mit § !?

    kannst ja auch net bei der gtü oder tüv nord/süd sowas umtragen lassen.

  • Eintragungen sind hinfällig sobald sie gegen einen gültigen § verstoßen, auch wenn es dir mal eingetragen wurde.

    Die Sache ist aber das ich noch keinen Paragraphen gesehen habe wegen dieser Abgasnorm Geschichte. Daher würde ich mir wenn das von denen zeigen lassen wo das steht.

    Hatten das Thema letztens erst Klick

    Wie du siehst auch da mehrere Sachen wie es wohl geregelt wird. Daher wäre es am einfachsten sich den § dazu mal geben zu lassen damit man das genau hat. Weil alles was man in Foren liest, Werkstätten hört und auch einige Tüver meinen ist wunsch denken, wie z.B. der Tieferleguns § den es nicht gibt.

    Für mich das Sinnigste was ich bisher dazu gehört habe ist, was ich in dem anderen Thread auch schon schrieb.

    Zitat

    Es ist wohl ausschlaggebend welche Abgasnorm zum Zeitpukt der EZ der Karosserie vorgegeben war. 1996 Euro1 / E2 was du ja schaffst mit Kaltlaufregler. Also alle Autos bis 2000 können wohl zurück geschlüsselt werden auf Euro2. Nach 2000 muss man dann auf D3 was auch möglich sein müsste da ja genügend Astra G usw. mit nem XE rum fahren.

    Leider, oder ab und an auch gut, ist ja jeder Tüv anders...

  • D3 mit XE is aber nur mit nem sehr gut gewillten Prüfer möglich, kurzum weil der XE selbst nich die Lautstärkenormen der D3 erfüllt, aber wie schon gesagt, bis 2000 isses kein Problem

    96 is soweit ich weiß die Grenze für ne Austragung vom Airbag ) ja, auch wenns kein tüff mehr macht, rein rechtlich muss es machbar sein), weil ab diesem Jahr ABS und Airbag als eine Einheit geprüft worden sind

  • meiner ist ez 1995.. soeit ich weiss suchen sie nach meinen auto..das schlimme ist der tüv onkel hatte mir noch gesagt ´das er mich jetzt zurück stufen muss. da sagte ich nur ist mir egal hauptsache der motor ist eingetragen.. gesagt getan. . wenn sie mich jetzt finden sollten wie ist es mit dem geld für die eintragung und für die steuern?? man man man.. ist das ein scheiss..

  • Der tüv ist in der beweißpflicht das du es zu den zeitpunkjt gewusst hast und wenn du normal deine euro1 steuern zahlst. Kann dir soweit keine was, weil wegen steuerhinterziehung können die dir nix.
    Würde mich mal mit deinen Anwalt deines Vertrauns hinsetzen und dein Problem schildern, er kann dir besser sagen was kommen kann oder nicht.

    MFg Micha

    Jetzt mit einem Astra f GSI 16v unterwegs

  • Geld ist alles weg und es kann höchstens der Wagen stillgelegt wrerden. aber wie sollten sie dich finden? Meinst die machen sich echt die mühe und suchen jetzt alles ab? Würde mir da keine großen gedanken machen.

    Und zu der D3 Sache mit dem XE, mit der Lautstärke stimmt, aber gibt so viele Wagen die so rum fahren also wird es da einen Weg geben. Wobei ich davon ausgehen das ca. 40 % der Prüfer oder mehr eh nicht wissen das es da auch was wegen der Lautstärke gibt.

  • Ich kenne das nur von unserm Tüv hier das die sich Kopien machen von allen Sachen die Sie eintragen. Das wird Dein Tüv mit Sicherheit auch gemacht haben. Und damit sollten die Dich sehr schnell finden können. Ohne Dir Angst machen zu wollen.

  • Würde aber vorraus setzen das er, um sich selber in die Pfanne zu hauen, noch die Arbeit macht und alles durch liest was er in der Zeit eingetragen hat?

  • So wie ich das verstanden habe sucht der Tüv Prüfer oder die Tüv Stelle doch selber danach. Oder habe ich da etwas falsch verstanden ?(

  • wie schon oben gesagt, du brauchst 0 Angst zu haben die eintragung is rechtens, andersrum wird en schuh draus, an stelle deines kumpels würd ich da alarm machen weil ich den motor ned eingetragen bekomme obwohl alles passt

  • Jo der Prüfer sucht selber, aber sucht selber nach einer Eintragung die er dann nicht hätte machen dürfen. Also haut er sich selber in die Pfanne ;) Also gehe ich davon aus das wird sich einfach so im Sande verlaufen, oder würdest du dafür deinen Job aufs Spiel setzen?

  • Nur was ist bei einer Verkehrskontrolle? Wenn es einem grünen dabei auffällt oder er zu einem anderen Tüv geschliffen wird und es dem auffällt? Dann ist der Prüfer der das eingetragen hat mit Sicherheit noch mehr dran. Also "stellt" er sich bestimmt doch selber. Und haut sich in die Pfanne, wäre für Ihn sicher das kleinere Übel. Und zieht mit Sicherheit nicht so riesen Kreise wie bei einer Kontrolle.

  • Kontrolle ;) als wenn die das merken, so genau gucken die nicht. Und normal guckt kein Tüv Prüfer nach was der eine gemchthat, vllt. mal nen Kommentar hätte ich nicht gemacht oder so aber das war es.

    Michael
    Aber wenn du den § gesehen hast sag doch mal bitte welcher das ist. würde den gerne mal durchlesen.