Legaler Xenonumbau möglich??

  • Ich habe schon die SuFu benutzt und keine Antwort auf meine Frage gefunden!

    Also gibt es hier im Forum oder in eurem Bekanntenkreis jemanden der Xenon im Astra F eingetragen hat? Wenn ja wie wurde es realisiert und welche Schritte waren dazu nötig?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Comments! :436:

    Wir fahren nie zu schnell, wir fliegen nur tief!!! :thumbup:

  • hi!
    ich habe xenon drin aber nicht eingetragen!!!brauchst einfach zwei schaltgeräte (kommt man in der werkstatt gut dran bei unfallautos mit xenon!!!!)und dann klemmst du das an.baust den scheinwerfer um das die fassungen von der Xenon Lampe reingeht!und das war es groben und ganzen schon!weiß gar nicht ob man die eintragen muss!was man aber noch machen sollte was bei mir nich in arbeit ist ist scheinwerferreinigungs anlage!habe bis jetzt noch keine probleme werder mit Dekra oder der Police gehabt!ist ein wenig fummel kram und kann sein das du das ein oder andere kanbel noch ziehn musst!sind immer wieder lustige abende in der werkstatt mit freunden und lecker bier! :403:

  • Veränderungen an der Beleuchtung müssen generell Abgenommen werden, wenn keine ABE/EG-Betiebserlaubnis vorhanden ist.
    Ich kenne keine Xenon-Nachrüstsets die nicht abgenommen werden müssen (eigenbauten müssen immer abgenommen werden).
    Der deutsche Gesetzgeber schreibt bei Xenonscheinwerfern eine automatische Leuchtweitenregulierung und eine Scheinwerferreinigungsanlage vor, ohne die kein Sachverständiger den Umbau abnehmen dürfte.

    MfG Shorty_GSI

    HILFE, mein Auto lebt!!! Es raucht, es säuft und ab und zu bummst es auch mal....
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    In stillem gedenken an unseren Moderatoren-Kollegen und User Schorschi *9. Mai 1983 - †30.6.2012

  • servus

    wenn du legal xenon haben willst braucht du erstmal scheinwerfer, die für xenon zugelassen sind. (z.B. audi A4) dann brauchst du wie schon gesagt die scheinwerferreinigungsanlage und die neigungssensoren für die scheinis.
    anders bekommst du xenon nicht eingetragen! weder mit den originalen scheinis noch mit den angel eye´s!

    fallst du trotzdem in die originalen scheinis xenon einbaust, verlierst du unter anderm deinen versicherungsschutz! nur mal so zur info ;)

    gruß alex

    Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

  • Es gibt von HELLA Umrüstkits mit Reinigungsanlage und elektrischer Höhenverstellung.

    Allerdings Scheinwerfer mit Xenon.Zulassung wirst du nicht bekommen.

    Sonst wärs eintragbar. Theoretisch könnte der TÜV-Prüfer ja die Scheinwerfer übersehn... Wenn dus versuchen willst, bitte. Sag aber bescheid wenns hinhaut! ;)

  • Zitat

    Original von shorty_gsi
    Veränderungen an der Beleuchtung müssen generell Abgenommen werden, wenn keine ABE/EG-Betiebserlaubnis vorhanden ist.

    Aber die rauchgrauen Silti-Scheinwerfer sind doch eintragungsfrei, oder? Hat mir zumindest der Privatverkäufer gesagt.


    mfg: Thomas

    __________________


    Mein Name ist Vorhaut. Ich ziehe mich jetzt zurück.

  • [/quote]

    Aber die rauchgrauen Silti-Scheinwerfer sind doch eintragungsfrei, oder? Hat mir zumindest der Privatverkäufer gesagt.


    mfg: Thomas[/quote]

    die siltis haben ja auch ein E prüfzeichen...deswegen braucht man da keine ABG


    gruß alex

    Bremsen ist die Umwandlung wertvoller Geschwindigkeit in sinnlose Wärme.

  • Wieso erlischt dann der Versicherungsschutz?

    ... weil die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch eine solche Änderung erlischt. Den versicherungsschutz verlierst Du übrigens auch dann, wenn eintragungspflichtige / eintragungsfähige Bauteile (noch) nicht eingetragen wurden; d.h. wenn Du einen Unfall mit nicht eingetragenem Fahrwerk hast, erlöschen prinzipiell Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Ausnahme: Du kannst glaubhaft versichern, dass Du auf dem Weg zur Eintragung bist (was ggf. durch einen Gutachter, der feststellt, dass das Fahrwerk gerade erst eingebaut wurde, nachgewiesen werden kann - es wird dann z.B. auf neue, saubere Schrauben geachtet). Der Versicherungsschutz erlischt auch dann, wenn das Bauteil nicht als Unfallursache in Betracht kommt. Kritisch wird es übrigens immer dann, wenn das Auto nach einem Unfall (z.B. Personenunfall mit Todesfolge / bleibenden Schäden) von einem Gutachter zerlegt wird.

    Ob Du (und Andere) das Risiko dennoch eingehst, bleibt Dir seobst überlassen.

    Viele Grüsse

    Sebastian

  • hier im forum gibt es jemanden,der xenon legal in seinen serien scheinwerfern drin hatte...
    mein tuner meinte letztens,dass es aber mit serien scheinis (streuglas) nicht legal wäre,da xenon an sich breiter streut als halogen(H4)
    dadurch müssten linsenscheinwerfer eingebaut werden (angeleyes) da diese nicht so breit streuen (sieht man sehr gut an der sauberen lichtkante auf der straße)
    mit dem scheinwerfer das steht aber nirgends

    noch dazu kommt eine AUTOMATISCHE scheinwerferreinigungsanlage,die bei eingeschaltetem licht bei betätigung des wischwassers automatisch mit die scheinis reinigt (HOCHDRUCK und nicht normaler druck)
    eine AUTOMATISCHE leuchtweitenregulierung,die je nach beladung von allein die scheinwerfer hoch bzw runter stellt.
    und zu guter letz muss däfür gesorgt sein,dass beim fernlicht das abblendlicht anbleibt,da man beim umschalten von fern- auf abblendlicht kurz im dunkeln steht(xenon muss ja erst wieder hochfahren)

    also reinigungsanlage hochdruck (universell mit abe) min.230€
    leuchtweitenregulierung hella (gibt keine andere) min.180€
    BIXENON ca.90€
    relais wegen fernlicht ca.2-3€

    und eintragen... je nach aufwand!!!

    gab irgendnen paragraphen dafür(komm grad nicht drauf aber war glaub ich § 10 in irgendnen absatz

    hab es trotzdem nächstes jahr vor

  • Es geht vieles - mit Beziehungen, oder Geld, oder Glück, oder ...

    Ich hatte damals eine Eintragung im Sinne von:

    'ausgerüstet mit Auspuffanlage, Kennzeichnung XYZ' - damit war einem Eigenbau in Verbindung mit Schlagzahlen keine Grenze mehr gesetzt. Wirklich legal war es trotzdem nicht :P

  • ansich geht es nicht.. mein dekra mann hatte mir das schonmal gesagt ..serienscheinwerfer scheiden absolut aus..

    und er trägt es nicht so ohne weiteres ein..


    LIEBER GOTT, bitte hilf mir, mein großes Maul zu halten - wenigstens solange bis ich genau weiß, über was ich rede

  • stimmt.. solange kein Scheinwerfer verbaut wurde der Speziell für xenon zugelassen wurde ist jede form der eintragung absolut wertlos.. da kann man sich das geld auch sparen.. ausser man hat ein paar tausend euro über und lässt ein neues lichtgutachten erstellen.. aber jegliche umbauten mit halogenscheinwerfern egal ob eingetragen oder nicht sind vorm gesetz her illegal
    wirklich legale und Rechtssichere eintragung bedeutet also: Xenon zugelassener Scheinwerfwe, ALWR, Scheinwerferreinigungsanlage
    diesogenannten ebay kits mit E prüfzeichen auf den umbaukits beziehen sich darauf, das die steuerteile gegen ORGINALE Seriensteuerteile ausgetauscht werden koennen und nichts anderes..

    Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend...