Xenon Gutachten und Gut ist oder wie?

  • Hier mal wieder was meiner Meinung nach dubioses im Netz gefunden:

    Hier klicken

    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass man damit beim Schnittlauch durchkommt!

    Oder was meint ihr?

    Wir fahren nie zu schnell, wir fliegen nur tief!!! :thumbup:

    Einmal editiert, zuletzt von Tiefflieger (30. Dezember 2008 um 21:34)

  • sooo falsch ist das glaub ich nicht,da eine ümrüstung nach 2001 wirklich eine swra und alwr benötigt...

    nur wie weist man nach,dass xenon schon seit bsp.99 drin ist?

  • Es geht nicht darum dass du Beweisen musst das du Xenon schon vor 2000 hattest,sonders das Xenon bei Fahzeugen bis 2000 ohne swra und alwr verbaut wurde,oder?

    Hatte sowas auch schonmal gelesen aber weiß net mehr wo genau....

    LG

  • hab das mal beim tüv nachgefragt.der hat mir dann dazu was ausgedruckt.
    hier ein kleiner ausschnitt:
    vermehrt werden gasentladungs-lichtquellen mit vorschaltgeräten zum nachträglichen einbau in scheinwerfern,die ausschließlich mit herkömmlichen glühlampen als leuchtmittel genehmigt worden sind,angeboten.die darbietung dieser systeme erweckt häufig den anschein einer vorschriftenkonformen umbaumöglichkeit.das kraftfahrt-bundesamt weist darauf hin,dass nachträgliche veränderungen an bauartgenehmigten lichtquellen,dazu zählt auch der sockel,oder nachträgliche veränderungen an bauartgenehmigten scheinwerfern,einschließlich der mit der genehmigung festgelegten lichtquelle,zum erlöschen der betriebserlaubnis des fahrzeugs führt.

    zulässige umrüstungen auf xenon-licht sind nur durch einbau von kompletten scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende bauartgenehmigung aufweisen.dabei ist zu beachten,dass kraftfahrzeuge,die auf xenon-abblendlicht umgerüstet werden,zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
    einer automatischen leuchtweitenregulierung
    einer scheinwerferreinigungsanlage und
    einem system,dass das ständige eingeschaltet sein des abblendlichts auch bei fernlicht sicherstellt.

    der tüver sagte mir das autos die vor 1.april 2000 umgerüstet worden sind keine scheinwerferreinigungsanlage brauchen.
    da es keine scheinwerfer gibt für den astra die eine genehmigung für xenon haben,ist das wohl nich möglich es einzutragen.ausser man hat natürlich nen tüver an der hand der beide augen zudrückt.

  • Interessant ist auch, dass in beiden Anlagen von C18NZ steht,das die ALWR und SRA nicht gefordert werden können,aber zu empfehlen sind.

    Das sagt mir, das sie nicht pflicht sind und so mit mein Augenmerk doch nur auf das Gerät liegen muss,dass das Abblendlicht anläßt.
    Oder verstehe ich da was falsch...

    LG

  • solange kein kompletter xenongeprüfter scheinwerfer eingebaut wird, ist jegliche eintragung sinnlos da es immer illegal bleibt..
    das es für den astra sowas nie gab.. also keine chance.. ausser man nimmt einen geprüften scheinwerfer eines anderen PKW wenn dieser für xenon zugelassen wurde, mann dann ALWR und SWRA nachrüstet steht dem nichts im wege.. (ausser die hohen kosten)

    Geisterfahrer sind sehr entgegenkommend...

  • Angenommen:
    Angel Eyes Xenon zugelassen (vlt sind die das ja ohne das jemand das weiß^^)
    Xenonkit zugelassen
    + diese Gutachten in denen steht das eine SWRA und ALWR aufgrund nationaler Bestimmungen nicht Pflicht ist

    Wäre dann doch theoretisch eine legale Eintragung oder etwa nicht?

  • wer sich das ding ma richtig anschaut stellt fest, dass es keine ABE ist sondern nur ein schriftverkehr mit der möglichkeit so etwas zuzulassen darin steht nicht, dass es zugelassen ist bzw verwendet werden darf..

    in einer ABE sollte schon der verwendungszweck stehen und auch nen fahrzeug aufgeführt werden dies ist dort nicht der fall..
    und gerade bei sowas sollte schon noch drin stehen was man dazu alles anbaun muss damit es eingebaut werden darf also das blatt an hella sagt nix aus


    so nun steht gleich auf der ersten seite der eigentlichen ABE drin, dass du es nur mit scheinwerfern machen darfst die dafür zugelassen sind .. das sind die vom astra die originalen wohl nicht und deswegen isses ausgeschlossen

    auch die angeleyes sind nicht für xenon zugelassen es sei denn man macht ne prüfung für die dinger incl dessen umbau und bazahlt ma eben nen paar 1000 euro


    LIEBER GOTT, bitte hilf mir, mein großes Maul zu halten - wenigstens solange bis ich genau weiß, über was ich rede

  • DIE SCHEINWERFER MÜSSEN AUCH DAZU ZUGELASSEN SEIN


    :evil:


    LIEBER GOTT, bitte hilf mir, mein großes Maul zu halten - wenigstens solange bis ich genau weiß, über was ich rede

  • stielie

    Ja das ist klar, steht ja auch so bei! Also die Orginalen mit Strescheibe sind 100% nicht zugelassen für Xenon! mit oder ohne aLWR und SWRA! erlöscht die BE

    Im Klartext nur Scheinwerfer mit Xenon Zulassung, mit aLWR und SWRA!

    Richtig?

  • Mal nen Auszug von Xenon-Tuning.de

    "Rechtliche Hinweise zu Xenonumrüstungen lt. allgemeiner Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland :

    Ein Xenon System kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, sowie:

    1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
    2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
    3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

    Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,

    1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
    2. die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

    Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem PKW garantieren. Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Systeme generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland an, bestimmt z.b. für die Verwendung in Drittländern oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events . Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Systeme nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo. angeboten werden.

    Eine vorherige Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen TÜV-Prüfstelle erscheint sinnvoll, um dort zu erfragen unter welchen Vorraussetzungen ( wie z.b. Scheinwerferreinigungsanlage / dyn. Leuchtweitenregulierung / spezifische bauartgeprüfte Scheinwerfer ) die Verwendung der Xenon-Systeme der Stvo der Bundesrepublik Deutschland entspricht, insofern Sie beabsichtigen Ihr Kraftfahrzeug in der BRD mit den Systemen zu betreiben.

    Weitere Hinweise zu den allgemein geltenden Zulassungsbestimmungen finden Sie in der Straßenverkehrszulassungsordnung bzw. Straßenverkehrsordnung oder auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes für Verkehr. Dort sind detaillierte Informationen zu diesem Thema für jeden frei einsichtbar hinterlegt. Auch finden Sie hinreichende Informationen unter https://astra-forum.com/www.tune-it-safe.de.

    Bei Fragen rund um dieses Thema stehen wir Ihnen gerne unter der Emailadresse info@xenon-kit.de zur Verfügung. Gerne beantworten wir Ihnen spezifische Fragen zu Ihrem PKW, da es verschiedene Nachrüstungsmöglichkeiten für Xenonlicht gibt, welche auch ohne Probleme anerkannt werden, wie z.b. bei VW – Audi – BMW – Ford Modellen etc. im Bereich der bauartgeprüften und auch für die BRD zugelassenen Scheinwerfer-Komplett-Systeme.

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Tüv Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit Xenonlicht erteilt wird. Dies kann abhängig von der Installation einer Scheinwerfereinigungsanlage bis hin zu spezifischen Scheinwerfersystemen mit Bauartprüfung und einer dynamischen Leuchtweitenregulierung sein. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die Xenon Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen. Hiervon nicht betroffen sind alle Artikel welche in unserem Onlineshop oder auf unserer Internetseite ausdrücklich mit einer TÜV Zulassung gekennzeichnet sind, wie z.b. unsere Celis Scheinwerfer Systeme oder Ersatzteile. Bitte entnehmen Sie diese Details jeweils der Produktbeschreibung oder fragen bei Unklarheiten nach. "

    Punkt 1 ist interessant!
    Wenn ich also ein Fahrzeug habe,älter als 2000,dann muss ich ja nur Beweisen,das ich das Xenon schon vorher drinnen hatte,denn dann wäre das machbar.

    Glaubt einem nur leider kein Schwein..^^
    Ja schon klar das die Scheinwerfer Xenontauglich sein müssen...