Weis einer hier, ob es ratsam wäre sich der Schadensersatzklage, um eine Verjährung zu verhindern, gegen VolksverbrecherWagen anschliessen sollte, weil eigentlich sind die ja durch ihre Betrugssoftware, daran Schuld, das überhaupt Fahrverbote ausgesprochen werden.
Mit dem H Kennzeichen ist das ja lt. meinem Tüvler auch nicht so einfach da ich ALUFELGEN, Engelsaugen, Spoiler und Kühlergrill dran habe, kann man bei meinem AUTO nicht von historiosch erhaltenswertem zustand ausgehen, muss ich da dann rückbauen??? Wer hat da mal einen TIP für mich???
Ich werd mal eine vorsorglich Klage beim Amtsgericht einreichen mit 45oo,oo Euro als Schadensersatzbetrag und zeitgleich den Antrag stellen das Verfahren ruhen zu lassen, bis ich eventuell mit meinem E 2 Fahrzeug vom Fahrverbot betroffen bin oder einen Strafzettel bzw. Ordnungswidrigkeitsmandat bekomme.
Das müsste auf jeden Fall mal verhindern, dass wenn ich einen Anspruch hätte, dieser nicht verjährt, denn bis 5ooo.- Euro kann ich, ja ohne Rechtsanwalt, selbst Klage einreichen und ich habe etwas in die Wege geleitet das die Verjährung aufschieben müsste. Wenn das nicht funktioniert, werden mir das die Richter, schon mit der Vorschussforderung auf die Gebühren, schreiben und wenn ich dann nichts zahle, oder es mir zu teuer ist, lass ich es eben.
Ein früherer Anwalt von mir sagte immer: " man kann nicht genug Klagen " !!!
Zur NOT abe ich ja noch unseren CLK mit EURO 5 und da ich hier im Forum eh als FUSSGÄNGER bezeichnet werde, geh ich halt zu Fuss an dem einen Tag, an dem der Grenzwert überschritten ist, oder fahr mit meinem alten 20 Ventiler - Motorrad das braucht 1 Liter Öl und 12o Liter V - Power und o,2 Liter Bleiersatz, auf 1000 Km und ist bis DATO vom Fahrverbot ausgenommen???
Gruss Joe