• ja okay, vom sinn brauchen wir nicht reden,ein auto braucht man um von a nach b zu kommen!!!
    ich meine eher mehr ob ich von denen was halten soll oder is das so was wie das 6€chiptuning??

    würden bei g scheinwerfen gar nicht so schlecht aussehen!

  • Kann ich mir au ned vorstellen! Müsste man vielleicht mal nach nem Bild suchen von Astra F Scheinwerfer der die Ringe nachgerüstet hat! Und von der StvZo-Zulässigkeit mal ganz abgesehen!

    Wir fahren nie zu schnell, wir fliegen nur tief!!! :thumbup:

  • da wird die BE deines scheinwerfers ungültig ergo keinen versicherungsschutz
    und warum zum Teufel brauch man angeleyes, diese schielaugen sind sowas von hässlich

    hehe, ich besorg mir AE´s und bau mir dann einfache Klarglasscheinis in schwarz fürn Astra draus ohne die tuckenringen

    Einmal editiert, zuletzt von GSi_alex (10. Januar 2008 um 20:25)

  • AEs sind geschmackssache, mir zB sagen sie zu!

    ok Straßenzulässigkeit is naja!
    mit einem extra schalter im innenraum nur für die AE's, wär ja abhilfe geschaffen, und man kann richtig geil dann auch nur damit fahren!!

    aber StvZo mal weg, und nur das produkt selbst (bei 6€ is ja nix verhaut!) taugen die was?

    Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät!

  • Also die AE´s sind aber eigentlich doch ganz schick-jedenfalls die originalen! Nur sinnig sind sie echt nicht.... Und diese Dinger hier sind wohl eher für nen Gag geeignet, als für ernsthaftes schickmachen, denke ich....

  • gut verbaut, schauen sie vielleicht nicht top aus, aber der preis is top!

    jedoch, rückwand vom scheinwerfer schwärzen und dann hat das ganze auch schon mehr gesicht!
    außerdem hab ich astra G scheinwerfer, die haben schon so runde kolben wie bei Bring Mich Werkstatt!!

    Wer andern eine Bratwurst brät, der hat ein Bratwurstbratgerät!

  • ich halte davon nix ... ist meine Meinung nach rum fuscherei ... wer wirklich wert an sein auto legt kauft richtig oder garnicht. Aber jeder sollte es für sich selbe wissen.

  • Naja aber einfach mal so die scheinwerfer schwärzen bzw. lasieren ist auch nicht da das auch nicht in der StvZo zugelassen ist. Außer man macht eine Einzelabnahme. Bin auch der meinung richtig oder garnicht. Und ich bezweifel das das gut aussieht mit so paar ringen. Obwohl das in dem 2. Bausatz schon etwas qualitativer aussieht.

  • Jede nicht geprüfte Veränderung an einer lichttechnischen Einrichtung
    führt zum sofortigen Verust der BE

    auch mit einzelabnahme is da nix, für zum Bsp. lasierte RL legal, ich sage legal nich nur eingetragen, einzutragen musste eigentlich en lichttechnisches Gutachten erstellen lassen was um die 10 tsd € kommt und auch dann NUR für die geprüften gilt

    Die Gutachten usw dies zu dem lasiert kram dabei gibt sind 0 NULL wert!!!!

    Wer mir mit sowas vor der Nase rumfährt nachts und einmal an ner nicht vorhersehbaren stelle bremst dem rausch ich ohne Kompromisse hinten drauf (aber nur mittem wintercorsa) wenns auch anders als durch meine Abneigung zu den Dingern zu erklären is und dann bin ich im recht weil das was der Vordermann rumfährt nicht STVZO Konform ist, Er darf zahlen und bleibt auf seinem Schade sitzen.

    Is jetzt mal das durchspielen vom Worst Case was mit solchen RL passieren kann

  • Zitat

    Original von GSi_alex
    Wer mir mit sowas vor der Nase rumfährt nachts und einmal an ner nicht vorhersehbaren stelle bremst dem rausch ich ohne Kompromisse hinten drauf (aber nur mittem wintercorsa) wenns auch anders als durch meine Abneigung zu den Dingern zu erklären is und dann bin ich im recht weil das was der Vordermann rumfährt nicht STVZO Konform ist, Er darf zahlen und bleibt auf seinem Schade sitzen.


    so einfach ist das nicht! genau den gleichen fall hatte mein kollege. er hatte lasierte rückleuchten und ihm ist einer hinten drauf gefahren. der hintermann hat auch ausgesagt das er kein bremslicht sehen konnte und hat damit nicht gerechnet das der vordermann bremst. nach langen hin und her vor gericht hat der der drauf gefahren ist 100 prozentige schuld bekommen. und zwar aus dem grunde das er das bremslicht trotz der lasierten rückleuchten hätte sehen müssen! eine leuchte war nach dem unfall noch heile und die wurde von einem prüfer begutachtet und er meinte das trotz der lasierung das bremslicht klar erkennbar ist, dabei viel ihm zusätzlich auf das das fahrzeug eine 3. Bremsleuchte besitzt und danach war der fall für den richter klar.
    Ist eigentlich ein wiederspruch der ganzen gesetze aber es war tatsache.
    wobei ich sagen muss das die rückleuchten von einem lackierer vernümpftig lasiert wurden und man danach wirklich kaum veränderung des lichtbildes hatte, wie zu den normalen. ich rede nicht von denen die sich das tönungsspray holen und die dinger so dunkel machen das man selbst nichts sieht wenn man nen halogenstrahler hinter hällt.

    meine meinung zu den lasierten rückleuchten: solange man noch gut alles erkennt dann ist doch ok.

    mfg BiZ

  • darfst du eh nicht verbauen da du deine scheinwerfer nicht aufmachen darfst ....

    und dann sieht das bestimmt net so gut aus festmachen usw ich würde es lassen

    Der Turbo pfeift die Symphonie der Vernichtung

    Einmal editiert, zuletzt von SuGaSuGa (12. Januar 2008 um 08:38)

  • wenn ich sowas baue dann nur mal zum fun, damit rumfahren tu ich bestimmt nich.
    In meinen kommen schwarze Scheinis und sonst nix