Tüv / Auspuff nicht eingetragen

  • hallo

    ich bräuchte mal dringend eure hilfe.
    folgendes problem :

    ich habe vor rund einen halben jahr meinen astra gekauft. ( privat zu privat )
    da an dem auto schon einiges gemacht war / ist stand natürlich die frage im raum wie es aussieht zwecks eingetragener teile.

    der verkäufer hat im beisein von 3 weiteren personen versichert das ALLES eingetragen ist.
    auspuff, fahrwerk ect.

    mein tüv mensch hat mir heute erzählt das der auspuff nicht eingetragen ist. und auch keine abe ect dazu hat.
    jez ist meine frage :

    kann ich was geg den verkäufer unternehmen?
    immerhin ist das ja vorsatz, abgesehen davon das er die gurte nicht nicht ordnungsgemäß eingebaut hat .


    dazu kommt das laut vertrag das auto keinen unfallschaden hat. mir ist nur die tage beim scheinwerfer aus- und einbauen aufgefallen das das auto an der front verzogen ist.
    auch an der beifahrertür ist nichtmehr alles so wie es sein sollte. und das kommt nicht von tür zuknallen =/

    aber der hauptgrund ist wie gesagt der auspuff.

    lg und danke schonmal

  • Also wegen auspuff wird er das auto wohl nicht zurück nehmen :D

    aber wegen dem unfallschaden könnte er das auto wieder zurück nehmen müssen...
    geh am besten zu deinem anwalt !!!

  • Zum Auspuff ect., das hättest du durch einen Blick in die Papiere vorher prüfen können...
    Und wenn ich ein gemachtes Auto kaufe, weiß ich auch was da für Papiere bei sein müssen, ansonsten informiere ich mich vorher!

    Mit dem Unfallschaden ist das auch so eine Sache, du stellst Ansprüche also musst du auch beweisen das der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufes schon war und der Verkäufer davon wusste..

  • Wegen der fehlenden ABE nochmal in Kontakt treten bzw. was ist das für ein Auspuff? Hersteller, Typ, dann kannst dir ne abe kopieren... ausm Netz ziehen. Mit den Unfallschäden bist du chancenlos weil wie schon gesagt wurde: Beweispflicht liegt nach nem halben Jahr bei dir... Muss nochmal stöbern, hatte den Fall auch aber ich glaub 1 Monat ist die Frist für solche Mängel (OHNE Garantie das die Aussage stimmt)

    Ich seh ein Licht am Ende des Tunnels... und es wird Hella... :P

  • wenn du das auto nicht mehr willst hast du 14 tage nach dem kauf zeit das auto zurückzugeben und wenn er dies nicht tut dann kannst du dir ein anwalt nehmen (die kosten trägt er dann) .GRUND dir wurde ein auto als unfallfrei verkauft (insofern es im kaufvertrag steht) das ist es aber nicht .
    und wegen deinem auspuff biste sozusagen selber schuld wenn du nicht alles prüfst dann ist das neben sache aber lass ihn doch einfach eintragen kostet doch jetzt nicht die welt. aber wenn du sagt das das n ufaller ist und der verzogen ist dann geb den zurück .und hol dir was schöneres (muss n astra sein :thumbup: ) und dann haste weniger kopf schmerzen