muss die eigtl an der scheibe kleben oder ist das nicht nötig?
G-Kat Plakette
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crunchy -
15. August 2006 um 17:03
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ist nicht nötig da bei scheibenbruch der sowieso weg ist.. war wohl irgendwann mla mode..
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:405: ich habe meine abgemacht das sieht ja sch..... aus . das interesst keine ob du eine g-kat Plakette an deiner fronscheibe hast .
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Zitat
Original von Michi
:405: ich habe meine abgemacht das sieht ja sch..... aus . das interesst keine ob du eine g-kat Plakette an deiner fronscheibe hast .wegen irgendwas muss die ja da dran sein..
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Die Plakete wurde in de 90-igern eingeführt, um an Smog-Tagen zu kontrollieren, ob die Kat-losen das Fahrverbot einhalten. Da mitlerweile so gut wie alle Fahrzeuge einen G-Kat haben, ist die nicht mehr erforderlich. Die wird auch seit Jahren nich mehr bei der Zulassung mit ausgegeben. (hab seit 1999 bei keiner Zulassung mehr eine erhalten).
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ok.. ich hab nachgefragt wie üblich bei tüv, dekra und polizei
die sind sich leider nur nicht ganz einig!TÜV
ZitatGuten Morgen;
Mit „diese G-Kat Plakette“ meinen sie wahrscheinlich eine acht-eckige Plakette, weis und orange, die in den 90-ger Jahren oft an den Windschutzscheinen von PKW angebracht war.
Diese so genannte Smog Plakette sollte der Polizei zeigen, dass an diesem Fahrzeug ein geregelter Katalysator verbaut ist und dieses Fahrzeug deshalb auch bei Smog Alarm fahren durfte. Da infolge weit besserer Abgaswerte der heutigen PKW Smog Warnungen seit einigen Jahren nicht mehr erfolgt sind, ist diese Plakette mittlerweile gegenstandslos geworden, und kann daher entfernt werden.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regardsDEKRA
ZitatSehr geehrter,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Die Regelungen zur G-Kat-Plakette sind etwas komplizierter.
Das Problem sind die in den Ländern gesondert geregelten Vorschriften und
die mittlerweile ausgelaufene Smog-Verordnung. Demnach könnten momentan
keine Fahrverbote aufgrund von Abgaskonzentrationen ausgesprochen werden
und somit ist auch die Ausnahme von mit "G-Kat-Plaketten" gekennzeichneten
Fahrzeugen vom Fahrverbot nicht wirklich sinnvoll.Um Ihre Frage doch noch zu beantworten gab und gibt es keine Vorschriften
die bei Umkennzeichnung von Fahrzeugen fordern , dass auch das Kennzeichen
auf der G-Kat-Plakette zu ändern ist.Ggf. können Sie sicherheitshalber bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde,
die nach der 23. BImSchV (VwV-StV-ImSch) mit der Ausstellung der Plaketten
beauftragt ist, nachfragen, ob es in Ihrem Zulassungsgebiet diesbezüglich
spezielle Regelungen und Festlegungen gibt.Doch bevor Sie jetzt die Plakette entfernen, wir erwarten in den nächsten
Wochen den Erlass zur neuen Feinstaubverordnung, welcher für Diesel-
Fahrzeuge Fahrverbote enthält. Somit könnte ein Fahrzeug mit G-Kat-
Plakette bei diesen Fahrverboten weiterhin am Straßenverkehr aktiv
teilnehmen.Mit freundlichen Grüßen
Polizei
ZitatSehr geehrter ,
die Befreiung von einem möglichen Verkehrsverbot gilt grundsätzlich nur für das Fahrzeug, dessen amtliches Kennzeichen auf der Plakette angegeben ist.
Im Rahmen der Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wird es aber aktuell Änderungen und ein Stufenmodell mit neuen, farblich unterschiedlichen Plaketten geben. Diese sind abhängig von der Schadstoffklasse ihres Fahrzeuges. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihre örtliche Zulassungsstelle, die Ihnen konkrete Auskünfte zu Ihrem Fahrzeug und auch zur weiteren Verfahrensweise geben kann.
mfg