• MOIN

    muß auch noch mal meinen Senf dazu geben, nach meinem Kenntnisstand muß ein Sportlenkrad nur weil es ein Sportlenkrad ist nicht zwangsläufig eingetragen werden. In der Regel ist es so, es reicht die ABE, wenn jedoch Reifen oder Fahrwerk geändert werden ist eine Abnahme meist nötig, dies steht aber in der ABE, deshalb ist sie ja da. Bei Lenkrädern mit einer Größe > 320 ist manchmal sogar eine Eintragung
    trotzt Fahrwerk und Breitreifen nicht nötig, wie gesagt steht alles in der ABE.


    MFG Svene

    :408:

  • so hab heute nochmal genau in der abe nachgelessen dort steht drin das man das lenkrad nur eintragen muss wenn
    das fahrwerk oder die reifen geändert wurden. so hatte ich das auch im kopf.
    hab schon angst gekriegt hier das ich seit 1 jahr ohne betriebserlaubnis rumfahre :pfeifen: