Anhänger BE oder B

    • Offizieller Beitrag

    Da ich grad net viel Zeit hab, und die Sache erst zu Jahresanfang durchgemacht habe muss ich leider sagen dass ihr alle mit veralteten Weisheiten argumentiert.

    Is aber auch der Staat mit seinen absolut sinnfreien Reformen die nur unnötig Geld kosten und mehr verwirren schuldig...

    Von B96 hat hier noch keiner was gesagt oder?

    Das ist lt. meiner Fahrschule momentaner Stand der Dinge.

    Ich bin quasi ab dieser B96 Regelung mit meinem T3 und meinem 1000kg gebremsten Hänger (was vor der Regelung legal war) ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren. ;)

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.... :thumbdown:

  • E-Schorsch: "Ich bin quasi ab dieser B96 Regelung mit meinem T3 und meinem 1000kg gebremsten Hänger (was vor der Regelung legal war) ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren."
    Nein, war alles richtig.

    Zitat aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, Quelle: TÜV-Nord:
    "Bei der Klasse B wurde die Anhängerregelung durch den Wegfall der komplizierten Randbedingungen über die verschiedenen Gewichte einfacher. Man kann nun alle Anhänger mit mehr als 750 kg ohne Einschränkung fahren, die in der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten."


    E-Schorsch: "Von B96 hat hier noch keiner was gesagt oder?"
    Ging ja auch darum, was man mit "B" fahren darf. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Bei uns in Österreich ist es so

    Mit dem B-Schein darfst du bis 3,5Tonnen fahren wenn das fahrzeug es zulässt

    Wenn das fahrzeug weniger zulässt dann nur das gewicht was drin steht

    • Offizieller Beitrag

    B96 halte ich persönlich für sinnfrei.

    Knittl
    In Österreich habt ihr doch mittlerweile auch den EU-Führerschein, also ist es doch bei euch die selbe Regelung oder nicht?


    Gesendet von meinem Apfelbrett

    • Offizieller Beitrag

    Zitat aus der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, Quelle: TÜV-Nord:
    "Bei der Klasse B wurde die Anhängerregelung durch den Wegfall der komplizierten Randbedingungen über die verschiedenen Gewichte einfacher. Man kann nun alle Anhänger mit mehr als 750 kg ohne Einschränkung fahren, die in der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten."

    Schonmal die Möglichkeit erachtet dass das einfach veraltet ist?

    Glaub mir, ich hab wegen Fahrens ohne Führerscheins bezahlt, und beim Anwalt, in der Fahrschule und auf dem Landratsamt mich informiert Anfang diesen Jahres....es ist momentaner Stand der Dinge so wie ich geschrieben habe.

    Ausserdem kann die EU Richtlinie sagen was sie will, es ist nur eine Richtlinie und kein Gesetz. In Deutschland gilt B, B96, BE...sinnfrei aber is so.

    EDIT: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheink…-fuehrerschein/

  • Ich zitiere aus deiner Seite:

    Der Unterschied vom Führerschein B und BE

    Beim Führerschein der Klasse BE muss der Anhänger über 750 kg schwer sein. Ist er das nicht, reicht der Führerschein der Klasse B aus. Der Anhänger beim Führerschein B darf eine zulässige Gesamtmasse bis maximal 750 kg besitzen. Sollte das Gewicht des Anhängers jedoch höher sein, ist das bei der Klasse B kein Problem. Die Kombination aus Anhänger und Pkw darf die Summe von 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht nicht übersteigen. Sollten Sie über diesen Wert kommen, ist die Schlüsselzahl B96 vielleicht das Richtige für Sie. Bei diesem können Sie das Kombinationsgewicht auf 4.250 kg erhöhen.

    Grüße
    Bene

    • Offizieller Beitrag

    Genau das ist aber das Problem...

    zulässiges Gesamtgewicht, vorher galt der Beladungszustand. ;)

    T3 mit nem 1000kg Hänger sind 3800kg zulässiges Gesamtgewicht. Gesamtmasse waren 3200kg, die hat aber seit B96 nicht mehr zu interessieren.