Astra f 1.8 16v mit Turbo versehen ?

  • Meine Aussage ist nicht falsch.
    Richtig ist, dass es Anträge gibt um mit Absprache des TÜV's, sich von ihm eine andere Fahrzeugidentifikationsnummer einschlagen lassen. Selber umschweißen ist verboten, da Urkundenfälschung und Straftat nach StGB


    dann differenzieren bitte besser und das sind zwei paar Schuhe ich kann die fahrgestellnummer umsetzen ersatzkarosserie nach Unfall

    • Offizieller Beitrag

    Zu der D3 Geschichte....

    Streng genommen braucht man die nicht mehr. Es ist eine rein nationale Vorschrift, schon immer gewesen, jetzt existiert sie noch als Dinosaurier. Nach der EU Einheitsregelung ab 1996 hätte man sie sterben lassen können, VdAT, Autobauer, Tüv und die deutsche Regierung haben dadurch nur eine Vorreiterrolle übernommen. (Dass gleichzeitig von Seiten der Industrie gegengesteuert wurde ist wieder eine andere Geschichte....) Nach aktueller Rechtslage ist bis 1/2000 die Euro 2 in Abgas- und Geräuschverhalten eintragbar.

    Auch wenns so gut wie nicht mehr praktiziert wird. Komisch dass es viele Tuner trotzdem noch schaffen, und die Allgemeinheit siehts als Wald und Wiesen Tüv. Die nehmen einfach den rechtsstaatlichen Weg, der für Private zu beschwerlich und zu kostspielig ist. Ausserdem gibts da wohl nicht viele fitte Anwälte (spezialisiert auf Zulassungsvorschriften).

    Zitat

    Es gab nur 2 Fahrzeuge die in Europa serienmäßig nen LET hatten Vectra und Calibra, beide haben wie das "C" in der Motorlennung aussagt Euro 1 also Isses egal wo er herkommt aber mit HJS-Kat ist bis zu D3 drinn.

    Und selbst das lässt sich relativieren.....schaut euch einfach mal die Prüfverfahren zur Abgaseinstufung von KFZ, oder die Prüfverfahren für zertifizierte Nachrüstsysteme an (Minikat, KLR etc....)
    8% Regel....steht sogar im Wiki. Möglich bis zur Euro 3:

    Zitat


    https://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

    Euro 2 sowie die deutschen Normen D3 und D4 sind auf andere Kraftfahrzeugtypen ausdehnbar, die über eine identische Motor- und Getriebekombination (bis zu acht Prozent Abweichung bei der Übersetzung sind zulässig) verfügen. Bsp.: Wird als Prüffahrzeug ein Jetta I GLi mit dem 1,6 Liter 110PS EG Motor das Erreichen der Euro 2 Werte bescheinigt, gilt die auch für den Golf I GTi, das Golf I Cabrio GTI/GLi, den Scirocco I GTi/GLi, den Scirocco 2 GTi/GLi, den Passat I GLi und den Passat 2 GLi, sofern die genannten Fahrzeuge über den erwähnten EG-Motor verfügen.

    Da sich immer so viele Sorgen wegen der unterschiedlichen Aerodynamik machen (z.B. LET im Astra F)....die taucht in den Prüfverfahren gar net auf!!! Es geht rein um die Gesamtübersetzung, nicht mal die erreichten Istwerte sind entscheidend! Reine Theorie. Sobald das KFZ die gleiche Plattform, Motor und Antrieb innerhalb der 8% hat, reichts.

    Aber so ist das in Deutschland, dem Land mit den weltweit meisten Vorschriften, dem kompkliziertestem Steuerrecht......da rührt der Spruch her: "Recht haben, und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel...." Oder: " Vor Gericht gibts keine Gerechtigkeit, sondern Urteile!"
    Papier ist geduldig, Regeln gibts viele, und der Anwendungsrahmen ist ein schlechter Witz..... ;) Aber viele Regeln bauen nunmal viele Schlupflöcher, naiv wer sie nicht nutzt, und erst recht naiv wer deswegen moralische Bedenken hat. Recht ist Auslegungssache.