Anhänger BE oder B

  • Hallo,

    da ich eine Hebebühne mit einem gebremsten Anhänger abholen will, brauche ich ein paar Infos.

    Mein GSI darf 1100 kg gebremst ziehen, die Gesamtmasse beträgt 1615 kg.

    Ich habe zurzeit nur den einfachen B-Führerschein, allerdings habe ich davon gehört das ich doch mehr als 750 kg ziehen darf, wenn es im gesamten 3,5 Tonnen nicht übersteigt.

    Somit könnte ich theoretisch einen Hänger mit 1,8 Tonnen Gesamtmasse ziehen, ihn aber nur mit 1100 kg beladen.

    Ist das was dran oder alles nur Humbuk?

    Wer hat hier Erfahrungen?

    Grüße
    Bene

  • Schau mal den Link

    Hat sich wohl wieder was geändert...
    Und schau mal in deine Fahreugschein, da sollte dir stehen was das KFZ ziehen darf.

    Die Suche ist doch der Grund warum ich meine Frage stelle :idoof

    Einmal editiert, zuletzt von Same (28. Mai 2015 um 01:23)

  • Also ich hab den BE noch mit der damaligen 80km/h Zulassung gemacht, ein Jahr später mussten alle BE Führerscheine mit Anhängern gemacht werden die 100km/h zugelassen wurden.

    B im Überblick

    Maximale Zuglast 750kg
    Maximale Gesamtmasse 3,5T

    Bsp. Hast du ein Auto mit 3,2T und einer Anhängelast von 3,5T so darfst du Theoretisch mit dem gespann 6,7T fahren, beim B jedoch nur 3,5T und fertig.
    (Wenn ichs noch richtig im Kopf habe) Die angehängte Last darf nicht die Masse des davor ziehenden PKWs übersteigen, dh hast du einen Anhänger der mit 750kg gelastet ist und dein PKW hat Aktuell nur ein Gesamtgewicht von 700kg darfst du mit B auch das nicht fahren, auser du lädst in diesem Falle 51kg in den Kofferraum.

    BE
    Maximale Zuglast von 3,5T im gebremsten Zustand, jedoch nicht mehr als die Maximale Anhängelast des PKW.
    Wenn du einen Anhänger hast der 3,6T geladen hat und du hast ein PKW der das zu verziehen vermag brauchst du den Führerschein C1E.
    BE darf das Zugfahrzeug leichter sein als die Angehängte gesamtlast.

    Wer Frägt ist ein Narr- für fünf Minuten, wer nie Frägt ist ein Narr sein Leben lang.

  • Nein! 750kg

    Wer Frägt ist ein Narr- für fünf Minuten, wer nie Frägt ist ein Narr sein Leben lang.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Definitiv darfst Du nur max.750kg Anhängelast bewegen und Dein Fahrzeug darf mit Anhänger insgesamt nicht mehr als 3500kg wiegen!

    Blödsinn. Das war früher so ist aber seit der Reform nicht mehr so. Das Gespann darf Max. 3500kg wiegen und das errechnet sich aus den Daten die im Schein stehen und nichts anderes. Und wie Fuchse schon angesprochen hat, das der Anhänger nicht Mehr wiegen darf wie das Zugfahrzeug.
    Bei einem Transporter mit 3,5t Gesamtmasse darf man übrigens auch mit B noch nen 750kg Anhänger drannbammeln.


    Gesendet aus dem großen weiten Handynetz

    • Offizieller Beitrag

    Lt. den Informationen die vorliegen ja. Auch der TÜV Süd bestätigt das auf seiner Seite:

    Zitat

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg,
    die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
    (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

    Quelle: http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_…erscheinklassen

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Läute Ihr DÜRFT beim Astra 1,5 Tonnen Hänger fahren

    Nein immernoch Max 1,1t und auch keinen Anhänger der Max 1,8t wiegen darf mit 1,1t beladen, es zählt immer das was im Schein steht. Denn nicht jeder Polizist hat ne Achswage dabei und erzählen kann einem der Fahrer ja viel.
    Ausserdem musst du schauen was in deinem Fahrzeugschein als Leergwicht eingetragen ist, die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner sein, wenn dein Auto z.b. 900kg leer wiegt darfst du mit B max 850kg anhängen, bei BE wäre das egal.

    Zitat

    Für was braucht man dann den BE ? ?(

    Für die großen Sachen wie normale Autotransporter oder beruflich, ich sag mal Baugewerbe, wo es darauf ankommt das du nen vollen Transporter + Anhänger brauchst.
    Seit der Führerscheinreform ist die Geschichte etwas wässrig geworden und Teil aus (wie ihr hier festgestellt habt) unnütz, ich für meinen Teil hab BE damals für die Firma gebraucht und jetzt kutschier ich öfters mal das Pferd meiner Freundin (Kaltblutpanzer :D) durch die Gegend.
    Ich muss aber sagen, ganz vernünftig fand ich die Reform nicht, jetzt kann jeder nen großen Anhänger an sein Auto hängen und losziehen. Aber viele Sachen und das fängt schon beim Fangseil für die Auflaufbremse beim ankuppeln an Wissen die Leute meist gar nicht und vergessen das schlichtweg, schon so oft vorm Baumarkt und auf der AB gesehen. Interessant wird die Sache aber erst wenn man als ungeübter Gespannpilot nen Hänger mit hohem Schwerpunkt und hoher Massenträgheit hat, der kommt dann ins schlingern und derjenigen weiß nicht was zutun, geht meist nicht gut aus.


    Zitat

    Verstehe ich das richtig, das man mit einem B-Führerschein: Astra H Caravan (1483kg Leergewicht) + Anhänger (530kg) + 1050kg (Ladung) fahren darf, da das zulässige Zuggesamtgewicht nur auf 3490kg eingetragen ist?

    Nein es kommt auf die Gesamtmasse an.
    Beispiel: mein Vectra C hatte ne zulässige Gesamtmasse von 2200kg (1550kg leer) er durfte Max. 1800kg anhängen. Mit B darf man jetzt (um auf 3500kg Zuggewicht zu kommen und die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht zu überschreiten) noch Max. 1300kg anhängen. Mit BE dürfte man die vollen 1800kg nutzen da du ja bei dem Schein nur auf Max. 3500kg Anhängelast beschränkt bist.

    Gesendet aus dem großen weiten Handynetz

  • 2013 kam eine weitere Gesetzesänderung.

    Du kannst nun einen Anhänger mit mehr als die Leermasse anhängen, allerdings darfst du Ihn nur mit der Leermasse beladen bzw. das komplette Gespann darf nicht schwerer als die Leermasse des Zugfahrzeug sein.


    Ein eigenes Beispiel:

    Mein Astra hat 1615 kg zulässiges Gesamtgewicht und ein Leergewicht von 1100 kg. Das Heißt ich könnte einen Hänger mit 1,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ziehen, diesen allerdings nur mit der Leermasse vom Astra beladen.

    Das Heißt Anhänger wiegt leer 400kg + 700 kg Ladung = Leermasse :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Die Änderung zeig mir mal, ich hab meinen BE-Schein zur Reform gemacht und die sagt das genau so aus, Anhänger darf voll nicht mehr wiegen wie Auto leer ansonsten -> BE.
    Wie soll das Gespann leichter sein als die Leermasse des Zugfahrzeuges? ?(
    Wie willst du denn Kontrollieren ob du nicht 1,3t auf deinem Hänger hast?

    Hier ist es sehr gut erklärt.

  • Ich zitiere:

    Bei der Klasse B wurde die Anhängerregelung durch den Wegfall der komplizierten Randbedingungen über die verschiedenen Gewichte einfacher. Man kann nun alle Anhänger mit mehr als 750 kg ohne Einschränkung fahren, die in der Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreiten

    6. Klasse B

    Mit der Klasse B dürfen grundsätzlich Zugkombinationen bis 3,5t zulässiger Gesamtmasse (zGM) gefahren werden (bei Anhängern mit mehr als 0,75t zGM)
    Die Rahmenbedingung, dass die zGM des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs entfällt

    http://www.tuev-nord.de/de/fahrschuele…linie-95474.htm

  • Frag doch mal einfach in der Fahrschule nach die B/BE ausbildet, die Diskusion hier wird doch langsam unendlich.

    :closed

    Wer Frägt ist ein Narr- für fünf Minuten, wer nie Frägt ist ein Narr sein Leben lang.

  • Fuchse

    Wo ist hier eine Diskussion? Ich will dir hier nur wiederlegen was du mit deiner Antwort in 3 und 5 unwissend behauptet hast!

    Was fällt dir ein, einfach so ein Thema schließen zu wollen?

    Ich vermute das das Thema noch viele andere interessiert. Sie dürfen letztendlich mehr als die vorgeworfenen 750 kg ziehen !!!

    Was HIER stattfindet ist definitiv KEINE Diskussion sondern ein Informationsbeitrag verschiedener Quellen um ein Thema zu behandeln.

    Nehme mir das bitte nicht böse, aber so Kommentare kannst du dir echt sparen! :pinch:

    Grüße
    Bene

  • Diese Diskussion gibt es auch in anderen Foren.
    Leider kann ich Marvels Link nicht entnehmen, von wann er ist. Denn was ich mitbekommen habe, ist Benne Benassis Aussage richtig, dass die Regel, Auto schwerer als Hänger, entfällt.
    Ansonsten zählt das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Tatsächliche. Also egal ob Hänger leer oder beladen, nur die Werte in den Zulassungen zählen.

    Mein Mondeo darf z.B. 1800 kg ziehen und 2270 kg wiegen. Damit ist die zulässige Anhängelast Makulatur, da ich bei geltender Führerscheinregelung nur einen Anhänger mit zGG von 1230 kg anhängen dürfte.

    Andersrum die Astrid. Ich darf zwar ein Gespann mit 3500 kg fahren, aber die Astrid darf mit Anhänger zusammen nur 2750 kg wiegen.

    Zum Glück habe ich nur einen ungebremsten 750 kg Anhänger, und der Astra keine Hängerkupplung. ;)

    • Offizieller Beitrag


    Leider kann ich Marvels Link nicht entnehmen, von wann er ist.

    Da ist scheinbar das Problem, es ist nirgendwo ausgeschrieben von wann der Stand ist, ich hab das damals so gerlernt und es steht ja so auch nicht in allen Zusammenfassungen.
    Ich finde es jetzt aber merkwürdig das die gekippt wurde, die hat ja ihren Sinn gehabt. Für schwere Anhänger besorge ich mir auch immer einen Transporter oder Pickup, große Lasten mit nem PKW ziehen ist zwar theoretisch möglich macht aber keine Freude.
    Der Vectra hat damals mit 1,7t am Haken schon zu kämpfen gehabt vorallem was die Bremsleistung anging.