Meister-Werkstatt Umbau-Debakel!

  • Soweit ich weiss, müssen die sich an den Kostenvoranschlag halten. Wenn es teuer wird, vom Auftraggeber erst mal das O.K. einholen.
    Zudem hat er Anspruch auf sein Eigentum, wenn er Besitzer (und ich gehe davon aus) und der Eigentümer ist. Außerdem ist die Werkstatt ihrer Vertragsvereinbarung nicht nachgekommen und es ist nicht zumutbar für den Auftraggeber, ohne Auto da zu stehen, da das zum Teil auch Existenzgefährdend sein kann.
    Die Werkstatt ist momentan der Besitzdiener und wenn Sie ihren vereinbarten Pflichten nicht nachgehen und den Wagen nicht rausrücken, begehen Sie Unterschlagung.
    Ich würde auf jeden Fall den Rechtsbeistand zumindest mal informieren und seine Meinung einholen. Ferner von jedem Schriftstück eine Kopie für den Anwalt anfertigen.

  • Also nachdem der Tüv mittwoch abgesagt hat, weil er "krank" ist (was für eine Ausrede :D ) hole ich meine Autos heute Abend ab
    und werde mir schriftlich geben lassen, dass die alles wie im umrüstkatalog gennant umgebaut haben...

    1600 waren ja inkl. Tüv (die meinten das kostet schon fast 500) augemacht...
    Ohne Tüv, Mini-Kat ziehe ich auch ab (passte ja nicht und mir wurde nichts gesagt), dazu kommt noch die lange wartezeit.

    Also deshalb werde ich denen maximal 1000 geben, was meint ihr?
    Ich finde das, für das was die sich geleistet haben mehr als fair...

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    • Offizieller Beitrag

    Vorsichtig mit der Kohle.

    Ich würde es so machen, das man sich irgendwo in der Mitte trifft.
    Sie sollen dir ne genaue Aufstellung machen, was alles gemacht wurde, welche Ausgaben usw. sie hatten und dann würde ich dies erstmal abwarten, lass dir als Sicherheit ne Rechnung geben.
    Werdense rumkotzen, denn Otto Richter (Ohne Rechnung) ist fast Gang und Gebe bei sowas.

    Rechnungen sind ein Beweismittel, falls es doch vor Gericht gehen sollte.
    Lasse nen Preis nenn und versucht Euch dann in der Mitte zu treffen, nimm 1-2 Zeugen mit:

  • So, erledigt...
    Sie wollten nur für die Arbeit 1190€ haben, also ohne Tüv...
    Hatte noch meinen Vater dabei, der hat das ganz gut gemacht, die fühlten sich richtig mies^^

    Naja letztendlich haben wir dann aufgrund der mängel (dazu später) und der Überziehung "nur" 1000€ bezahlt,
    d.h. ich hab jetzt erstmal noch 600 über um das auto übern tüv zu bringen usw.

    Leider ist der Wagen insgesamt nicht so genial (noch nicht hoffe ich),
    folgende Sachen sind mir bisher aufgefallen:

    -Heckscheibenwischer geht nicht
    -Boardcomputer zwar drin, zeigt aber nur quatsch an
    -Tacho geht nur DZM usw, nicht die Geschwindigkeitsanzeige
    -Innenraumleuchte geht nicht
    -Schiebedach geht nicht
    -Stufe 2 der Lüftung geht nicht :D (ja ich nehms genau!)
    -Gas und Kupplungspedal sind total käse (kupplung viel zu weit vorne, gas zu weit hinten, man kann nich vollgas geben, weil man direkt im teppich landet)
    -----> wenn jemand mir mit den pedalen nen tipp sagen kann, ob man die einstellen kann oder so, das wäre echt super!
    -Radio geht nicht
    -Ventildeckel immernoch nicht gewechselt

    Kommt bestimmt noch was dazu, aber das ist schon ärgerlich, dass soviel mist noch ist :(
    Positiv ist immerhin, der Wagen läuft ganz gut, zieht auch gut (glaube ich)
    denn ich habe leider keinen Vergleich :(

    Vielleicht habe ich auch einfach nach 4 wochen abstinenz und Top Gear gucken
    einfach zu große erwartungen an meinen 2l 16V ^^

    Dennoch, ich bin schonmal froh mein Auto wieder vor der Tür zu haben und diese ****** los zu sein :thumbdown:
    Wenn jemandem was auffällt wie mein eines meiner Probleme beheben kann, bitte posten :)

    Ich habe mich auch schon mit dem Tüv in leverkusen in verbindung gesetzt und
    werd morgen nochmal anrufen denn meine Reihenfolge ist folgendermaßen:

    -Pedale möglichst einstellen...
    -So schnell es geht tüv machen

    dann die ganzen "kleinigkeiten"


    Achja eine Frage habe ich jetzt noch:
    Ich hab ja BJ 10/96, brauch ich jetzt nen Mini-kat, oder bekomm ich das auch ohne eingetragen?
    Weil ich les immer wieder was von 10/96 und abgasnorm, habs aber nie ganz verstanden.

    In diesem Sinne,
    einen schönen Abend noch...
    Betet für mich, dass mein Auto wieder so schön wird wie es mal war, nur schneller :thumbup:

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  • ohne geschwindigkeitsanzeige wirst wohl keinen TÜV bekommen!

    Guter Einwand, das stimmt natürlich...
    darum muss ich mich vorher auch noch kümmern, aber das wird wohl iwas mit der Welle sein,
    so viele Fehlerquellen kanns ja nicht geben.

    Hat jemand ne idee für das gas- und kupplungspedal?

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  • Meinen Erfahrungswerten nach bekommst du den Motor nie wirklich legal da Eingetragen. Weil mit dem Kat kommt der zwar auf E2 aber nicht auf E2 D3 das wäre somit eine verschlechterung, welche aber wiederum nicht zulässig ist. Um die E3 zuerreichen sind nicht wirklich realisierbare Maßnahmen von nöten. Stichwort: Abgasgutachten. Habe auch schon mit vielen Prüfern gesprochen die das ganze ähnlich geäußert haben.

  • gas kannst im motorraum einstellen, wo der bowdenzug eingehangen ist (so ne art gumminippel) da sind kerben drin. diese kannst du versetzen und somit gas einstellen

    geschwindigkeitsanzeige wird nur tachowelle ausgehangen sein.

  • Meinen Erfahrungswerten nach bekommst du den Motor nie wirklich legal da Eingetragen. Weil mit dem Kat kommt der zwar auf E2 aber nicht auf E2 D3 das wäre somit eine verschlechterung, welche aber wiederum nicht zulässig ist. Um die E3 zuerreichen sind nicht wirklich realisierbare Maßnahmen von nöten. Stichwort: Abgasgutachten. Habe auch schon mit vielen Prüfern gesprochen die das ganze ähnlich geäußert haben.

    Also ich meine ich bin nicht der erste, der das macht...
    Was meinen die anderen denn dazu?
    Also ich meine mit Mini-kat müsst ich es auf jedenfall eingetragen bekommen,
    die frage ist ob ohne das genauso geht.

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  • ah, mein prüfer meinte auch zu mir, dass sie intern eine order haben, dass eine rückstufung nicht mehr eingetragen wird (er meinte aber, dass es geht,nur er es nicht machen darf,laut anweisung)

    und der prüfer war ein bekannter von mir (macht aber trotzdem auch bei mir keine ausnahme)

    • Offizieller Beitrag

    Crook es soll ja TÜv geben, die wollen nicht mal das Auto sehen, nur Bargeld und die Papiere, nennt man Kneipen- oder Türkentüv, soll nichts böses sein, iss aber so.

    Der soll dann nicht den reellen Preis kosten, sondern das DOPPELTE.

    :D

    ÜBer ABGASSCHLÜSSELNUMMER 30 ist das so, also in die PAPIERE glotzen, was da steht, meiner hat 28

  • ich hätte das ganze vor dem Umbau mit nem TüV bzw. Dekra-Prüfer geklärt ;)

    Ich habe meinen mit Euro2 eintragen lassen (EZ4/95), Euro1 (E2) ist auch bis EZ 9/96 möglich, ab 10/96 brauchst du mindestens Euro2 ...

    Ich habe die Umrüstung auf Euro2 mit KLR gemacht, ob es mit Minikat geht - keine Ahnung.

    @Mods: gehört das nicht langsam aber sicher in den Smalltalk?

  • Wie gesagt aber einmal ein besserer Motor eingebaut keine verschlechterung der Abgasnorm mehr. So mein wissenstand und aussagen von ca. 12 Prüfern unterschielicher Oransiationen. Die legalität einer solchen eintragung die gegen Geltendes recht verstößt ist eine sache für sich.

  • brauchst es mir nicht zu glauben, aber mein F-Astra hatte mit erstzulassung einen X16XEL mit D3 Schlüsselnummer 30 eingebaut, jetzt hat er einen C20XE mit Euro 2 eingebaut.

    übrigens ist E2 nicht Euro2. E2 gehört mit zu Euro 1 (schlüsselnummer 14)

    Die meisten Prüfer haben keine Lust sich solche Kenntnisse zuzulegen, da man mit ner HU genauso viel Geld verdienen kann ;)

    MfG Erik.

  • Lasse mich gerne eines bessern belehren :) Hast du vielleicht noch eine Rechtliche Grundlage dafür damit man das nachvollziehen kann?

  • wie crook schon sagte, entscheident ist nicht, welche abgasnorm du hast, sondern welche zu dem datum der ERSTZULASSUNG mindestvorraussetzung war. ich hätte somit auch auf EUro 2 verschlechtern können (ez ende 97)
    doch durch mein c20ne hosenrohr mit d3 norm blieb eh alles gleich
    allerdings hatte mein prüfer eine interne anweisung bekommen,dass er nichtmehr zurückstufen soll.

    aber gesetzlich wäre es möglich. liegt aber eher an der fähigkeit/lust/ermessen des prüfers ob er sich drauf einlässt oder nicht
    EDit: ein gesetz dazu existiert,hatte es selber mal rausgesucht, habe aber keinen plan mehr wo.