Irmscher Rückleuchten - nicht Eintragungspflichtig!

    • Offizieller Beitrag

    Da ich im Internet eine Gutachterliche Stellungnahme gefunden habe, in welcher steht, dass die Rückleuchten nicht eingetragen werden müssen, habe ich mal eine Mail an Irmscher geschickt mit folgender Frage:

    Die Antwort ist eben auch angekommen:

    Ich hab auch mal hier die Stellungnahme als Anhang hinzugefügt, sodass sie für jeden zugänglich ist :)

    Grüße Lordi