Halbschalensitze eintragen ? Was muss ich beachten?

  • Moin, habe mal wieder eine frage, habe die sufu schon genutzt und keine Antwort gefunden.

    Meine frage ist, kann ich Halbschalensitze eintragen lassen, wenn ja unter welchen Vorraussetzungen ?

    Die Sitze die ich bekommen könnte sind mit Verstellbarer Rückenlehne und zum umklappen daher also auch was für mein 3Türer denke ich :D nur ist meine Frage kann man die überhaupt eintragen lassen und welche vorrausetzungen muss ich erfüllen also z.B.

    mit der Sitz Höhenverstellbar sein wie der Sitz im Astra Serie ?

    Kann ich die Konsole von den Seriensitzen benutzen weil die ist ja Höhenverstellbar ?

    Gibts sonst noch irgendwelche Auflagen die erfüllt werden müssen ?

    Und das Schloss für den Sicherheitsgurt wird das von der Originalschine abgebaut und an die neue drann oder wie läuft das ?


    Würd mich freuen wenn mir jemand zu dem Thema was sagen könnte.


    Mfg crazy Mc !

  • Also
    Ich kenn das nur, dass wenn der Wagen bis BJ '96 gebaut worden ist, braucht man die nicht eintragen zu lassen . Ab da ist das notwendig wegen der ganzen sicherheitsrelevanten Bauteilen wie den Gurtstraffern, Airbags usw....
    Aber genau weiß ich das nun auch nicht, ob sich daran irgendwas geändert hat ...

    Wenn du glaubst alles unter Kontrolle zu haben, bist du zu langsam!

    Einmal editiert, zuletzt von SoulmateWanted (2. Februar 2010 um 20:36)

  • is soweit genau das was ich gesagt hätte...

    jedoch weiß ich net ob s net n dumen polizisten gibt der das nicht weiß sprich du bekommst trotzdem ne karte woll...
    warum rufste net einfach ebim tüv an?


    also kollege hat 93ercali und die sitze sind ohne jegliche gutachten und nicht eingetragen und er fährt legal...

  • Hmmm....ja ich glaub ich werde morgen in der Mittagspause ma beim Tüv vorbeifhren oder könnte DEKRA oder GTÜ auch sowas abnehmen wenns der fall sein sollte das es "Eingetragen" werden muss ?

    Und was ist mit den Konsolen und dem Anschnallgut ? Kann ich den Normalen gut behalten ? Wo wird denn der Eumel zum einharken befestigt, an den neuen laufschinen oder kann ich wo drinn sind übernehmen ?


    Mfg crazy Mc !

    • Offizieller Beitrag

    Also ich hatte mal RecaroHalbschalen drin, die haben mir nur Zusatzkonsolen geschickt, die wurden dann auf die Serienastrakonsolen geschraubt und gut war, woran auch die Laufschienen dran warn....

    Also Serienkonsole, Zusatzkonsole, Sitz und gut....
    Sas man schon ganzschön hoch, aber klebte im Sitz.

    Habe sie damals mit eintragen lassen, was aber kein Muss war.
    Dadurch, das du die Serienkonsolen beibehaltn hast, brauchste auch nix zu ändern, zumindest war es bei mir so..

    Die Sitze müssen mind. so und soviel Grad verstellbar sein, dann sind sie glaube ich eintragungsfrei....

  • Es muss noch eine Lehnenverstellung von 15Grad möglich sein. ;) Hab ich gerade nochmal schlau gemacht.

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  • Danke für die vielen Antworten, war heute beim Tüv und hab nachgefragt.

    Ergebniss: Ohne ABE oder Teilegutachten ist rein garnichts mit eintragen, die sitze die ich eig kaufen wollte sind ohne ABE und alles somit ist eine Eintragung nicht möglich bzw. ich müsste vorher Festigkeitsgutachten und so weiter haben/besorgen/machen lassen damit überhaupt was möglich wäre ;( und das mit dem bis Bj 96 nichts eintragen meinte der Prüfer währe auch nicht richtig.


    Mein Fazit: vorerst keine Halbschalensitze.

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    Dann noch gefragt wegen Alufelgen Eintragen in Verbindung mit Sportlenkrad wird das ne Abnahme nach 21 auch wenn das Lenkrad ne ABE hat und die Rad Reifenkombination freigegeben ist.... :|

  • Dann scheint sich das wohl geändert zu haben.
    Weil ich kannte das bisher nur so wie oben geschrieben ...
    Schade eigentlich :(

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  • Nabend,
    greife das Thema nochmal auf.
    Ist das mit dem "eintragungsfrei bis Bj.96" nun richtig, oder nicht?
    Wenn ja, wo steht das geschrieben?
    Wäre kurzfristig GANZ wichitg das herauszufinden, da die Sitze im C Coupe eines Kollegen nicht im Schein eingetragen sind und der Tüv das für die HU verlangt!
    Hoffentlich kann mir/uns einer helfen

  • Meines Wissens nach ist die befreiung aufs Baujahr bezogen anfang 2000 weggefallen. Außerdem ne 21 kostet ja nicht die welt

  • Soo heute wieder etwas schlauer geworden.
    Sitze müssen bis KfzBj. 96 nicht eingetragen sein, solange die Rückenlehne um mind. 15Grad verstellbar ist.
    AAAber die Konsolen müssen eingetragen sein und über eine Nummer verfügen...da liegt zZt. das Problem.
    ...So der Tüv Prüfer

    @ astraracer87: Laut dem netten Prüfer muss ein Sitz, zu dem kein Gutachten vorhanden ist, von einem Ingenieur eingetragen werden. Das kostet über 200€!

    Bei uns ist die ganze Sache noch aus anderen Gründen sehr verzwickt, daher wird mein Freund um die 200€ vermutlich nicht herum kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie wäre denn folgender Vorschlag: Geht zu nem Tuner oder einem Tüver der viel Motorsportabnahmen macht.

    Das Problem dass viele Tüver sich selbst nicht mit der Materie auskennen ist doch schon lange bekannt.....und wenn sich einer wegen sowas bei der HU querstellt, geh ich halt zum Nächsten.... :P

    offtopic: Schade dass das bei den LAs nicht so einfach ist..... :(