2 verschiedene größen auf 2 achsen

  • Wieso willste so rumfahren Reifen übrig??Ohne Eintragen geht das nicht.Macht ja auch kein Sinn.Mfg.

    :rtfm: Wer krach haben will kann sich auch ein Verkehrsschild absägen und daraus ein Auspuff bauen. :462:

  • Wenn eingetragen dann ja ansonsten seh ich da schwarz!

    Und warum willst du hinten solche Balongreifen drauf machen, keilform ohne Keilfahrwerk oder was !

  • Also Sinn macht das nicht *G*

    Ansonsten ist es davon abhängig wie die Abrollumfänge sind und ob dein Wagen ABS hat.

    Denn,wenn du ABS hast und die Abrollumfänge nicht gleich sind,würd sich dein ABS verzählen an der HA,im Vergleich zur VA.

  • Folgendes

    In meinem Schein steht ich kann beim C20NE folgendes fahren

    195/60 R14 (Im Buch + Fzg Schein)
    185/60 R14 (Im Buch + Fzg Schein)
    175/70 R14 (Nur im Schein)
    175/65 R14 (Nur im Buch)
    205/50 R15 (Nur im Buch)

    Darf ich auch die fahren, die im Buch stehen, oder müssen die im Schein stehen?
    Habe ja einen ex 1.4, derzeit C20NE.. stimmen die Einträge im Buch dann überhaupt noch?

    Gruss

  • generell ist mischbereifung verboten und wird nicht eingetrage.soll bedeuten rundum gleichen abmessungen.das einzige was abweichen darf ist die breite und dementsprechen dann auch der querschnitt.aber nur unterschiedlichen querschnitt wird dir wohl kein tüvi eintragen.

    lasst mich bloß mit der suche in frieden.

    sie mag mich nicht und ich mag sie nicht.